LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15008 04.05.2017 Datum des Originals: 03.05.2017/Ausgegeben: 09.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5835 vom 6. April 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14811 Wieder Randale in Reeser Landesasylunterkunft – Versagt das Gewaltschutzkonzept der Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einen Monat nachdem in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Rees Asylsuchende das Sicherheitspersonal mit Eisenstangen bedroht und Einrichtung zerschlagen hatten, berichtet „Der Westen“ am 5. April 2017, dass es in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Rees erneut zu Randale gekommen sei. Dreimal innerhalb von knapp zwei Stunden habe die Polizei am Dienstag, 4. April 2017 zu der Flüchtlingsunterkunft ausrücken müssen, weil Bewohner randalierten. Beim ersten Mal hätten fünf vermutlich alkoholisierte junge Männer am Mühlenturm gestritten. Sie sagten den Polizisten aber, eine körperliche Auseinandersetzung hätte es nicht gegeben. Die Männer erhielten einen Platzverweis. Gegen 18.30 Uhr hätten dann zwei Männer unvermittelt einen Jogger aus Rees geschubst, und hätten ihm mit erhobener Faust gedroht und ihn beschimpft. Der Reeser habe beide Personen einige Zeit später auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung wiedererkannt. Zu diesem Zeitpunkt - gegen 18.40 Uhr – habe Personal der Einrichtung der Polizei mitgeteilt, dass mehrere Personen auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung randalierten . Die Einsatzkräfte stellten bei Eintreffen etwa 30 Personen auf dem Gelände fest, die sich lautstark stritten. Es stellte sich heraus: Eben jene jungen Männer, die bereits beim Einsatz am Mühlenturm angetroffen worden waren, hatten auch den Streit in der Einrichtung angezettelt . Sie sperrten sich laut Polizei sehr dagegen, ihre Personalien aufnehmen zu lassen. Einer der beiden Täter, die zuvor den Jogger attackiert hatten, befand sich auch in der Unterkunft und leistete bei seiner Festnahme Widerstand. Sechs Personen kamen anschließen ins Polizeigewahrsam. Die Kriminalpolizei ermittelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15008 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5835 mit Schreiben vom 3. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die erneuten Zwischenfälle in der Landesunterkunft in Rees? 2. Aus welchen Gründen kommt es in der ZUE Rees immer wieder zu Gewaltsituationen und zu Polizeieinsätzen? Die Fragen 1 und 2 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Fragestellung wird von einer nicht zutreffenden Ausgangslage ausgegangen. Im Stadtgebiet Rees existieren zwei unterschiedliche Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE). Zum einen besteht die als ZUE Rees I bezeichnete Einrichtung auf dem Groiner Kirchweg 4, zum anderen die als ZUE Rees II bezeichnete Einrichtung im Ortsteil Haldern auf der Depotstraße 41. Die beiden genannten Einrichtungen liegen ungefähr neun Kilometer voneinander entfernt. Anfang März 2017 ereigneten sich in der Zentralen Unterbringungseinrichtung Rees II Vorfälle, die bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 5675 (LT - Drs. 16/14406) und deren Beantwortung (LT - Drs. 16/14826) waren. Das Geschehen am 04. April 2017, welches Grundlage für die Kleine Anfrage 5835 ist, ereignete sich in der ZUE Rees I. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den Ereignissen in der ZUE Rees II und der ZUE Rees I ist nicht erkennbar. Insgesamt kam es im Jahr 2017 an der ZUE Rees I (Groiner Kirchweg) zu neun und an der ZUE Rees II (Haldern) zu zwei Einsätzen, die jeweils durch Notrufe von Bürgern veranlasst waren. Die Anzahl der Einsätze sowie die Anzahl der Straftaten in der ZUE Rees I werden aus polizeilicher Sicht als unauffällig bewertet. 3. Wie will die Landesregierung künftig die Sicherheit der Bewohner sowie der Anwohner gewährleisten? Die Kreispolizeibehörde Kleve führt an den beiden Standorten Rees I und Rees II Aufklärungsmaßnahmen mit einer lageangepassten Verweildauer durch. Die Kräfte nehmen jeweils vor Ort Kontakt zur Einrichtungsleitung auf. Für die ZUE Rees I besteht eine "Ordnungspartnerschaft“, die es ermöglichen soll, einen regelmäßigen , vertrauensvollen Dialog mit der Anwohnerschaft zu führen. Die Teilnehmer an dem „Runden Tisch“ setzen sich zusammen aus selbst gewählten Vertretern der Nachbarschaft , Vertretern des Betreuungsverbandes, der Stadt, des Sicherheitsdienstes sowie eines Beschäftigten der zuständigen Bezirksregierung. Die Verbindungsstelle der Polizei zur Bezirksregierung Düsseldorf in Flüchtlingsangelegenheiten nimmt ebenfalls regelmäßig an Sitzungen teil. Zusammen wird über aktuelle Probleme und Lösungsansätze gesprochen. Die dadurch entstehende Kommunikation ermöglicht einen Austausch, der zu konstruktiven Dialogen mit der Nachbarschaft führt. Die bislang mit dieser Vorgehensweise gemachten Erfahrungen sind ausgesprochen positiv. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15008 3 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem ersten Gewaltausbruch in der ZUE Rees ergriffen, um die Sicherheit in der ZUE zu gewährleisten ? Grundsätzlich wird für jede vorhandene bzw. neu einzurichtende Landesaufnahmeeinrichtung durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde eine Beurteilung der Gefährdungslage gem. Polizeidienstvorschrift 129 VS-NfD durchgeführt und das örtliche Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt. Ein besonderes Augenmerk wird darüber hinaus auf eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden gelegt. Auf Vorfälle wird konsequent und schnell reagiert. Gegen die Störer des Vorfalls in der ZUE Rees I wurden unmittelbar Maßnahmen getroffen. Ein Teil der an den Unruhen beteiligten Bewohner wurde durch die Polizei in Gewahrsam genommen, bei den Verbliebenen wurden Gefährderansprachen durchgeführt. Nach Entlassung aus dem Polizeigewahrsam wurden alle Störer getrennt voneinander in andere Unterkünfte verlegt. Gegen diejenigen Beteiligten, die in Gewahrsam genommen wurden, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet . 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für die ZUE Rees angesichts der Gewaltausbrüche? Sowohl die Einrichtungsleitung als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsverbandes sowie der Sicherheitsfirma sind dahingehend sensibilisiert worden, erkannte Gefährdungen und Verdachtsfälle von Straftaten unverzüglich der Polizei mitzuteilen. Die Sicherheitslage wird durchgehend beobachtet und kontinuierlich neu bewertet. Die durch die Polizei durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen an der ZUE sorgen für polizeiliche Präsenz vor Ort. Dazu trägt auch der unmittelbare Kontakt zur Liegenschaftsleitung bei.