LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15009 04.05.2017 Datum des Originals: 03.05.2017/Ausgegeben: 09.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5818 vom 3. April 2017 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/14757 Sieben verletzte Polizisten bei Ausschreitungen durch rückreisende Hooligans in Bielefeld –Wurden Polizeibeamte in Bielefeld fahrlässig einer Gefahr ausgesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Berichten von Polizeibeamten und Medien sollen nach der Rückreise von Arminias Auswärtsspiel in Würzburg mutmaßlich Bielefelder Hooligans am Hauptbahnhof und am Boulevard Polizisten angegriffen haben. Sieben Beamte sollen bei den Ausschreitungen verletzt worden sein, drei Bundespolizisten davon sogar erheblich, so dass diese derzeit nicht dienstfähig sind. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Bielefeld: „Nach der Rückreise von ca. 660 Fußballfans mit der Deutschen Bahn vom Auswärtsspiel des DSC Arminia Bielefeld in Würzburg, kam es am Samstag, 01.04.2017, gegen 21:45 Uhr, auf einem Bahnsteig des Hauptbahnhofes zu wechselseitigen Körperverletzungen. Aufgrund der äußerst aggressiven Stimmung und der starken Alkoholisierung, bat die Bundespolizei die Polizei Bielefeld um Unterstützung. Ein Großteil der Fans begab sich vom Bahnsteig in Richtung Boulevard. Hier wurden Polizeibeamte, die zur Sicherung des Boulevards eingesetzt waren, unvermittelt mit Flaschen, Außenbestuhlungen und sonstigen Gegenständen beworfen. Es kam zu Widerstandshandlungen durch körperliche Angriffe, die nur durch den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken abgewehrt werden konnten. Einige Randalierer flüchteten bei Eintreffen von Unterstützungskräften Richtung Güterbahnhof und Kamphofviertel. Bei diesen Auseinandersetzungen wurden drei Beamte der Bundespolizei so erheblich verletzt, dass sie zurzeit nicht dienstfähig sind. Vier Beamte des Polizeipräsidiums Bielefeld erlitten leichte Verletzungen , blieben aber dienstfähig. Alle Verletzungen wurden vor Ort und im Krankenhaus versorgt. Mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte aus OWL konnte die Situation, nach Abriegelung des Boulevardbereiches, beruhigt werden. Der Boulevard war ab 22:50 Uhr wieder frei zugänglich. Gegen die Randalierer wurden Anzeigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung gefertigt. Im Rahmen der Ermittlungen werden auch Videoaufzeichnungen ausgewertet.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15009 2 Festnahmen hat es bislang keine gegeben. Angeblich sollen zwei Beamte der Bundespolizei in Würzburg zur Übernachtung verblieben sein aufgrund der 12 Stunden Schichtdienstvorgabe , so dass eine Begleitung zurück nicht mehr erfolgte. Am Bielefelder Bahnhof sollen zur Ankunftszeit des Sonderzugs fünf Beamte der Bundespolizei und am Boulevard zwei Streifenbeamte der Landespolizei eingesetzt gewesen sein. Weder soll bei der Rückreise eine Begleitung noch eine Aufklärung erfolgt sein, so dass die Kräfte vor Ort ohne Aufklärungserkenntnisse in einen Gewaltexzess gerieten. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5818 mit Schreiben vom 3. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum waren keine „szenekundige Beamte“ Landes- oder Bundespolizei, die die gewaltbereiten Fans der Bielefelder Szene kennen, im Zug oder am Zielbahnhof anwesend bzw. erfolgte keine anderweitige ausreichende Aufklärung der Lage/Problemfans in dem Zug? 2. Aus welchen Gründen erfolgte weder eine Begleitung des Sonderzuges durch Kräfte der Landes- oder Bundespolizeihundertschaft (geschlossene Einheiten) noch eine verstärkte Präsenz und Unterstützung etwa durch Kräfte der BPH oder Diensthundeführer am Zielbahnhof weder durch die Bundespolizei noch im Umfeld der Bahnhofs/Boulevard durch die Landespolizei? 3. In welchen Einsätzen waren welche der 18 NRW-Bereitschaftspolizeihundertschaften sowie nach Kenntnis der Landesregierung welche geschlossenen Einheiten der Bundespolizei in welcher Stärke am gesamten Samstag, 01.04.2017, eingesetzt (bitte unter Angabe, wie viele beim Revierderby auf Schalke gebunden waren; inwieweit Kräfte der NRW-BPH dienstfrei hatten und inwieweit wo eine LEB bestand)? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Führsorgepflicht für ihre Polizeibeamten/innen , wenn nur zwei Polizeibeamte/innen und fünf Bundespolizeibeamte im Bahnhofsbereich Dienst versehen, an dem ein Sonderzug mit 660 Fußballfans – darunter augenscheinlich eine gewisse Zahl alkoholisierter gewaltbereiter Hooligans – anlandet und Beamte aufgrund massiver Unterzahl durch Angriffe und Übergriffe massiv in Gefahr geraten und verletzt werden? 5. Welche Erkenntnisse, Einstufungen, Absprachen, Einsatzkonzepte, etc. gab es im Vorfeld für Gefahren durch gewalttätige Anhänger des DSC Arminia Bielefeld auf An- und Abreisewegen zum Auswärtsspiel? Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet. Die Einsatzplanung und -durchführung sowie die Kräftedisposition erfolgen grundsätzlich auf Basis der Beurteilung der Lage durch die zuständige Polizeibehörde. Die Polizei Bielefeld trifft Maßnahmen anlässlich von Auswärtsspielen heimkehrender Fußballanhänger der DSC Arminia Bielefeld nur, sofern Erkenntnisse vorliegen, die Störungen erwarten lassen. Dabei berücksichtigt sie auch Erkenntnisse der Bundespolizei, die sie über etwaige Störungen im Rahmen von Bahnreisen informiert. Eine Abstimmung zwischen der Polizei Bielefeld und der Bundespolizei über ggf. zu treffenden Maßnahmen erfolgt anlassbezogen für den jeweiligen Einzelfall. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15009 3 Anlässlich der in Rede stehenden Bahnrückreise von Anhängern der DSC Arminia Bielefeld von dem Auswärtsspiel ihrer Mannschaft aus Würzburg ließ weder der bisherige Einsatzverlauf Störhandlungen in Bielefeld erwarten, noch lagen der Polizei Bielefeld Hinweise hierauf vor. Einsatzmaßnahmen waren daher nicht vorgesehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sicherheitsstörungen initiiert durch von Auswärtsspielen heimkehrende Fußballanhänger und explizit auch -störer am Ziel-/Heimatbahnhof ohne Anwesenheit einer anderen Fangruppierung absolut untypisch für diesen Phänomenbereich sind, ist die Lagebeurteilung der Polizei Bielefeld nachvollziehbar und sachgerecht erfolgt. Am 1. April 2017 standen Kräfte der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei als Landeseinsatzbereitschaft in Aachen, Bochum, Bonn, Köln, Mönchengladbach und Wuppertal zur Verfügung. Darüber hinaus waren, mit Ausnahme von einzelnen Abteilungs- und Hundertschaftsführungsgruppen , die anderen zur Verfügung stehenden Kräfte der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei bei den nachfolgend aufgeführten 14 Einsatzanlässen eingesetzt: Präsenzmaßnahmen in den Kreispolizeibehörden Duisburg, Düsseldorf und Köln Einsätze aus Anlass von Fußballspielen in den Kreispolizeibehörden Gelsenkirchen, Köln, Mettmann und Steinfurt Einsätze aus Anlass von Versammlungslagen in den Kreispolizeibehörden Düsseldorf, Köln, Münster und Paderborn sowie aus Anlass drei sonstiger Veranstaltungen in Düsseldorf und Recklinghausen (zwei Veranstaltungen ). Angaben zur Anzahl der bei einzelnen Einsatzanlässen eingesetzten Polizeikräfte unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht zu gefährden. Ein Bekanntwerden der vom Fragesteller erbetenen Kräfteansätze könnte potenzielle Störer/Straftäter in die Lage versetzen, sich bei vergleichbaren Lagen auf polizeiliche Maßnahmen einzustellen, Gegenaktivitäten entsprechend zu planen und letztlich Einsatzkonzepte der Polizei zu unterlaufen. Zu Maßnahmen der Bundespolizei, die unter anderem die Aufgabe der Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Bahnanlagen hat, nimmt die Landesregierung keine Stellung.