LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15014 04.05.2017 Datum des Originals: 03.05.2017/Ausgegeben: 09.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5882 vom 13. April 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14872 Ergebnisse der Lernstandserhebungen 2017 für Schulen in der Stadt Mülheim – Welche genauen Erkenntnisse liefert der aktuelle Durchgang der Datenerhebung für die jeweiligen Standorttypen und einzelnen Schulen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Instrument der Lernstandserhebungen in den Klassen 3 und 8 ermittelt Informationen zu den Fähigkeiten und den Fertigkeiten von Schülern und liefert auf diesem Wege zugleich Erkenntnisse, die sachgerecht eingesetzt und interpretiert werden können für eine Stärkung der Qualität des Unterrichts und die von Schulen erbrachte Bildungsleistung. Sie bilden somit einen wichtigen Bestandteil der Qualitätssicherung und für die Unterrichtsentwicklung. Die Lernstandserhebungen in den achten Klassen finden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Dabei werden jährlich bei rund 200.000 Schülern landesweit die langfristig erworbenen Kompetenzen überprüft. Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schüler der achten Klassen verpflichtend. Die Lernstandserhebungen dienen nur als Diagnoseinstrument und werden daher nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Lernstandserhebungen in den achten Jahrgängen werden seit dem Schuljahr 2008/2009 bundesweit durchgeführt. In diesem Jahr liegen die zentralen Termine vom 14. bis 21. März 2017. Die wissenschaftliche Leitung der Aufgabenentwicklung liegt beim Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Lernstandserhebungen beziehen sich dabei im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche der genannten Fächer. Eltern sowie Schüler erhalten direkt durch ihre jeweilige Schule eine Rückmeldung über die individuellen Ergebnisse sowie über die Resultate der jeweiligen Klasse und der Schule. In den Fachkonferenzen und der Lehrerkonferenz sollen danach die Ergebnisse beraten und Konsequenzen für die schulische Arbeit besprochen werden. Die Schulleitung berichtet in der Schulkonferenz über die Ergebnisse der beteiligten Klassen und der Schule sowie über die Konsequenzen für die schulische Arbeit und benachrichtigt die Schulaufsicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15014 2 Die Ergebnisse von Lernstandserhebungen können mit schulinternen, schulübergreifenden und landesweiten Referenzwerten verglichen werden. Es liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Schulen, die Einzelschulergebnisse (zum Beispiel über ihre Schulhomepage) zu veröffentlichen. Dadurch stehen Informationen leider nicht flächendeckend zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Ansätzen des Schulministeriums sind auch der Broschüre „Lernstandserhebungen als Impuls für die Unterrichtsentwicklung – Hinweise, Beispiele und Arbeitshilfen für die Praxis“ zu entnehmen. Die Publikation erläutert beispielsweise, welche Erkenntnisse durch Lernstandserhebungen erlangt werden können: die Feststellung von Kompetenzniveaus, eine Überprüfung der Standarderreichung oder auch schulinterne und schulübergreifende Vergleiche. Für eine bessere Interpretation der jeweiligen Befunde und eine Herausbildung geeigneter Vergleichsgruppen werden seit langem die Standortvoraussetzungen der Schulen gruppiert nach Kategorien eingeteilt. Bis zum Jahr 2011 ist die Festlegung von sogenannten Standorttypen an weiterführenden Schulen durch die Schulleitungen selbst erfolgt, um die regionale Struktur und die Schülerschaft zu berücksichtigen. Hierfür haben dann zwei Standorttypen für die Gymnasien und Realschulen sowie drei Kategorien für Hauptschulen und Gesamtschulen bestanden. Seit 2011 erfolgt laut Informationen der Landesregierung diese Zuordnung der Standorttypen nicht mehr durch die weiterführenden Schulen vor Ort, sondern wird vom Schulministerium zentral vorgenommen. Bei diesem veränderten Schulstandorttypenmodell wird der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund, der Anteil von Arbeitslosen sowie SGB II-Empfängern unter 18 Jahren im regionalen Umfeld auf der Basis amtlicher Statistikdaten miteinbezogen. Somit werden Schulstandorte nun auf fünf Stufen typologisiert. Laut MSW erfolgt mit diesem Verfahren eine Zuordnung zu Standorttypen auf der Basis von statistisch objektiven Daten. Im Sinne einer transparenten Informationspolitik sowie die weitere Bildungsplanung ist es wichtig, das Parlament auch für das laufende Jahr 2017 über die aktuellen Ergebnisse der Lernstandserhebungen zu informieren. Der Fragesteller bittet daher um die vollumfängliche Information zu sämtlichen Resultaten der letzten Durchführung im Frühjahr 2017 analog der Beantwortung entsprechender Anfragen aus den vergangenen Jahren, zuletzt für das Jahr 2016 mit LT-DS 16/12454. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5882 mit Schreiben vom 3. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen zu den Ergebnissen der Lernstandserhebungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt wurden. Für Vergleiche der Leistungsfähigkeit von Schulformen und der Bewertung der Bildungsqualität in Regionen sind Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen Gestaltung ungeeignet. Lernstandserhebungen sind ein pädagogisches Diagnoseverfahren zur Feststellung, über welche fachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen. Lehrkräfte erhalten damit wichtige Hinweise auf Stärken und Schwächen ihrer Klassen. Auf dieser Grundlage können gezielte Fördermaßnahmen gestaltet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15014 3 1. Wie verteilen sich jeweils für den letzten Durchführungstermin im Jahr 2017 der Lernstandserhebungen die einzelnen Kompetenzniveaus der Teilnehmer an Schulen der Stadt Mülheim in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik gesamtstädtisch für die achten Klassen sowie differenziert nach den jeweiligen Schulformen aggregiert? 2. Wie viele Schüler an Schulen der Stadt Mülheim, differenziert nach den fünf Schultypen und Schulformen, haben an den Lernstandserhebungen jeweils aufgeschlüsselt nach den Tests in Deutsch, Englisch und Mathematik teilgenommen? (bitte für die einzelnen Disziplinen in absolute Zahlen, prozentual zu der gesamten Schülerschaft des achten Jahrgangs bzw. nach Anzahl der Schüler, die bei der Durchführung gefehlt haben, aufschlüsseln) 4. Wie stellt sich die Verteilung der Schülerschaft an Schulen der Stadt Mülheim bei den Kompetenzniveaus jeweils in Deutsch, Englisch und Mathematik im Vergleich zu den regionalen (RVR-Gebiet) sowie den landesweiten Durchschnittswerten dar? 5. Welche Veränderungen haben sich bei den Ergebnissen der Lernstandserhebungen jeweils in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik im Vergleich der drei letzten Jahre für die Schülerschaft an Schulen der Stadt Mülheim ergeben – auch wenn man die dortigen Entwicklungen mit dem landesweiten Trend vergleicht? Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Schulen hatten beim aktuellen Durchgang der Lernstandserhebungen bis zum 7. April 2017 Zeit, die Ergebnisse in das Online-Auswertungsportal für die Lernstandserhebungen einzugeben. Die Berechnung der Ergebnisse für Schulen und die Berechnung der landesweiten Ergebnisse erfolgt im Anschluss durch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule. Sie erfordert wie auch in den bisherigen Jahren rund sechs Wochen. Zusätzliche regionale Auswertungen dauern mindestens eine weitere Woche. Die Landesregierung kann deshalb die gewünschten Informationen in der zur Beantwortung Kleiner Anfragen gesetzten Frist nicht zur Verfügung stellen. 3. Für den Fall, dass die namentliche Zuordnung jeweils aller weiterführenden Schulen in der Stadt Mülheim zu den fünf Schulstandorttypen bei der aktuellen Durchführung im Frühjahr 2017 identisch mit der der letzten Jahre ist: Hat sich diese Typologie in der Praxis aus Sicht der Landesregierung und der betroffenen Schulen bei der laufenden Durchführung 2017 bewährt? Die bei den Lernstandserhebungen zum Einsatz kommende Typologie der Standorte von Schulen hat sich grundsätzlich bewährt. Die Standorttypen wurden in Kooperation mit der Universität Bochum aktualisiert. Grundlage ist die Fortschreibung bereits bislang genutzter Daten der Schul- und Bevölkerungsstatistik. Der aktualisierte Datenbestand zur Bestimmung der Standorttypen kommt zum ersten Mal beim Durchgang 2017 zur Anwendung.