LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15018 04.05.2017 Datum des Originals: 04.05.2017/Ausgegeben: 09.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5826 vom 3. April 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14774 Leerstand in Landesaufnahmeeinrichtungen durch zu schnelle Zuweisungs-entscheidungen ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Stichtag 6. März 2017 verfügt Nordrhein-Westfalen über 56 Landesaufnahmeeinrichtungen . In diesen Einrichtungen stehen rund 32.300 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Davon sind zurzeit lediglich rund 11.300 Plätze belegt. Das heißt, mehr als 20.000 Landesplätze sind derzeit nicht belegt. Gleichzeitig suchen in Teilen Nordrhein-Westfalens Kommunen händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten. Daher appelliert derzeit zum Beispiel der Landrat des Rhein-Kreises Neuss an die Landesregierung, Asylbewerber – vor allem ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber – länger in geeigneten und ungenutzten Landesaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5826 mit Schreiben vom 4. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ab wann will die Landesregierung gewährleisten, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht mehr den Kommunen zugewiesen werden? 2. Aus welchem Grund werden Asylbewerber – insbesondere diejenigen ohne Bleibeperspektive oder aus sicheren Herkunftsländern - nicht länger in Landesaufnahmeeinrichtungen unterbracht, ebenso wie es das Asylgesetz ermöglicht? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15018 2 Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wird auf meine Berichte "Integriertes Rückkehrmanagement NRW" für die Sitzung des Innenausschusses am 08.09.2016 (Bericht vom 05.09.2016, Vorlage 16/4221) sowie zum Tagesordnungspunkt "Rückführungen in den Kommunen im Jahr 2016" der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 10.03.2017 (Bericht vom 07.03.2017, Vorlage 16/4837) verwiesen. 3. Wie viele Personen der Gesamtzahl an Ausreisepflichtigen wurden im bisherigen Jahr 2017 bis zur Ausreise in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht (bitte unter Angabe der HKL)? Hierüber liegen der Landesregierung keine gesonderten Angaben für alle Landeseinrichtungen vor. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens, welches aus gesonderten Verfahrenseinrichtungen des Landes erfolgt, waren im Zeitraum von Januar bis März 2017 insgesamt 679 Personen bis zu ihrer Ausreise dort untergebracht (Rückführung 48, freiwillige Ausreise über REAG/GARP bzw. IOM 566 und freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP 65). Im Jahr 2017 wurden landesweit (Landeseinrichtungen und aus Kommunen) bis zum 31.03.2017 insgesamt 1.614 Personen aus NRW rückgeführt. Im vergleichbaren Zeitraum haben sich 3.530 Personen für eine geförderte freiwillige Ausreise über REAG/GARP entschieden . Daten für die freiwilligen Ausreisen ohne REAG/GARP liegen für 2017 noch nicht vor. 4. In welchem Zeitraum wurden Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive seit Januar 2016 bis heute in Kommunen geleitet (monatliche Verweildauer)? Im Jahr 2016 sowie im ersten Quartal 2017 wurden insgesamt 1.049 Menschen aus sicheren Herkunftsländern in Kommunen zugewiesen. Davon kamen 295 Menschen aus Albanien, 23 Menschen aus Bosnien-Herzegowina, 447 Menschen aus Ghana, 58 Menschen aus dem Kosovo , 101 Menschen aus Mazedonien, 119 Menschen aus Serbien, eine Person aus Montenegro sowie fünf Menschen aus dem Senegal. Zu den rechtlichen Grenzen für die Verpflichtung des Ausländers, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, wird auf die §§ 47 bis 50 AsylG verwiesen. 5. In welchen konkreten Fällen fand im bisherigen Jahr 2017 eine Unterbringung von kommunal zugewiesenen Flüchtlingen in Landesunterkünften (sog. „geparkte Asylbewerber“) inkl. finanzieller Erstattung statt (bitte unter Angabe der konkreten Kommunen und der Anzahl der Fälle)? Derartige Fälle sind der Landesregierung nicht bekannt.