LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15020 05.05.2017 Datum des Originals: 05.05.2017/Ausgegeben: 10.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5839 vom 7. April 2017 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/14815 Intransparenzregister NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Geheimschutzbeauftragten der öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen führen Verzeichnisse über Verschlusssachen und deren Status. Aus anderen Staaten ist bekannt, dass die Einstufungspraxis in den Behörden abhängig ist von politischen Einflüssen auf die Organisationsstrukturen der Ministerien und Behörden und den entsprechenden Haltungen zum Recht auf Informationsfreiheit. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5839 mit Schreiben vom 5. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Nach § 5 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes NRW (SÜG NRW) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Verschlusssachenanweisung NRW (VSA NRW) sind Verschlusssachen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. Je nach Schutzbedürftigkeit sind Verschlusssachen in „Streng geheim“, „Geheim“, „VS-Vertraulich “ oder „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen (§ 5 Abs. 2 SÜG NRW, § 7 VSA NRW). Über die Notwendigkeit der VS-Einstufung und den zu wählenden Geheimhaltungsgrad bestimmt allein die herausgebende Stelle (§ 8 VSA NRW). Die herausgebende Stelle bei in Nordrhein-Westfalen vorgehaltenen Dokumenten mit einer VS-Einstufung kann auch eine Behörde eines anderen Bundeslandes, des Bundes oder eines anderen Staates sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15020 2 1. Wie viele Verschlusssachen sind aktuell erfasst? (bitte aufschlüsseln nach Stelle/Einstufungsgrad) Die Anzahl der als Verschlusssache gekennzeichneten Einzeldokumente ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Staatskanzlei VS-NfD 9 Einzeldokumente VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 4 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MSW VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente FM VS-NfD 3.564 Einzeldokumente (siehe Anmerkungen ) VS-Vertraulich 9 Einzeldokumente Geheim 12 Einzeldokumente Streng geheim 5 Einzeldokumente MWEIMH VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich Siehe Anmerkungen Geheim Siehe Anmerkungen Streng geheim Siehe Anmerkungen MIK VS-NfD 663.189 Einzeldokumente VS-Vertraulich 261.756 Einzeldokumente Geheim 134.472 Einzeldokumente Streng geheim 1 Einzeldokument MAIS VS-NfD 197 Einzeldokumente VS-Vertraulich 10 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente JM VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 27 Einzeldokumente Geheim 2 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MKULNV VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 621 Einzeldokumente Geheim 983 Einzeldokumente Streng geheim 1 Einzeldokument LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15020 3 MBWSV VS-NfD Ca. 3.500 Einzeldokumente VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MIWF VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich Siehe Anmerkungen Geheim Siehe Anmerkungen Streng geheim 0 Einzeldokumente MFKJKS VS-NfD 22 Einzeldokumente VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MGEPA VS-NfD 1 Einzeldokument VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente Anmerkungen Nach der VSA müssen nur Verschlusssachen ab der Einstufung als VS-VERTRAULICH mit ihrem Verschlussgrad erfasst werden. Wegen der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Anzahl der als VS-NfD eingestuften Verschlusssachen im Ministerium für Inneres und Kommunales (abgesehen vom Verfassungsschutz), im Ministerium für Schule und Weiterbildung, im Justizministerium, im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit einem angemessenen Aufwand nicht erhoben werden. Dies gilt auch für die – sofern vorhanden – nachgeordneten Bereiche. Für den Bereich des Verfassungsschutzes NRW wird die Anzahl der seit 1997 digitalisierten und digital vorgehaltenen Dokumente benannt. Eine Auswertung der Dokumente, die vor 1997 erstellt wurden oder eingegangen sind, ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Für den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums konnten im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit lediglich die VS-NfD eingestuften Dokumente in Sicherheitsüberprüfungsakten erhoben werden. Für den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk konnte die Anzahl der als Verschlusssache eingestuften Dokumente bis VS-Geheim im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden. 2. Wie viele Verschlusssachen wurden in den letzten 10 Jahren neu angelegt? (bitte monatlich nach Stelle und Einstufungsgrad aufschlüsseln) Eine Auswertung, wann eine Verschlusssache konkret angelegt wurde, ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15020 4 nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viele Verschlusssachen in den letzten zehn Jahren (07.04.2007 bis 07.04.2017) erstellt wurden: Staatskanzlei VS-NfD 5 Einzeldokumente VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 4 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MSW VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente FM VS-NfD 3.069 Einzeldokumente VS-Vertraulich 4 Einzeldokumente Geheim 5 Einzeldokumente Streng geheim 2 Einzeldokumente MWEIMH VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 78 Einzeldokumente Geheim 1 Einzeldokument Streng geheim 0 Einzeldokumente MIK VS-NfD 553.055 Einzeldokumente VS-Vertraulich 200.252 Einzeldokumente Geheim 123.053 Einzeldokumente Streng geheim 1 Einzeldokument MAIS VS-NfD 111 Einzeldokumente VS-Vertraulich 10 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente JM VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 2 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MKULNV VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MBWSV VS-NfD Ca. 1.500 Einzeldokumente VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15020 5 MIWF VS-NfD Siehe Anmerkungen VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MFKJKS VS-NfD 8 Einzeldokumente VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente MGEPA VS-NfD 1 Einzeldokument VS-Vertraulich 0 Einzeldokumente Geheim 0 Einzeldokumente Streng geheim 0 Einzeldokumente Die der Beantwortung der Frage 1 hinzugefügten Anmerkungen gelten entsprechend. 3. Welche Verschlusssachen haben in den letzten 5 Jahren ihre Einstufung als Verschlusssache verloren? (Bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Bezeichnung der ehemaligen Verschlusssache und Einstufungsgrund) Eine entsprechende statistische Erhebung findet nicht statt. 4. Wie hat sich die Einstufungspraxis in den letzten Jahren aus Sicht der Landesregierung verändert? Die Einstufungspraxis nordrhein-westfälischer Behörden richtete und richtet sich nach der geltenden Rechtslage. 5. Welchen rechtlichen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung für den Umgang mit Verschlusssachen mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung ? Die Regelungen der Verschlusssachenanweisung sind gemäß einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 29.04.1982 bundeseinheitlich. Sie entsprechen im Übrigen bestimmten Mindestanforderungen, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik als Mitglied zwischenstaatlicher Einrichtungen (NATO, WEU, EU) verpflichtet hat.