LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15022 05.05.2017 Datum des Originals: 05.05.2017/Ausgegeben: 10.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5812 vom 30. März 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14735 Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Bottrop – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die aktuell in Nordrhein-Westfalen geführte öffentliche Debatte über den Unterrichtsausfall in unseren Schulen, dessen Umfang angeblich nicht genau beziffert werden kann, bestätigt, dass auch hinsichtlich der Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Bottrop unverändert zahlreiche Probleme ungelöst sind. Dies führt immer wieder zu Klagen von Schülern, Eltern und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den Schulen. Unterrichtsausfall ist jedoch kein alleiniges Bottroper Phänomen – die Schwierigkeiten bestehen in ganz vielen nordrheinwestfälischen Städten und Gemeinden landesweit. Die noch für wenige Wochen amtierende Mehrheit aus SPD und Grünen lehnt leider seit Jahren eine regelmäßige und vollständige Erhebung des Stundenausfalls und dessen Veröffentlichung ab. Unter anderem hat die anhaltende und immer lauter zu vernehmende Kritik der Betroffenen dazu geführt, dass sich der Landesrechnungshof dieser Problematik angenommen hat und das Schulministerium bereits Anfang 2013 aufgefordert wurde, die tatsächlich ausgefallenen Unterrichtsstunden in Nordrhein-Westfalen in konkreten Zahlen zu ermitteln. Doch anstatt dieser Aufforderung endlich konsequent nachzukommen, fallen der grünen Schulministerin immer neue vorgeschobene Begründungen ein, warum ein transparenter Umgang mit der Problemlage unterbleiben soll. Die Sicherstellung des Unterrichts bildet aber eine zentrale Aufgabe der Schulpolitik. Zu Recht fordern Eltern von der Landespolitik ein, dass ihre Kinder den stundenplangemäßen Unterricht auch tatsächlich erhalten. Daher muss das Land die bestmöglichen Vorkehrungen treffen, um den Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu minimieren. Hierzu zählt auch, den Unterrichtsausfall transparent zu erfassen und sich dazu der öffentlichen Debatte zu stellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15022 2 Über quantitativen Unterrichtsausfall hinaus kämpfen unsere Schulen vor Ort oftmals mit einer nicht ausreichenden Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, einer zu hohen Schüler /Lehrer-Relation, zu großen Klassen und Kursen sowie der viel zu häufigen Erteilung von fachfremdem Unterricht. Dabei bietet der demographische Wandel seit Jahren ideale Voraussetzungen , infolge sinkender Schülerzahlen die Schulsituation zu verbessern. Auch angesichts des recht hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate in Zeiten steigender Arbeitsbelastung und häufiger schulrechtlicher Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich. Die Problematik der bevorstehenden Pensionierungswelle ist ebenso bekannt wie der Umstand, dass aufgrund der in den 1970er Jahren in einigen Bundesländern hohen Einstellungszahlen die Altersverteilung der Lehrerkollegien bundesweit nicht gleichmäßig ausfällt. Zahlreiche Fachlehrer in Mangelfächern stehen absehbar in wenigen Jahren nicht mehr an den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Dringend notwendig ist daher ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Bottrop sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit angehören . Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, da nur ein qualitativ hochwertiges und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen zielsicher vermitteln kann. Der Mangelzustand einer in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht zufriedenstellenden Unterrichtsversorgung verbaut jungen Menschen regelmäßig auch in der Stadt Bottrop ihre Zukunftschancen, führt zu unnötigen Qualifikationsdefiziten und verstärkt die Einschätzung von Arbeitgebern, dass leider vielfach offene Ausbildungsstellen auch deshalb unbesetzt bleiben , da zu viele Schulabgänger selbst den grundlegenden Bildungsanforderungen des Berufsbildungssystems leider nicht mehr gerecht werden. Vielfach fehlen auch Bottroper Schulabsolventen die erforderlichen Grundkompetenzen für die erfolgreiche Absolvierung einer Berufsausbildung . Auch der absolut ernstzunehmende und in den kommenden Jahren voraussichtlich noch an Bedeutung gewinnende Fachkräftemangel in bestimmten Fächern verstärkt den Druck auf die Politik, für ein leistungsfähiges Bildungssystem zu sorgen und die bereits genannten Mangelzustände an Bottroper Bildungseinrichtungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beseitigen . Beste Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes einzelnen Kindes genauso wie über das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist ferner die Voraussetzung für den individuellen sozialen Aufstieg möglichst vieler Schüler in der Stadt Bottrop. Im Sinne einer transparenten Informationspolitik ist es wichtig, dem Parlament für die weitere Bildungsplanung alle entscheidungsrelevanten Schuldaten zeitnah zur Verfügung zu stellen und diesem Informationsbedarf auch für die Stadt Bottrop nachzukommen. Der Fragesteller bittet daher um eine vollumfängliche Information über den aktuellen Sachstand mindestens in Form einer Fortschreibung der zu diesem Komplex zuletzt für die Schulen in der Stadt Bottrop veröffentlichten Daten (LT-DS 16/12168). Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5812 mit Schreiben vom 5. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15022 3 Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in Bottrop auf Basis der dem Schulministerium vorliegenden aktuellsten Daten auf? 2. Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in der Stadt Bottrop aus? Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Darstellung eines haushaltsrechtlichen Stellen-Soll und Stellen-Ist ist auf der Ebene der Schule bzw. des Schulträgers nicht möglich. Aus dem Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) kann der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Schule ermittelt werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Bottroper Schulen sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach Schulform, der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT- Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 22. März 2017). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2016/17 berechnet. Hierbei wurden alle an den jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen , Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit , Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 22. März 2017 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15022 4 wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation . 3. Da die Bottroper Lehrerbedarfe im Wesentlichen der Schülerzahlenentwicklung in der Stadt Bottrop folgen und eine kommunale Prognose wahrscheinlich weiterhin nicht zur Verfügung steht: Welche aktuellsten verfügbaren Zahlen liegen der Landesregierung vor zu den landesweit für die nächsten zehn Jahre prognostizierten Abgängen aus dem Schuldienst in Vollzeitlehrerstellen, zum jeweils jährlichen landesweiten Lehrereinstellungsbedarf in Personen für diesen Zeitraum und dem aktuellen Anteil der Bottroper Schülerschaft an der des Landes Nordrhein-Westfalen, jeweils differenziert nach Schulformen? Zu den voraussichtlichen Berufsaustritten und dem Einstellungsbedarf für die kommenden zehn Jahre wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5706 des Abgeordneten Ralf Witzel, FDP, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/14781). Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Stadt Bottrop an allen Schülerinnen und Schülern in NRW, gegliedert nach Schulform, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 4. Wie viele Schulklassen jeweils sämtlicher Schulformen in Bottrop überschreiten absolut und prozentual die Bandbreite des für die jeweilige Schulform festgelegten Klassenfrequenzrichtwertes zum Zeitpunkt der aktuellsten verfügbaren Datenerhebung ? Die Klassenbildung wird an den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschule , am Gymnasium sowie am Schulversuch Gemeinschaftsschule durch Bandbreiten geregelt . Die Zahl der Klassen, welche die jeweils gültige Bandbreite bei der Klassenbildung Schulform Krfr. Stadt Bottrop Grundschule 0,6% PRIMUS-Schule - Hauptschule 0,6% Volksschule - Realschule 0,7% Sekundarschule 0,4% Gemeinschaftsschule - Gesamtschule 0,7% Gymnasium 0,6% Freie Waldorfschule - Berufskolleg 0,4% Förderschule 0,3% Weiterbildungskolleg - Anteil der Schülerinnen und Schüler (Krfr. Stadt Bottrop) an den Schülerinnen und Schülern des Landes NRW nach Schulform im Schuljahr 2016/17 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15022 5 überschreiten, und deren Anteil an allen Klassen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überschreitungen der Bandbreiten im Rahmen der §§ 6 und 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz im Umfang von je nach Schulform bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig sind. 5. Wie viele Bottroper Klassen jeweils sämtlicher Schulformen in Bottrop sind absolut und prozentual nach den zuletzt vorliegenden aktuellsten Daten von 30 oder mehr Schülern besucht worden? Die Zahl der Bottroper Klassen, die im Schuljahr 2016/17 von 30 oder mehr Schülerinnen und Schülern besucht wurden, und deren Anteil an allen Klassen, gegliedert nach Schulform, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 1 0,6% Hauptschule 1 4,5% Realschule 8 12,9% Sekundarschule 0 0,0% Gesamtschule 6 10,2% Gymnasium 10 14,7% Bandbreitenüberschreitungen an öffentlichen Schulen nach Schulformen Schuljahr 2016/17 - Krfr. Stadt Bottrop - Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 1 0,6% Hauptschule 1 4,5% Realschule 11 17,7% Sekundarschule 0 0,0% Gesamtschule 18 30,5% Gymnasium 12 17,6% Förderschule G/H 0 0,0% Berufskolleg 10 8,6% Gesamtergebnis 53 10,1% Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2016/17 - Krfr. Stadt Bottrop - Anlage zur Kleinen Anfrage 5812 Seite 1 von 1 Stand: 15.10.2016 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung durchschnittliches Alter 1 2 3 4 5 Grundschule Bottrop, EG Albert-Schweitzer-Schule 9,78 4,58 14,36 14,32 43,3 Bottrop, GG (Verb.) Gregor./Marienschule 13,59 1,90 15,49 15,59 46,2 Bottrop, GG (Verb.) Schillerschule 11,01 5,86 16,88 18,63 40,2 Bottrop, GG (Verb.) Welheim 13,85 8,60 22,45 23,71 43,4 Bottrop, GG Astrid-Lindgren-Schule 9,07 1,24 10,31 9,69 35,8 Bottrop, GG Fichte 8,79 2,20 10,99 10,66 44,7 Bottrop, GG Fürstenbergschule 13,23 4,38 17,61 17,14 40,7 Bottrop, GG Ludgerusschule 9,39 6,69 16,08 14,38 43,6 Bottrop, GG Paulschule 6,79 1,81 8,60 8,78 52,1 Bottrop, GG Rheinbaben 7,57 3,82 11,38 12,71 42,4 Bottrop, GG Vonderort 8,80 1,04 9,84 10,48 43,6 Bottrop, KG (Verb.) Johannesschule 12,68 2,19 14,87 12,09 44,1 Bottrop, KG Cyriakus 9,96 1,95 11,91 10,66 47,1 Bottrop, KG Droste-Hülshoff 8,68 1,31 9,99 10,11 41,2 Bottrop, KG Grafenwald 6,58 2,18 8,76 9,96 52,0 Bottrop, KG Konrad 9,18 1,36 10,54 9,25 38,6 Bottrop, KG Nikolaus-Groß 13,57 2,39 15,95 12,74 39,7 Bottrop, KG Richard-Wagner 9,50 1,44 10,94 9,65 40,9 Hauptschule Bottrop, GH Kirchhellen 11,67 1,93 13,60 18,37 43,2 Bottrop, GH Lehmkuhle 3,25 3,16 6,41 5,74 50,9 Bottrop, GH Welheim 15,87 11,63 27,50 27,45 46,3 Realschule Bottrop, RS August-Everding 27,04 2,47 29,51 29,18 44,7 Bottrop, RS Gustav-Heinemann 23,03 3,80 26,83 27,23 46,8 Bottrop, RS Marie-Curie 31,87 10,52 42,38 45,08 43,9 Sekundarschule Bottrop, SK Kirchhellen 11,70 5,57 17,27 16,51 39,6 Gesamtschule Bottrop, GE Janusz-Korczak 45,41 21,87 67,28 66,33 48,6 Bottrop, GE Willy-Brandt 75,75 18,60 94,35 91,84 47,0 Gymnasium Bottrop, Gym Heinrich-Heine 62,37 2,29 64,66 62,10 38,8 Bottrop, Gym Josef-Albers 80,91 2,85 83,76 83,75 41,4 Bottrop, Gym Vestisches 37,99 1,97 39,96 40,33 40,2 Förderschule Bottrop, FÖ GG am Tetraeder 23,47 6,33 29,81 29,59 46,5 Bottrop, FÖ LE Adolf-Kolping-Schule 5,24 0,66 5,90 6,80 48,5 Bottrop, FÖ SQ am Stadtgarten 7,24 1,09 8,33 8,96 43,5 Berufskolleg Bottrop, BK An der Berufsschule 108,99 1,00 109,99 109,65 45,8 Stellenbedarf, Personalausstattung und durchschnittliches Alter der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Krfr. Stadt Bottrop Schulform Schule Stand: 22.3.2017