LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15026 08.05.2017 Datum des Originals: 05.05.2017/Ausgegeben: 11.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5816 vom 3. April 2017 der Abgeordneten Ralf Witzel und Angela Freimuth FDP Drucksache 16/14748 Transparenz bei Einnahmen der GlücksSpirale und deren Mittelverwendung – Wer kontrolliert und verantwortet die Handhabung bei WestLotto? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die GlücksSpirale ist ein Lotterieprodukt von WestLotto. Im Jahr 2015 erzielte WestLotto durch die Nummernlotterie einen Umsatz in Höhe von 38,2 Millionen Euro, was einem Zuwachs von 3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Bei der Betrachtung eines längeren Zeithorizonts ist jedoch auch bei der GlücksSpirale – wie bei vielen anderen traditionellen Glücksspielprodukten – ein deutlicher Umsatzrückgang festzustellen. Im Jahr 2011 betrug der Umsatz noch 44,5 Millionen Euro (Rückgang von rund 14 Prozent). Grund für den Umsatzrückgang ist ein deutlicher Rückgang der Spielaufträge von 6,7 Millionen im Jahr 2011 auf 5,8 Millionen Stück im Jahr 2015 (Rückgang von 13 Prozent). Durch Konzessionsabgaben reicht WestLotto Erträge aus dem Glücksspielangebot an das Land Nordrhein-Westfalen weiter. Aus dem Landeshaushalt werden mit diesen Mitteln wiederum unterschiedliche Destinatäre unterstützt. Konzessionseinnahmen fließen jedoch dem Kapitel 20 020 des Haushalts nur aus den Lotto-Produkten Fußball-Toto, Lotterie „KENO“, Lotterie „Eurojackpot“, Zusatzlotterie „PLUS 5“, Oddset-Wetten, Losbrieflotterie mit sofortigem Gewinnentscheid , Zusatzlotterie „Spiel 77“ zu. Einnahmen aus der GlücksSpirale sind jedoch nicht transparent verbucht. Spiegelbildlich lässt sich aus dem Haushaltsplan ablesen, welche Destinatäre mit den in den Haushalt eingeflossenen Einnahmen unterstützt werden. Da jedoch die Einnahmen der GlücksSpirale nicht in den Haushaltsplan einfließen, lässt sich auch deren Mittelverwendung nicht durch den Haushaltsplan ablesen. Auch in den weiteren Unterlagen zur Haushaltsberatung sowie im aktuellen Geschäftsbericht 2015 von WestLotto lässt sich nicht zweifelsfrei identifizieren , an welche Destinatäre die Einnahmen aus der GlücksSpirale in den letzten Jahren jeweils ausgeschüttet worden sind und welche Kriterien als Sachgründe für die jeweilige Ausschüttung vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15026 2 Offen bleibt auch die Frage der (möglichen) Kontrolle über die von WestLotto ausgeschütteten Erträge der GlücksSpirale. Da die Mittel nicht im Haushaltsplan verbucht sind, ist unklar, ob beispielsweise der Landesrechnungshof die Angemessenheit der Mittelverwendung überprüfen kann. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5816 mit Schreiben vom 5. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . 1. Wie hoch sind die Einnahmen, die Verwaltungskosten und der Ausschüttungsbetrag aus der Lotterie GlücksSpirale in Nordrhein-Westfalen jeweils jährlich in den letzten zehn Jahren gewesen? Die vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW erteilte und aktuell geltende Erlaubnis zur Veranstaltung der GlücksSpirale setzt folgende Verteilung der Spieleinnahmen fest: Spielkapital: 100 % Lotteriekosten: a. Planmäßige Gewinnausschüttung: 39,17 % b. Risikorücklage: 0,83 % c. Lotteriesteuer: 16 2/3 % d. Kosten des Veranstalters: 16 1/3 % Planmäßiger Zweckertrag: rd. 27 % Die genaue Verteilung des Spielkapitals im Zeitraum von 2007 bis 2016 ist der tabellarischen Darstellung in der Anlage 1 zu entnehmen. Mit der Festlegung des Zweckertrags in Höhe von rd. 27 % wird die Regelung des § 10 Satz 1 Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag NRW (AG GlüStV NRW), wonach Zweckabgaben aus den staatlich veranstalteten Glücksspielen zur Erfüllung sozialer, kultureller und sonstiger gemeinnütziger Aufgaben an das Land abzuführen sind, umgesetzt. 2. Konkret welchen Zweckertrag haben die jeweiligen davon Begünstigten in den letzten zehn Jahren pro Jahr ausgezahlt bekommen? Destinatäre der abzuführenden Zweckabgaben (§ 10 AG GlüStV NRW) waren, jeweils zu 33 1/3 %, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Deutsche Stiftung Denkmalschutz e.V. (DSD) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). An die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz e.V. und an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sind im Zeitraum von 2007 bis 2016 jeweils Zweckerträge von WestLotto in Höhe von 33.814.370,78 € ausgezahlt worden (zur jährlichen Aufteilung siehe Anlage 2: „Auszahlung Zweckerträge GlücksSpirale 2007 - 2016“1). 1 Aufgrund der quartalsmäßigen Abführung ergibt sich ein Auseinanderlaufen der buchhalterisch für das Rechenwerk von WestLotto relevanten Zahlen (Anlage 1) mit den den Destinatären ausgezahlten Beträgen (Anlage 2). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15026 3 3. Welches Gremium wählt die Zusammenstellung der begünstigten Destinatäre bei der Lotterie GlücksSpirale aus? Die Aufteilung der Zweckerträge wird im Erlaubnisbescheid geregelt. 4. Welche Gremien bzw. Institutionen haben in den letzten zehn Jahren, bitte jeweils unter Nennung des Zeitpunktes, Zeitraumes und Prüfungsergebnisses, die Verwendung der Mittel aus der GlücksSpirale geprüft? WestLotto ist mit Erlaubniserteilung zum Veranstalten der GlücksSpirale verpflichtet, der Erlaubnisbehörde jährlich (zum 01. Mai) eine Abrechnung vorzulegen, die zuvor durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einer Bestätigung über Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen ist. Darüber hinaus sind der Erlaubnisbehörde von den Zweckertragsempfängern jährlich Zuwendungsnachweise über die im vorausgegangenen Jahr zur Verfügung gestellten Mittel vorzulegen , die mindestens die Zuwendungsempfänger, die Höhe der Zuwendung und ihre Zweckbestimmung beinhalten müssen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen als Lotterieaufsichtsbehörde, vorliegend zugleich Erlaubnisbehörde, hat sich mit Erlaubniserteilung zugleich das Recht eingeräumt, die satzungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen. Neben der aufsichtsrechtlichen Überwachung der Umsetzung der Erlaubnis zum Veranstalten der GlücksSpirale, nebst der zuvor genannten Berichts- und Nachweispflichten, macht das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen von seinem darüber hinausgehenden Prüfrechten anlassbezogen Gebrauch. WestLotto als Veranstalter der GlücksSpirale war im Jahr 2015/2016 insbesondere Gegenstand der vom Landesrechnungshof im Hinblick auf die Einhaltung des § 34 Landeshaushaltsordnung NRW für die Konzessionseinnahmen des Landes aus Lotterien und Sportwetten durchgeführten Prüfung. 5. Welcher Anteil der in Nordrhein-Westfalen erzielten Einnahmen aus der Lotterie GlücksSpirale wird überhaupt in Nordrhein-Westfalen zum unmittelbaren Wohl des Landes eingesetzt? Die für den angefragten Zeitraum erteilte Erlaubnis bestimmt, dass die Deutsche Stiftung Denkmalschutz e.V. die ihr zufließenden Mittel vorrangig für Hilfsmaßnahmen in Nordrhein- Westfalen zu verwenden hat. Darüber hinaus ist in Bezug auf die Verwendung des Zweckertrags , der dem Deutschen Olympischen Sportbund zugewiesen ist, festgelegt, dass dieser derart aufgeschlüsselt ist, dass davon nachweislich 40 % für den Landessportbund Nordrhein- Westfalen bestimmt sind. Anlage 1 Ermittlung Lotteriesteuer .2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Spieleinsätze GlücksSpirale 39.232 38.191 36.754 39.391 39 12 44.499 39.002 31.448 34.340 38.029 Bearbeitunqsqebühren GlücksSpirale 1.608 1.618 . 1.531 1.658 1.652 1.894 1.632 1.260 1.318 1.460 ' Gesam 40.840 39.809 38.285 41.049 40.864 46.393 40.634 32.708 35.658 39.489 Lotteriesteuer (16 2/3 % der Spieleinsätze zzgl. Bearbeitungsgebühren) 6.807 6.635 6.381 6.841 6.810 7.733 6.772 5.137 5.943 6.581 Er ittlung Verwaltunqskosten 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Verwaltungskosten 6.408 is 2008 = 15 %. ab 2009 = 16 1/3 % 6238 6003 6.434 6.405 7 68 6.370 5.137 5.609 5.704 Ermittlung vertragliche Gewinnausschüttung incl. Zweckabgaben 2016 2015 2014 2013 - 2012 2011 2010 2009 2008 2007 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Effe tive Gewinnausschüttunq GlücksSpirale 15.924 15.558 15.664 17.073 15.307 18.342 15.095 13.018 13.403 15.697 Bundesarbeitsqemeinschaft der Freien Wohlfahrtspfleqe e. V. (BAGFW) (33 1/3%) 3.454 3.343 2.987 3.405 3.655 3.824 3.679 2.684 3.202 3.430 Deutsche Stiftunq Denkmalschutz e. V. (33 1/3 %) 3.454 3.343 2.987 3.405 3.655 3.824 3.679 2.684 3.202 3.430 Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) (33 1/3 % 3.454 3.343 2.987 3.405 3.655 3.824 3.679 2.684 3.202 3.430 Zwischensumme 10.362 10.029 8.961 10.215 10.965 11.472 11.037 8.052 9.606 10 90 Vertragliche Ausschüttung 26286 25.58/ 24.625 27.288 26.272 29.814 26.132 21.070 23.009 55357" Anlage 2 Zahlung der Zweckerträge DieZweckerträge sind nach Ablauf von drei Monaten nach Ablauf des Quartals zur Zahlung fällig. Überwiesen wurde nachfolgendem Modus Deutsche Stiftung Denkmalschutz e. V. {33 Deutscher Olympischer Sportbünd (DOSB) {33 i/s%)i 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 TEUR . TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR e. V. (BAGFW) (331/3%) IV. Quartal Vorjahr... . 963.847,00 .745.682,42 .. 855.239,05 1.023.079,15 723.952,27 .1.380.884,18 . 611.610,13 .. .823.626,78 730.593,39 1.08 .022,23 I. Quartal lfd. Ja r 701.000,19 913.980,07 711.072,84 769.272.30 998.103,64 1.134.238,24 518.284,79 661,683,58 . 931.405,96 577.422,28 II. Quartal lfd. Jahr 694.471,07 ¦ 609.113,29 521.478,35 . 1.018.598,23 841.664,92 923.704,63 788.381,59 795.931,42 577.847,39 1.095.713,76 III. Quartal lf . Ja r 1.123.056,69 856.193,72 1.008.585,89 761.924,30 791.970,09 1.042.152,53 991.502,54 615.043,20 868.715,08 1.026.321,4 Su me 3.462.374,95 3.124.969,50 3.096.376,13 3.5 2.873,98 3.355.690,92 4.480.979,58 2.909.7 9,05 2.896884,98 3.108.561,82 3.786.479,71 IV. Quartal Vorjahr . 963.847,00 . 745.682,42 ..855.239,05 1.023.079,15 .723.952.27 ,1.380.884,18. , 6.11.610,13 .823.626,78 .. 730.593,39 1.087.022,23 I. Quartal lfd. Jahr. 701.000,19 913.980,07 711.072,84 769.272,30 998.103,64 1.13 .238,24 518.284,79 661.683,58 931.405,96 : 577.422,28 n. Quartal lfd. Jahr 694. 71,07 ' 609.113)29 521.478,35 1.018.598,23 341;664;92 "' 923.704,63 788.881,59 " 795.931, 2 ~ 577.847,39 ' 1.095.713,76 L Quartal lf . Jahr 1.123.056,69 856.193,72 1.008.585,89 761.924,30 791.970,09 1.042.152,53 991.502,54 615.043,20 868.715,08 1.026.321,44 Summe .3. 62. 74,95 3.124.969,50 .3.096.376,13 3.572.873,98 3.355.690,92 4.480.979,58. 2.909.779,05 2.896.284,98 3.108.561,82 3.786.479,71 IV. Quartal Vorjahr 953.847,01 745.682,40 855.239,05 1.023.079,20 723.952,25 1.380.884,19 611.610.11 823.626,76 730.593,40 1.087.022,27 (. Quartal lfd. Jahr 701.000,21 913.980,01 711.072,89 769.272,30 998.103,63 1.134.238,25 518.284,81 661.683,57 931.405,98 577.422,32 IL QuartaUf . Jahr... ... . 694.471,06 609.113,25 ...521.478,33 1.018.598,26 . .841.66 ,91 .. 923.70 ,65 . 788.381,59 795.931,4 ... 577.847,43 1.095.713,76 III. Quartal lfd. ahr 1.123,056,72 856.193,69 1.006.585,88 761.924,31 791.970,10 1.042.152,53 991.502,55 615.043,18 868.715,08 1.026.321,44 Summe 3. 82.375 )0 3.124.969,35 3.096.376,16 3.572.874,07 3.355.690 89 4.480.9 9,62 2.909.779,06 2.896.284,95 3.108.561,89 3.786.479,79 'Gesamt 10.447.'124.90 9.374.908,35' 9.289.128.42 10.718.622.03 10.067.072.73 13:442.938,78' 8.729.337.16" 8.688.854.91 ' '9.325.685.53' 11.359.439.21