LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 08.05.2017 Datum des Originals: 08.05.2017/Ausgegeben: 11.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5819 vom 4. April 2017 der Abgeordneten André Kuper und Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/14763 Unterrichtsausfall und Stellenbesetzungen an den Schulen im Kreis Gütersloh Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die amtierende rot-grüne Landesregierung hat im Schulbereich tausende Stellen nicht besetzt, wie aus der Ausgabe der Rheinischen Post am 13. Februar 2017 hervorgeht. Es stellt sich die Frage, wie viele der 4.300 im gesamten Schulbereich in Nordrhein-Westfalen nicht besetzten Stellen auf den Kreis Gütersloh entfallen. Unbesetzte Stellen führen zu Unterrichtsausfall, der in NRW unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen hat. Es muss wieder die schulpolitische und planerische Priorität in NRW werden, dass Unterricht stattfindet. Der in NRW dramatische Umfang von Unterrichtsausfall und anderen Formen nicht erteilten Unterrichts ist nicht akzeptabel. Jede Stunde, die ausfällt, behindert die Bildungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen unserer Kinder. Eine im Dezember 2016 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlichte Statistik geht von 1,8% ersatzlos ausgefallenem Unterricht aus – ein Wert, der bei Eltern für ungläubiges Erstaunen sorgte und ihren täglichen Erfahrungen widerspricht. Die Situation erinnert an das Jahr 2015, als das Schulministerium von 1,7 % ausgefallenem Unterricht berichtete. Damals stellte eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien für 2015 für NRW mit 6,4 % einen fast viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall fest. Zudem gilt bei der rot-grünen Landesregierung Unterricht erst dann als ausgefallen, wenn die Kinder nach Hause geschickt werden. Eltern verdienen jedoch Transparenz. Zukünftig muss Unterricht, der nicht nach dem geltenden Lehrplan erteilt wird, egal, ob er komplett ausfällt, fachfremd unterrichtet wird oder die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie arbeiten müssen (Ausnahmen: Klassenfahrten , Schulprojekte oder Wandertage), als Ausfall gewertet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 2 Angesichts der Weigerung der Schulministerin, differenzierte Daten zu einzelnen Schulen vor Ort aufzudecken, werden bereits ungewöhnliche Maßnahmen ergriffen. So rufen das gemeinnützige Recherchezentrum corretiv.org und die Dortmunder Ruhr-Nachrichten Schülerinnen und Schüler auf, ausgefallenen Unterricht an ihren Schulen zu melden. Im März 2017 wird auf diese Weise der Unterrichtsausfall in Dortmund erhoben. Dadurch sollen die offiziellen Zahlen des Schulministeriums überprüft werden, nach denen nicht einmal 2 von 100 Schulstunden ausfallen würden. Die investigativen Journalisten weisen zu Recht darauf hin, dass Berichte von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ein anderes Bild vermitteln. Jedoch können solche Erhebungen über einen kurzen Zeitraum, wie sie auch vom Schulministerium praktiziert werden, dazu führen, dass Daten geschönt werden. So zitiert ein Schüler bei correctiv einen Lehrer: „Ihr habt vielleicht mitbekommen, hier schnüffeln Journalisten rum. Deswegen wird an dieser Schule bis auf weiteres kein Unterricht mehr ausfallen. Wir wollen nicht in einem schlechten Licht da stehen.“ Daher ist zukünftig mittels softwaregestützter Lösungen für eine schulscharfe, kontinuierliche digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls zu sorgen, damit man ein Instrument an der Hand hat, um effektiv gegensteuern zu können. Neben dem ad-hoc-Unterrichtsausfall, kommt es unter rot-grüner Verantwortung zu strukturellem Unterrichtsausfall. So deckte der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 auf, dass viele Schulen von vornherein deutlich weniger Unterricht in ihre Stundenpläne aufnehmen , als sie nach den Vorgaben erteilen müssten. Nicht eingeplanter Unterricht kann auch nicht ausfallen. Auch hier wurden keine Maßnahmen ergriffen, sondern Frau Löhrmann wies nur darauf hin, dass die „Problematik seit 30 Jahren bekannt“ sei. Unbesetzte Lehrerstellen unterrichten nicht und helfen nicht gegen Unterrichtsausfall. Vor diesem Hintergrund ist die amtierende Landesregierung gefordert, umgehend ein Konzept zur Besetzung der unbesetzten Stellen im Schulbereich vorzulegen, wie die CDU-Landtagsfraktion zuletzt mit ihrem Eilantrag vom 13.02.2017 forderte (Landtagsdrucksache 16/14225). Bezogen auf die einzelnen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Kreis Gütersloh wird um – soweit möglich - differenziert tabellarisch aufbereitete Antworten auf die folgenden Fragen gebeten: Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5819 mit Schreiben vom 8. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage, dass der Unterrichtsausfall unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen habe, gibt es keinerlei objektive Anhaltspunkte . Entgegen der Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage müssen die im Haushalt ausgewiesenen , aber derzeit nicht besetzten Lehrerstellen nicht zwangsläufig auch zu entsprechendem Unterrichtsausfall führen. Ein Anhaltspunkt für die Beurteilung der Unterrichtsversorgung an den Schulen ist nicht die Zahl der haushaltsrechtlich unbesetzten Stellen, sondern die Personalausstattungsquote an den Schulen, die sich nicht auf das haushaltsrechtliche Stellensoll, sondern auf den im Wesentlichen schülerzahlbedingten rechnerischen Stellenbedarf der Schulen bezieht. Diese liegt aktuell (Datenbestand vom 22. März 2017) in allen Schulformen (mit Ausnahme des Berufskollegs mit 99,88%) über 100%. Landesweit beträgt die Personalausstattungsquote aktuell insgesamt 101,45%. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 3 Nach dem Ergebnis der Stichprobenuntersuchung zum Unterrichtsausfall betrug der landesweite ersatzlose Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/16 in NRW über alle teilnehmenden Schulen im Durchschnitt 1,8%. Erfasst wurden hier alle Unterrichtsstunden, in denen überhaupt kein Unterricht stattfinden konnte, weil z.B. eine Lehrkraft erkrankt oder zur Begleitung einer Klassenfahrt eingeteilt war oder ein Elternsprechtag durchgeführt wurde. 90,6% des lt. Stundenplan zu erteilenden Unterrichts konnte dagegen wie geplant stattfinden. Das bedeutet, dass die Unterrichtsstunden entweder wie im Stundenplan vorgesehen (84,8%) oder in besonderer Form (5,8%) erteilt wurden, weil z.B. eine Schulfahrt, ein Berufspraktikum oder ein Museumsbesuch stattgefunden hat. Gegenstand von Vertretungsmaßnahmen waren 7,6% des zu erteilenden Unterrichts. Vor dem Hintergrund dieser Fakten zu behaupten, der Unterrichtsausfall an den Schulen „habe unter der rotgrünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen “, kann daher nicht nachvollzogen werden, zumal sich der im Rahmen der Stichprobenerhebungen der Landesregierungen festgestellte ersatzlose Unterrichtsausfall seit dem Schuljahr 2005/06 zwischen 2,6% (Schuljahr 2006/07) und 1,7% (Schuljahr 2014/15) bewegt hat. Der aktuelle Bericht für das Schuljahr 2015/16 zur Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II wurde am 13. Dezember 2016 im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/Unterrichtsausfall-2016/index.html Die Landesregierung hat - dem Votum der Bildungskonferenz folgend -entschieden, die Unterrichtserteilung /den Unterrichtsausfall künftig nach dem sog. „Rollierenden Verfahren“ zu erheben . Bei dieser Form der Erhebung wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßige zeitliche Segmente unterteilt (z.B. Zwei-Wochen-Zeiträume). Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den einzelnen zeitlichen Segmenten zugeordnet, so dass über das gesamte Schuljahr eine gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall erhebt. So gelingt es zum einen, alle Schulen an der Erhebung zu beteiligen, und zum anderen, den oftmals kritisierten engen Zeitraumbezug der bisherigen Stichproben aufzulösen, indem das gesamte Schuljahr in die Erhebung einbezogen wird. Ferner kann der Arbeitsaufwand insbesondere für die einzelnen Schulen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Die Schlussfolgerung in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien habe mit 6,4% einen viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall festgestellt, ist unzutreffend, weil diese Werte nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung nimmt grundsätzlich alle konkreten Hinweise zum Thema Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall sehr ernst. Eine fachliche Bewertung der Umfragen von Eltern zum Unterrichtsausfall konnte jedoch seitens der Landesregierung auf Basis der vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen nicht vorgenommen werden. So ist zum Beispiel nicht bekannt, welche Sachverhalte die befragten Eltern jeweils konkret als Unterrichtsausfall gewertet haben. Hinsichtlich der von der Landeselternschaft der Gymnasien durchgeführten Befragung wird auf das Protokoll zur 88. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 9. März 2016 (APr 16/1195) verwiesen. Dass die Ergebnisse der Befragungen durch die Landeselternschaft in der Kleinen Anfrage nicht weiter hinterfragt werden, spricht für sich. Die Aussage in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, die Landesregierung habe aufgrund der Feststellungen des Landesrechnungshofs (Jahresbericht 2015) keine Maßnahmen ergriffen , entspricht nicht den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall. So zeigen beispielsweise die Ergebnisse einer Auswertung der Amtlichen Schuldaten, die analog zum Untersuchungsdesign des Landesrechnungshofs erfolgt ist, dass zum einen in allen untersuchten Schulformen – LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 4 mit Ausnahme der Realschule – die quantitativen Vorgaben zur Unterrichtserteilung inzwischen im Durchschnitt eingehalten werden und zum anderen gegenüber dem Beginn der Auswertung (Kohorte ab 2005/06) eine Verbesserung hinsichtlich der erteilten durchschnittlichen Gesamtwochenstundenzahl festgestellt werden kann. So erhielten beispielsweise in den öffentlichen G8-Gymnasien die 9. Klassen des Schuljahres 2015/16 in der Sekundarstufe I im gesamten Bildungsabschnitt durchschnittlich 163,0 Wochenstunden Unterricht. Damit wurde im Durchschnitt die Mindestvorgabe laut Stundentafel von 163 Gesamtwochenstunden erfüllt. Den Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen des Schuljahres 2009/10 wurden im Durchschnitt nur 157 Gesamtwochenstunden zuteil. Im Rahmen der „Prüfung der Einhaltung der quantitativen Vorgaben für die Unterrichtserteilung an öffentlichen Realschulen und Gymnasien“ vom 2. Oktober 2014 hatte der Landesrechnungshof (LRH) moniert, dass ein beträchtlicher Anteil der geprüften Schulen unter den in der jeweiligen Stundentafel für die Sekundarstufe I insgesamt vorgegebenen Mindeststundenzahlen geblieben ist. Untersucht wurden drei Kohorten, und zwar die Kohorten, welche im Schuljahr 2007/08 (Realschulen und G8-Gymnasien) bzw. im Schuljahr 2008/09 (G8-Gymnasien) in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Die Auswertung des Ministeriums wurde auf die Grundschulen und alle übrigen allgemein bildenden weiterführenden Schulformen der Sekundarstufe I erweitert und für alle Kohorten vorgenommen , die in den Schuljahren 2005/06 bis 2015/16 in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Insgesamt wurden dabei ab dem Schuljahr 2005/06 rd. 18,5 Mio. Daten ausgewertet, aus denen insgesamt ca. 2,7 Mio. Datensätze für die insgesamt 60 untersuchten Kohorten gebildet wurden. Die Ergebnisse der Auswertung des Ministeriums, die nunmehr jährlich aktualisiert werden, wurden in der Statistischen Übersicht Nr. 391 - Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht - im Bildungsportal veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche- Schuldaten/index.html Trotz eindeutiger Ankündigungen des damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers und der damaligen Schulministerin Sommer, eine jährliche Meldepflicht für alle allgemein bildenden Schulen anstelle der Stichprobenerhebung einzuführen, wurde unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung an der Stichprobenerhebung festgehalten. Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage 40 vom 3. Februar 2010 hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine schulscharfe Vollerhebung des Unterrichtsausfalls mit der Begründung abgelehnt, dass „weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen“ (LT-Drs. 14/10639). Diese Auffassung wird von der CDU-Fraktion nunmehr offensichtlich nicht mehr vertreten. Dass die nun eingeforderte Transparenz während der schwarz-gelben Regierungszeit trotz Ankündigungen nicht geschaffen worden ist, gibt zu denken. Die jetzige Landesregierung hingegen hat die Methodik der Stichprobenerhebungen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand kritisch hinterfragt. In einem konstruktiven und transparenten Arbeitsprozess konnte zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz mit der Verständigung auf das o.g. rollierende Verfahren eine sachangemessene und sowohl von den Eltern- als auch von den Lehrerverbänden und den Schulleitungsvereinigungen akzeptierte Lösung hinsichtlich der künftigen Erhebung des Unterrichtsausfalls gefunden werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 5 Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen, die von Abgeordneten der Fraktion der CDU gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Nach § 59 Abs. 7 SchulG ist der Schulkonferenz von der Schulleitung in jedem Schuljahr ein Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der jeweiligen Schule vorzulegen. Welche Ergebnisse liegen bezogen auf das erste Schulhalbjahr 2016/2017 für die jeweilige Schule vor? Sofern jeweils möglich, wird darum gebeten, die Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts , des planmäßig erteilten Unterrichts, des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts ggf. jeweils unterteilt nach Ursachen bzw. Gründen tabellarisch auszuweisen. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen keine Berichte über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an den einzelnen Schulen vor, da diese ausschließlich gegenüber der Schulkonferenz zu erfolgen haben. Nach § 59 Absatz 7 Schulgesetz NRW (SchulG) hat die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schulkonferenz in der ersten Sitzung des Schuljahrs über die Unterrichtsversorgung im abgelaufenen Schuljahr und über die Maßnahmen und Planungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für das angefangene Schuljahr zu berichten. Eine Abfrage bei den einzelnen Schulen ist innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht leistbar. Die wöchentliche Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts (ohne Betreuungsangebote ) im Schuljahr 2016/17 an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Kreis Gütersloh kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten entstammen den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2016/17 (Stichtag 15. Oktober 2016). Zur Stundenzahl des an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17 planmäßig erteilten Unterrichts , des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung keine statistischen Daten vor. Solche Daten wurden lediglich im Rahmen einer Stichprobe erhoben und landesweit, aber nicht auf einzelne Regionen, hochgerechnet. 2. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 besetzt ? 3. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 nicht besetzt? (Bitte weisen Sie jeweils auch die Stellenbesetzungsquote aus) Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schulen erhalten für die Organisation und Durchführung des Unterrichts von der Schulaufsicht eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Bedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf, die Personalausstattung und die entsprechende Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen im Kreis Gütersloh können, gegliedert nach Schulform, der Anlage 2 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT- Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 22. März 2017). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 6 Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z.B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen , Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 22. März 2017 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden enormen Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 4. Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Schulen zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschrieben ? Nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2017 befanden sich grundsätzlich alle frei gebliebenen Stellen sowie auf Grund anderer personalwirtschaftlicher Maßnahmen zusätzlich frei gewordenen Stellen im Ausschreibungsverfahren. Zum 28. Februar 2017 waren landesweit erst wenige dieser Stellen erneut ausgeschrieben, da Schulen teilweise den fachspezifischen Bedarf an der Schule neu definiert und Ausschreibungen mit Blick auf die zum 1. Mai 2017 zur Verfügung stehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (landesweit ca. 3.600 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter) größtenteils erst nach dem 28. Februar 2017 zur Veröffentlichung auf den Internetseiten terminiert haben. Die Zahl der Stellen, die am 28. Februar 2017 an den Schulen im Kreis Gütersloh ausgeschrieben waren, ergeben sich aus der Übersicht 1 der Anlage 3. Dabei können Stellen, die zum o.g. Stichtag nicht ausgeschrieben sind, sich jedoch noch im Besetzungsverfahren befinden. 5. Wie viele Stellen an den jeweiligen Schulen befinden sich zum Stichtag 28.02.2017 im Besetzungsverfahren? Grundsätzlich umfasst das Besetzungsverfahren den Zeitraum von der Zuweisung der jeweiligen Ausschreibungsmöglichkeit bis zur Besetzung der Stelle. Im Besetzungsverfahren besteht die Möglichkeit, Stellen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens oder in einem Listenverfahren zu besetzen. Eine Auswertung zu einem bestimmten Stichtag gibt deshalb nur eine eingeschränkte Sicht auf den Stand des Besetzungsverfahrens an den einzelnen Schulen wieder. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15027 7 Die Zahl der Stellen, die sich am 28. Februar 2017 an den Schulen im Kreis Gütersloh im Besetzungsverfahren befanden, ergeben sich aus der Übersicht 2 der Anlage 3. 1 von 2Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5819 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Grundschule Borgholzhausen,GG (Verb.) Violenbachsch. 338,0 Gütersloh, GG Altstadtschule 277,0 Gütersloh, GG Avenwedde-Bahnhof 218,0 Gütersloh, GG Blankenhagen 246,0 Gütersloh, GG Blücher 255,0 Gütersloh, GG Edith-Stein-Schule 245,0 Gütersloh, GG Große Heide 243,0 Gütersloh, GG Heidewald 410,0 Gütersloh, GG Isselhorst 266,0 Gütersloh, GG Kattenstroth 192,0 Gütersloh, GG Neißeweg 224,0 Gütersloh, GG Nordhorn 357,0 Gütersloh, GG Paul-Gerhardt-Schule 314,0 Gütersloh, GG Pavenstädt-Schule 404,0 Gütersloh, GG Sundern 233,0 Gütersloh, KG Josefschule 191,0 Gütersloh, KG Kapellenschule 212,0 Gütersloh, KG Overberg 227,0 Halle, GG Gartnisch 332,0 Halle, GG Hörste 194,0 Halle, GG Künsebeck 157,0 Halle, GG Lindenschule 307,0 Harsewinkel, GG Löwenzahnschule 299,0 Harsewinkel, GG Marienschule 210,0 Harsewinkel, KG Kardinal-von-Galen 451,0 Harsewinkel,GG(Verb.)Astrid-Lind/St.Joh. 349,0 Herzebrock-Clarholz, GG Boland 205,0 Herzebrock-Clarholz, KG Josefschule 201,0 Herzebrock-Clarholz, KG Wilbrandschule 257,0 Langenberg, GG (Verb.)Brinkmann-Schmedd. 445,0 Rheda-Wiedenbrück, GG Brüder-Grimm 394,0 Rheda-Wiedenbrück, GG Park 215,0 Rheda-Wiedenbrück, KG Johannis 348,0 Rheda-Wiedenbrück, KG Pius-Bonifatius 354,0 Rheda-Wiedenbrück,GG(Verb.)Andreas-Wenne 423,0 Rheda-Wiedenbrück,KG(Verb.)Eichend.Postd 377,0 Rietberg, GG Emsschule 491,0 Rietberg, KG Rudolf-Bracht 271,0 Rietberg,KG (Verb.) Sieben-Meilen-Schule 245,0 Rietberg,KG(Verb.)Neuenkirchen/Varensell 504,0 Schloß Holte-Stukenbrock, GG Michael 206,0 Schloß Holte-Stukenbrock, GG Pollhans 369,0 Schloß Holte-Stukenbrock, KG Stukenbrock 376,0 Schloß Holte-Stukenbrock,GG Verb.Graut/E 303,0 Steinhagen, GG Amshausen 223,0 Steinhagen, GG Brockhagen 147,0 Steinhagen, GG Laukshof 336,0 Steinhagen, GG Pestalozzistr. 300,0 Verl, GG (Verb.) Kaunitz-Bornholte 275,0 Verl, GG Am Bühlbusch 417,0 Verl, KG Marienschule 273,0 Verl, KG St. Georg-Schule 240,0 Versmold, GG (Verb.) Loxten-Bockhorst 193,0 Versmold, GG Sonnen 488,0 Versmold,GG(Verb.)Pecke.-Oesterw./Hessel 232,0 Werther, GG (Verb.) Werther-Langenheide 524,0 Hauptschule Gütersloh, GH Nord 410,0 Gütersloh, GH Ost 589,0 Halle, GH Peter-Korschak-Schule 272,0 Harsewinkel, GH August-Claas-Schule 165,0 Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Gütersloh - 2 von 2Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5819 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Gütersloh - Hauptschule Herzebrock-Clarholz, GH Von-Zumbusch 62,0 Rheda-Wiedenbrück, GH Matthias-Claudius 389,4 Rheda-Wiedenbrück, KH Ketteler 218,1 Rietberg, GH Riekstraße 201,0 Schloß Holte-Stukenbrock,GH Lisa-Tetzner 312,0 Verl, GH St.-Anna-Straße 241,9 Versmold, GH Schulstraße 199,0 Realschule Gütersloh, RS Elly-Heuss-Knapp 652,0 Gütersloh, RS Freiherr-vom-Stein-Schule 452,0 Gütersloh, RS Geschwister-Scholl 1.122,0 Halle, RS Wasserwerkstraße 403,0 Harsewinkel, RS Tecklenburger Weg 163,0 Herzebrock-Clarholz, RS Von-Zumbusch 105,0 Rheda-Wiedenbrück, RS Ernst-Barlach 224,0 Rheda-Wiedenbrück, RS Osterrath 876,7 Rietberg, RS Teichweg 342,0 Schloß Holte-Stukenbrock,RS Am Hallenbad 407,0 Steinhagen, RS Laukshof 657,0 Verl, RS Kühlmannweg 340,0 Gemeinschaftsschule Langenberg, GM Bentelerstraße 634,0 Gesamtschule Borgholzhausen, GE Peter-A.-Böckstiegel 2.208,9 Gütersloh, GE Anne-Frank-Schule 1.828,0 Gütersloh, GE Janusz-Korczak 1.977,8 Halle, GE Wasserwerkstraße 491,0 Harsewinkel, GE Tecklenburger Weg 1.398,0 Herzebrock-Clarholz, GE Von-Zumbusch 942,7 Rheda-Wiedenbrück, GE Fürst-Benth.-Str. 1.099,0 Rietberg, GE Richard-von-Weizsäcker 879,0 Schloß Holte-Stukenbrock, GE Jahnstraße 475,0 Verl, GE St.-Anna-Straße 852,0 Gymnasium Gütersloh, Gym Schulstr. 2.098,0 Gütersloh, Gym Stifts 1.401,0 Halle, Gym Kreis 1.225,0 Harsewinkel, Gym Dechant-Budde-Weg 1.322,0 Rheda-Wiedenbrück, Gym Einstein 1.462,0 Rheda-Wiedenbrück, Gym Rats 1.144,0 Rietberg, Gym Nepomucenum 1.606,0 Schloß Holte-Stukenbrock, Gym Holter Str 1.370,0 Steinhagen, Gym Am Cronsbach 1.228,0 Verl, Gym St.-Anna-Straße 1.402,0 Förderschule Gütersloh, FÖ ES Hermann Hesse-Schule 209,0 Gütersloh, FÖ ES Hundertwasser-Schule 105,0 Gütersloh, FÖ GG Michaelis-Schule 472,0 Gütersloh, FÖ GG Schule im FiLB 327,9 Gütersloh, FÖ LE des Kreises Gütersloh 652,0 Gütersloh, FÖ SQ Regenbogenschule 328,0 Harsewinkel, FÖ ES Erich Kästner-Schule 124,0 Rheda-Wiedenbrück,FÖ ES Kopernikusschule 253,0 Rietberg, FÖ ES Paul-Maar-Schule 125,0 Rietberg, FÖ GG Wiesen 254,0 Rietberg, FÖ LE, ES Martinschule 608,0 Berufskolleg Gütersloh, BK Carl-Miele-Berufskolleg 1.529,0 Gütersloh, BK Reinhard-Mohn 1.639,0 Halle, BK Kättkenstraße 2.080,0 Rheda-Wiedenbrück, BK Ems f.Wirt.u.Verw. 1.501,0 Rheda-Wiedenbrück, BK Reckenberg 2.114,0 Seite 1 von 3Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5819 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule Borgholzhausen,GG (Verb.) Violenbachsch. 14,49 1,76 16,25 17,66 108,7% Gütersloh, GG Altstadtschule 9,64 2,39 12,03 15,82 131,6% Gütersloh, GG Avenwedde-Bahnhof 7,60 2,16 9,76 9,95 101,9% Gütersloh, GG Blankenhagen 6,89 3,43 10,32 12,47 120,8% Gütersloh, GG Blücher 9,85 3,58 13,43 13,70 102,0% Gütersloh, GG Edith-Stein-Schule 7,64 2,92 10,56 11,84 112,1% Gütersloh, GG Große Heide 9,49 2,34 11,83 13,10 110,7% Gütersloh, GG Heidewald 13,92 4,23 18,15 17,42 96,0% Gütersloh, GG Isselhorst 10,57 1,36 11,93 13,10 109,9% Gütersloh, GG Kattenstroth 8,02 3,00 11,02 11,17 101,3% Gütersloh, GG Neißeweg 8,72 3,21 11,93 11,42 95,8% Gütersloh, GG Nordhorn 13,25 3,36 16,61 17,36 104,5% Gütersloh, GG Paul-Gerhardt-Schule 10,90 2,76 13,66 14,92 109,3% Gütersloh, GG Pavenstädt-Schule 12,47 3,86 16,33 18,07 110,6% Gütersloh, GG Sundern 7,83 3,71 11,54 13,35 115,7% Gütersloh, KG Josefschule 7,10 0,96 8,06 10,19 126,5% Gütersloh, KG Kapellenschule 10,06 0,84 10,90 10,67 97,9% Gütersloh, KG Overberg 9,07 2,23 11,30 11,89 105,2% Halle, GG Gartnisch 10,81 3,63 14,44 14,40 99,7% Halle, GG Hörste 7,44 0,73 8,16 8,36 102,4% Halle, GG Künsebeck 6,20 4,22 10,42 9,42 90,4% Halle, GG Lindenschule 12,59 2,28 14,87 14,88 100,0% Harsewinkel, GG Löwenzahnschule 10,58 3,62 14,20 13,41 94,5% Harsewinkel, GG Marienschule 8,42 1,01 9,43 9,70 102,9% Harsewinkel, KG Kardinal-von-Galen 14,76 5,94 20,70 21,05 101,7% Harsewinkel,GG(Verb.)Astrid-Lind/St.Joh. 15,49 1,75 17,24 17,34 100,6% Herzebrock-Clarholz, GG Bolandschule 9,72 0,84 10,56 11,03 104,4% Herzebrock-Clarholz, KG Josefschule 9,47 0,52 9,99 8,87 88,7% Herzebrock-Clarholz, KG Wilbrandschule 10,91 0,64 11,55 12,01 104,0% Langenberg, GG (Verb.)Brinkmann-Schmedd. 14,87 4,28 19,15 18,52 96,7% Rheda-Wiedenbrück, GG Brüder-Grimm 11,32 6,42 17,74 18,12 102,1% Rheda-Wiedenbrück, GG Park 9,08 1,24 10,32 10,53 102,0% Rheda-Wiedenbrück, KG Johannisschule 13,19 4,36 17,55 17,31 98,7% Rheda-Wiedenbrück, KG Pius-Bonifatius 15,21 1,79 17,00 16,02 94,2% Rheda-Wiedenbrück,GG(Verb.)Andreas-Wenne 15,05 5,43 20,48 20,89 102,0% Rheda-Wiedenbrück,KG(Verb.)Eichend.Postd 16,24 2,92 19,16 19,14 99,9% Rietberg, GG Emsschule 16,85 4,54 21,38 22,59 105,6% Rietberg, KG Rudolf-Bracht 10,87 0,74 11,61 11,79 101,6% Rietberg,KG (Verb.) Sieben-Meilen-Schule 9,97 0,00 9,97 10,00 100,3% Rietberg,KG(Verb.)Neuenkirchen/Varensell 17,80 2,32 20,12 20,08 99,8% Schloß Holte-Stukenbrock, GG Michael 9,12 0,84 9,96 9,36 94,0% Schloß Holte-Stukenbrock, GG Pollhans 12,47 3,90 16,37 16,73 102,2% Schloß Holte-Stukenbrock, KG Stukenbrock 15,08 4,45 19,53 19,71 100,9% Schloß Holte-Stukenbrock,GG Verb.Graut/E 13,50 1,20 14,70 15,38 104,6% Steinhagen, GG Amshausen 9,29 0,91 10,20 11,24 110,1% Steinhagen, GG Brockhagen 7,38 0,43 7,81 7,87 100,8% Steinhagen, GG Laukshof 9,48 3,63 13,11 14,77 112,6% Steinhagen, GG Pestalozzistr. 11,70 1,55 13,25 13,98 105,5% Verl, GG (Verb.) Kaunitz-Bornholte 11,26 1,06 12,32 12,13 98,4% Verl, GG Am Bühlbusch 14,66 4,70 19,35 20,78 107,4% Verl, KG Marienschule 11,47 0,76 12,22 12,21 99,9% Verl, KG St. Georg-Schule 8,16 1,96 10,12 10,37 102,5% Versmold, GG (Verb.) Loxten-Bockhorst 9,72 0,37 10,08 9,76 96,8% Versmold, GG Sonnenschule 18,03 6,74 24,77 25,58 103,3% Versmold,GG(Verb.)Pecke.-Oesterw./Hessel 11,82 1,03 12,85 13,00 101,2% Werther, GG (Verb.) Werther-Langenheide 19,24 2,60 21,84 22,75 104,2% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Gütersloh Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Seite 2 von 3Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5819 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Gütersloh Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Hauptschule Gütersloh, GH Nord 13,70 7,32 21,02 21,42 101,9% Gütersloh, GH Ost 15,62 6,92 22,54 27,19 120,6% Halle, GH Peter-Korschak-Schule 10,31 6,00 16,31 15,08 92,5% Harsewinkel, GH August-Claas-Schule 6,38 5,61 11,99 10,51 87,7% Herzebrock-Clarholz, GH Von-Zumbusch 2,18 1,25 3,43 3,19 93,1% Rheda-Wiedenbrück, GH Matthias-Claudius 9,42 7,55 16,97 19,12 112,7% Rheda-Wiedenbrück, KH Ketteler 5,09 1,64 6,73 8,97 133,2% Rietberg, GH Riekstraße 7,11 2,54 9,65 9,85 102,1% Schloß Holte-Stukenbrock,GH Lisa-Tetzner 8,86 7,43 16,29 22,40 137,6% Verl, GH St.-Anna-Straße 5,58 2,77 8,35 10,44 125,0% Versmold, GH Schulstraße 4,57 2,49 7,06 12,25 173,4% Realschule Gütersloh, RS Elly-Heuss-Knapp 26,29 2,42 28,71 29,13 101,5% Gütersloh, RS Freiherr-vom-Stein-Schule 17,10 5,73 22,82 22,23 97,4% Gütersloh, RS Geschwister-Scholl 46,70 18,03 64,72 65,57 101,3% Halle, RS Wasserwerkstraße 14,62 0,43 15,05 17,98 119,4% Harsewinkel, RS Tecklenburger Weg 5,57 0,09 5,66 7,91 139,9% Herzebrock-Clarholz, RS Von-Zumbusch 3,56 0,07 3,63 5,42 149,3% Rheda-Wiedenbrück, RS Ernst-Barlach 6,59 0,14 6,73 9,71 144,4% Rheda-Wiedenbrück, RS Osterrath 34,94 8,02 42,96 42,33 98,5% Rietberg, RS Teichweg 13,35 0,91 14,26 17,20 120,6% Schloß Holte-Stukenbrock,RS Am Hallenbad 14,58 0,26 14,84 17,37 117,0% Steinhagen, RS Laukshof 27,84 9,93 37,77 38,71 102,5% Verl, RS Kühlmannweg 13,13 0,21 13,34 16,56 124,1% Gemeinschaftsschule Langenberg, GM Bentelerstraße 29,86 10,50 40,36 42,85 106,2% Gesamtschule Borgholzhausen, GE Peter-A.-Böckstiegel 83,90 21,74 105,64 109,04 103,2% Gütersloh, GE Anne-Frank-Schule 75,67 17,92 93,59 93,80 100,2% Gütersloh, GE Janusz-Korczak 76,11 19,86 95,97 100,67 104,9% Halle, GE Wasserwerkstraße 18,17 8,74 26,90 28,36 105,4% Harsewinkel, GE Tecklenburger Weg 52,01 19,60 71,60 71,00 99,2% Herzebrock-Clarholz, GE Von-Zumbusch 36,28 10,63 46,92 51,76 110,3% Rheda-Wiedenbrück, GE Fürst-Benth.-Str. 46,15 19,06 65,20 65,24 100,0% Rietberg, GE Richard-von-Weizsäcker 32,87 11,66 44,53 44,78 100,6% Schloß Holte-Stukenbrock, GE Jahnstraße 20,50 8,24 28,75 29,40 102,3% Verl, GE St.-Anna-Straße 33,24 11,44 44,68 47,57 106,5% Gymnasium Gütersloh, Gym Schulstr. 92,69 3,15 95,85 96,86 101,1% Halle, Gym Kreis 51,26 2,77 54,02 55,40 102,6% Harsewinkel, Gym Dechant-Budde-Weg 54,08 8,63 62,71 66,26 105,7% Rheda-Wiedenbrück, Gym Einstein 65,73 7,88 73,60 73,25 99,5% Rheda-Wiedenbrück, Gym Rats 48,18 1,14 49,33 52,50 106,4% Rietberg, Gym Nepomucenum 65,56 7,31 72,87 71,94 98,7% Schloß Holte-Stukenbrock, Gym Holter Str 60,38 1,87 62,26 64,19 103,1% Steinhagen, Gym Am Cronsbach 54,66 6,52 61,18 62,15 101,6% Verl, Gym St.-Anna-Straße 63,00 1,29 64,29 63,65 99,0% Förderschule Gütersloh, FÖ ES Hermann Hesse-Schule 14,73 0,31 15,04 14,93 99,3% Gütersloh, FÖ ES Hundertwasser-Schule 9,88 0,85 10,73 11,23 104,6% Gütersloh, FÖ GG Michaelis-Schule 32,46 9,69 42,15 40,70 96,6% Gütersloh, FÖ GG Schule im FiLB 17,81 5,40 23,21 21,33 91,9% Gütersloh, FÖ LE des Kreises Gütersloh 32,67 1,60 34,27 38,96 113,7% Gütersloh, FÖ SQ Regenbogenschule 16,26 0,00 16,26 15,65 96,3% Harsewinkel, FÖ ES Erich Kästner-Schule 8,69 0,50 9,19 8,36 91,0% Rheda-Wiedenbrück,FÖ ES Kopernikusschule 15,94 0,31 16,25 15,98 98,3% Rietberg, FÖ ES Paul-Maar-Schule 10,12 0,40 10,52 12,71 120,8% Seite 3 von 3Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5819 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Gütersloh Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Förderschule Rietberg, FÖ GG Wiesen 19,55 5,64 25,19 25,74 102,2% Rietberg, FÖ LE, ES Martinschule 24,12 1,04 25,15 26,11 103,8% Berufskolleg Gütersloh, BK Carl-Miele-Berufskolleg 61,10 1,00 62,10 61,69 99,3% Gütersloh, BK Reinhard-Mohn 73,40 3,21 76,61 69,80 91,1% Halle, BK Kättkenstraße 71,76 1,60 73,36 84,79 115,6% Rheda-Wiedenbrück, BK Ems f.Wirt.u.Verw. 62,90 0,71 63,61 67,01 105,3% Rheda-Wiedenbrück, BK Reckenberg 84,69 3,60 88,29 90,09 102,0% Anlage 3 zur Kleinen Anfrage KA 5819 Schule ausgeschriebene Stellen kein Eintrag 0 Schule Besetzungsverfahren Kein Eintrag 0 Zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschriebene Stellen - Kreis Gütersloh - Laufende Besetzungsverfahren zum Stichtag 28.02.2017 - Kreis Gütersloh - Übersicht 1 zu Frage 4 Übersicht 2 zu Frage 5