LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15031 09.05.2017 Datum des Originals: 09.05.2017/Ausgegeben: 12.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5875 vom 12. April 2017 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/14865 Bereichbetretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen immer öfter Bereichsbetretungsverbote, auch Betretungs- oder Stadtverbote genannt, ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären. Nach Auskunft der Landesregierung berichten jedoch die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden (KPB) seit dem 18. Januar 2011 im Rahmen des standardisierten Informationsaustauschs Fußball nach jeder Fußballbegegnung der ersten vier Spielklassen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) über die Anzahl der ausgesprochenen Bereichsbetretungsverbote. Der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf die Kleine Anfrage KA 7/423 von zwei sachsen-anhaltinischen Abgeordneten (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/830) ist zu entnehmen, das es einen Austausch, auch im einzelnen, zwischen den Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer zu Bereichsbetretungsverboten gibt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5875 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15031 2 Zu Maßnahmen außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs nimmt die Landesregierung keine Stellung. 2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln) Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga festgesetzten Bereichsbetretungsverbote ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Saison 2013/14 Saison 2014/15 Saison 2015/16 Saison 2016/17 (bis Dezember 2016) Bundesliga 633 811 978 142 2. Bundesliga 422 85 366 231 3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln) Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst. 4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln) Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst. 5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen) Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Bereichsbetretungsverbotes sind im § 34 Abs. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.