LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15032 09.05.2017 Datum des Originals: 09.05.2017/Ausgegeben: 12.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5876 vom 12. April 2017 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/14866 Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5876 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln) Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen festgesetzten Meldeauflagen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Saison 2015/16 Saison 2016/17 (bis Dezember 2016) Bundesliga 121 13 2. Bundesliga 2 0 3. Liga 0 1 Regionalliga West 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15032 2 Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Meldeauflagen aus Anlass von Fußballspielen retrograd händisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich. 2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln) Dieses Datum wird landesweit statistisch nicht erfasst. 3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln) Dieses Datum wird landesweit statistisch nicht erfasst. 4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen) Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Meldeauflage sind im § 8 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. In diesem Zusammenhang wird ferner auf die Befassung des Landtags zum Gesetzentwurf der CDU-FRAKTION zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens vom 11. Februar 2014 (LT-Drucksache 16/5038) verwiesen, insbesondere die Sitzungen des Innenausschusses am 13. März 2014, am 16. September 2014 sowie am 22. Januar 2015 sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses vom 4. März 2015 (LT-Drucksache 16/8073). 5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln) Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen durchgeführten Gefährderansprachen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Saison 2015/16 Saison 2016/17 (bis Dezember 2016) Bundesliga 612 375 2. Bundesliga 1043 83 3. Liga 0 250 Regionalliga West 509 682 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15032 3 Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Gefährderansprachen aus Anlass von Fußballspielen retrograd händisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.