LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15034 09.05.2017 Datum des Originals: 09.05.2017/Ausgegeben: 12.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5838 vom 7. April 2017 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/14814 Erhebung von Nutzungsdaten juristischer Datenbanken Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ministerien, die Justiz und der Landtag von Nordrhein-Westfalen nutzen einen gemeinsamen Zugang zu juristischen Datenbanken der Juris GmbH. Das Land Nordrhein- Westfalen hat das Unternehmen damit beauftragt, das Nutzungsverhalten zu protokollieren und dem Land eine Auswertung zur Verfügung zu stellen. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5838 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Zu welchen Zwecken wird das Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet? Entsprechend den Ausführungen in ihrer Datenschutzerklärung (Anlage) erhebt und verwendet die juris GmbH Daten ihrer Nutzer zur Durchführung und Abrechnung ihrer Dienste sowie um technische Probleme zu beheben. Daneben erfolgt die Verarbeitung der Nutzungsdaten zur Verbesserung der Online-Dienste, zur Marktforschung sowie zu Werbezwecken. Die Datenschutzerklärung der juris GmbH informiert den Nutzer im Einzelnen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von Nutzungsdaten. Nach Auskunft der juris GmbH werden nur die in der juris-Datenschutzerklärung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der juris GmbH genannten Daten erhoben und nach Maßgabe dieser Regelungen gespeichert, um eine sachgerechte Betriebsführung zu ermöglichen. Ziffer 9. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 13.2.2017) lautet: „9. Datenschutz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15034 2 Die Bestimmungen zum Datenschutz beim Betrieb des Webportals von juris ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.juris.de/datenschutzerklärung. Im Übrigen erfolgen Informationen zu etwaigen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgängen durch juris im Wege gesonderter Erklärungen.“ Gesonderte Erklärungen im Sinne von Ziff. 9 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgänge sind der Landesregierung nicht bekannt. 2. Welche öffentlichen Stellen haben Zugriff auf die Auswertungen über das Nutzungsverhalten? Die Auswertungen, welche lediglich die Gesamtzahl der Zugriffe aller Nutzungsberechtigten aus dem eingangs der Kleinen Anfrage genannten Vertrag, nach einzelnen Monaten unterteilt, abbilden, werden nach Auskunft der juris GmbH nur dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Das Justizministerium leitet die Auswertungen nicht an andere öffentliche Stellen weiter. 3. Sind Staatsanwaltschaften oder der Landtag von der Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens betroffen? Nach Auskunft der juris GmbH erfolgt die Nutzung durch das Justizministerium, die übrigen Ressorts, den Landtag und den Geschäftsbereich der Justiz über einen zentralen Einwahllink im jeweiligen behördeneigenen Intranet. Jeder Nutzer gelange somit anonym in die Datenbank. Demnach erfolgt die Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens nur für die jeweilige Behörde in ihrer Gesamtheit. 4. In welcher Form werden die Nutzer über die Protokollierung und Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens informiert? Die Datenschutzerklärung der juris GmbH ist über die Homepage www.juris.de abrufbar. Die juris GmbH erteilt ausweislich ihrer Datenschutzerklärung dem Nutzer auf Verlangen jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die bei ihr gespeicherten Nutzungsdaten. Die Auskunft wird auf Verlangen in Textform oder elektronisch erteilt.