LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15037 19.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 24.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5860 vom 6. April 2017 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/14843 Justizstandort NRW – Wie ist die bauliche und räumliche Situation der Gerichtsstandorte? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im neuen Justizzentrum in Bochum, das aus mehreren miteinander verbundenen Gebäuden bestehen wird, ziehen Arbeitsgericht, Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft und Soziale Dienste (ehemals Bewährungshilfe) unter ein Dach. Bisher sind die Einrichtungen an verschiedenen Standorten in der Stadt verteilt. Ziel ist es auch Synergieeffekte zu erzielen, indem beispielsweise ein Saalmanagement eingerichtet wird, das für eine optimale Auslastung der Verhandlungsräume sorgt, die von allen drei Gerichten gemeinsam genutzt werden. Seit Anfang des Jahres findet die Möblierung für die rund 750 Justiz-Mitarbeiter und 330 Referendare des neuen Justiz-Zentrums in Bochum statt. Eröffnet werden soll das 146- Millionen-Euro-Projekt voraussichtlich erst im kommenden Sommer. Wann genau, steht nicht fest. Ursprünglich sollte es Ende 2015 eröffnen. Wegen (letztlich unbegründeter) Vergabebeschwerden, eines Wasserschadens und anderer Probleme verzögerte sich die Fertigstellung aber mehrfach, so dass auch der Termin für den Mitarbeiterumzug im März 2017 abgesagt wurde. Für den Bauherren, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW, lagen die Verschiebungen an einer „Vielzahl von nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten“. Laut BLB sei es „wichtig, dass die Baufirmen vereinbarungsgemäß und termingerecht arbeiten. Risiken sind jedoch nicht ausgeschlossen und können den geplanten Übergabetermin gefährden“. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5860 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Welche größeren baulichen Maßnahmen (Instandsetzungen, Sanierung, Neubauten) an Standorten von Gerichten oder Staatsanwälten finden derzeit in Nordrhein-Westfalen statt oder sind bereits geplant? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15037 2 Zurzeit finden folgende größeren Baumaßnahmen (Investition mindestens 1 Mio. €) an Standorten von Gerichten oder Staatsanwaltschaften statt: Justizzentrum Bochum: Ersatzneubau Land- und Amtsgericht Köln: Instandhaltungsmaßnahmen Amtsgericht Gummersbach: Ersatzneubau Amtsgericht Werl: Ersatzneubau Bereits geplant (Leistungsphase 5 oder weiter) sind folgende größeren baulichen Maßnahmen: Verwaltungsgericht Münster: Instandsetzung Verwaltungsgericht/Finanzgericht Köln: Verlegung des Haupteingangs Darüber hinaus sind Planungen unter anderem für folgende weitere größeren baulichen Maßnahmen aufgenommen worden oder es bestehen Überlegungen, Planungen aufzunehmen: Justizzentrum Köln: Ersatzneubau Justizzentrum Mönchengladbach: Instandsetzung und Modernisierung Amtsgericht Gütersloh: Erweiterungsbau als Ersatz für Nebenstelle Landgericht Bielefeld: Fassadensanierung 2. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die räumliche Situation an den jeweiligen Justizstandorten? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die bestehende Bausubstanz der Gerichtsgebäude? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in mehr als 300 Dienstgebäuden untergebracht. Diese wurden zu verschiedenen Zeiten erbaut. Dementsprechend ist die Bausubstanz unterschiedlich, auch die räumliche Situation variiert. Grundsätzlich befinden sich die Gebäude in einem alters- und bauartgerechten Zustand, auch die räumliche Unterbringung der Dienststellen ist grundsätzlich angemessen. Aufgrund des Alters und der stetigen Nutzung der Gebäude sind Gebrauchsspuren und Schäden in kleinerem Umfang nicht zu vermeiden. Wo aufgrund des baulichen Zustandes oder der Raumsituation Handlungsbedarf entsteht, wird angemessen reagiert, wie zuletzt zum Beispiel mit Ersatzneubauten in Gelsenkirchen, Essen und Erkelenz oder mit umfangreichen Sanierungen in Duisburg, Bonn oder Wuppertal. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit zu Schaffung weiterer Außenstellen zur Entlastung von Gerichtsstandorten? Aktuell sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, weitere Nebenstellen zu schaffen.