LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15041 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5782 vom 27. März 2017 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/14640 Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den derzeitigen Zustand der Dienstgebäude der Polizei in Ostwestfalen-Lippe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gegenwärtig wird an einigen Dienstgebäuden der Polizei in Nordrhein-Westfalen gebaut. So legte beispielsweise Innenminister Ralf Jäger Anfang März den Grundstein für ein neues Polizeigebäude in Hückeswagen (vgl. RP online vom 09.03.2017: „Innenminister legt Grundstein für neues Polizeigebäude“). Ergänzend dazu gibt es aktuell Meldungen zum Umbau des Polizeipräsidiums in Düsseldorf, bei dem die Kosten aus dem Ruder laufen. „Anstelle der genehmigten 93 Millionen Euro soll der Bau knapp 150 Millionen Euro kosten.“ (vgl. RP online vom 13.03.2017 „Polizeipräsidium Düsseldorf wird deutlich teurer“). Verantwortlich ist der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), der die Immobilien bewirtschaftet, verwertet, plant und baut. Auch in Ostwestfalen-Lippe sind Kreispolizeibehörden und das Polizeipräsidium in Bielefeld in Liegenschaften des BLB untergebracht. Einige Baumaßnahmen sind gegenwärtig für Passanten erkennbar, so zum Beispiel das eingerüstete Gebäude der Bereitschaftspolizei an der Lerchenstraße in Bielefeld. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5782 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15041 2 1. Welche konkreten Baumaßnahmen durch den BLB gibt es gegenwärtig an den Dienstgebäuden der Polizei in Ostwestfalen-Lippe? (Bitte konkret nach Kreispolizeibehörden bzw. Polizeipräsidium, Nutzungsart, Baumaßnahme, Beginn und Fertigstellung der Baumaßnahme sowie Kosten auflisten.) Die durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfahlen (BLB NRW) gegenwärtig durchgeführten Baumaßnahmen in Dienstgebäuden der Polizei in Ostwestfalen-Lippe sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie bewertet die Landesregierung den gegenwärtigen Zustand der Dienstgebäude der Polizei in Ostwestfalen-Lippe? 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über angemahnte Mängel an Polizeigebäuden in Ostwestfalen-Lippe? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Der Zustand der Dienstgebäude, die durch den BLB NRW verwaltet werden, wird durch den BLB NRW, bis auf das Polizeidienstgebäude Bielefeld (Lerchenstr. 2), als „alters- und bauartgerecht “ bewertet. Das Polizeidienstgebäude Bielefeld (Lerchenstraße) befindet sich in einem „sanierungsbedürftigen“ Zustand. Die Bausubstanz der Fassade des Polizeidienstgebäudes Bielefeld (Lerchenstraße) ist instabil und wurde durch einen Bauzaun gesichert. Da der Umfang der weiteren Nutzung des Gebäudes noch unklar ist, wurde zunächst auf eine umfangreiche Sanierung der Fassade verzichtet. Das Alter der Gebäude, die durch den BLB NRW verwaltet werden, beträgt in den meisten Fällen mehr als 25 Jahre. Aufgrund des Alters und der dauerhaften Nutzung sind kleinere Schäden und Gebrauchsspuren nicht zu vermeiden. Wo aufgrund des baulichen Zustandes Handlungsbedarf entsteht, wird angemessen reagiert. Der Zustand der Dienstgebäude bei Fremdanmietungen wurde durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) gemeinsam mit den Ausgangsbehörden als überwiegend „normal“, teilweise als „gut“, in Einzelfällen jedoch als „sanierungsbedürftig“ bezeichnet. Die Bewertungen der Dienstgebäude beruhen dabei auf Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausgangsbehörden und nicht auf miet- bzw. baugutachterlichen Stellungnahmen . Angemahnte Mängel im Bereich von Fremdanmietungen liegen derzeit nicht vor. 4. Welche Informationen besitzt die Landesregierung gegenwärtig über etwaige Mietkürzungen gegenüber dem BLB in Ostwestfalen-Lippe? Wegen der mangelhaften Fassade wurde die Miete für das Polizeidienstgebäude Bielefeld (Lerchenstraße) um monatlich 3.941,07 € gekürzt. Anlage 1 Bezeichung Ort gegenwärtige Baumaßnahme am Gebäude Einrichten der Baustelle voraussichtliche Fertigstellung der Nutzungsfähigkeit voraussichtliche Gesamtkosten Kreispolizeibehörde Herford Herford Sanierung des Gewahrsams 13.06.2016 28.07.2017 1.046.350 € Kreispolizeibehörde Detmold Detmold Sanierung des Kanals 14.03.2017 31.08.2017 90.000 € Polizeipräsidium Bielefeld Bielefeld Umbau des daktyloskopischen Labors 15.03.2017 30.06.2017 187.000 € Sanierung des Kanals 21.08.2014* 28.04.2017 230.000 € Erneuerung des Fußbodens 15.02.2017 30.06.2017 15.000 € Polizeidienstgebäude Bielefeld Bielefeld Sanierung des Kanals 06.03.2017 31.08.2017 86.100 € LAFP SHS Polizeiausbildungsinstut Schloß Holte-Stukenbrock Herrichtung einer Beherbergungsstätte 21.11.2016 21.09.2017 101.000 € Gebäude 205 -Dacherneuerung 02.11.2016 03.05.2017 92.250 € Gebäude 208 -Dacherneuerung 02.11.2016 03.05.2017 92.250 € Gebäude 210 -Dacherneuerung 02.11.2016 03.05.2017 92.250 € Gebäude 212 -Dacherneuerung 02.11.2016 03.05.2017 61.500 € Hundezwinger-Dacherneuerung 02.11.2016 03.05.2017 130.000 € Kreispolizeibehörde Gütersloh Gütersloh Sanierung des Gewahrsams 01.03.2016 31.05.2017 724.000 € * Verschiedene Prozessschritte bei der Kanalsanierung können dazu führen, dass sich die durchzuführenden Maßnahmen über einen längeren Zeitraum erstrecken.