LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15044 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5853 vom 11. April 2017 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/14836 Wie gestaltet sich der Stand der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Krankenhausplanung ist nach § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Aufgabe der Länder. In Nordrhein-Westfalen beruht die Planung auf dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW). Der Krankenhausplan NRW 2015 ist am 23. Juli 2013 in Kraft getreten. Er beinhaltet die Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW für die rund 350 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, aber keine Festlegungen für einzelne Krankenhäuser. Die konkrete Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 erfolgt auf Basis dieser Rahmenplanung durch die Erstellung regionaler Planungskonzepte nach § 14 KHGG NRW. Hierzu treten die Krankenhausträger und die Verbände der Krankenkassen in den jeweiligen Regionen in Verhandlungen. Gegenstand der regionalen Planungskonzepte ist vor allem die Vereinbarung von Angebotsstrukturen und Bettenkapazitäten. Das Verhandlungsergebnis ist der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Diese nimmt eine Bewertung vor, bevor das zuständige Landesministerium abschließend entscheidet. Dabei sind der Landesausschuss und die betroffenen Krankenhäuser zu hören. Ist die Schließung von Krankenhäusern oder bettenführenden Angeboten vorgesehen, gibt das Ministerium auch der betroffenen Gemeinde Gelegenheit zur Stellungnahme. Soweit regionale Planungskonzepte nicht vorgelegt werden, entscheidet das Ministerium von Amts wegen nach Anhörung der Beteiligten. Die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 mit den Beschlüssen über die regionalen Planungskonzepte sollte ursprünglich bis Ende 2015 erfolgen. Das Ministerium für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter hat im Mai 2015 gegenüber dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales berichtet, dass die Verhandlungen nur zögerlich in Gang kommen würden. Der Zeithorizont Ende 2015 war insofern nicht zu erreichen. Im Jahr 2016 sollen die Verhandlungen zwar an Dynamik gewonnen haben. Dabei ist aber nach Angaben Beteiligter ein hoher Dissensanteil von über der Hälfte der vorgelegten Verhandlungsergebnisse zu verzeichnen . Das Ziel einvernehmlicher regionaler Konzepte ist also eher die Ausnahme. Es LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15044 2 bleibt somit offen, ob eine vollständige Umsetzung zumindest innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Krankenhausplans NRW 2015 gelingen kann. Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 5853 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche regionalen Planungskonzepte sind auf der Grundlage einvernehmlicher oder nicht einvernehmlicher (bitte gesondert angeben) Verhandlungsergebnisse bisher beschieden? 2. Für welche regionalen Planungskonzepte liegen zwar bereits einvernehmliche oder nicht einvernehmliche (bitte gesondert angeben) Verhandlungsergebnisse, aber noch kein rechtskräftiger Bescheid vor? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die erbetene Differenzierung zwischen einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Verhandlungsergebnissen ist im Sinne einer kompakten Darstellung nicht möglich, weil sich die unterschiedlichen Konsense und Dissense in der Regel nicht auf den jeweils gesamten Planungsgegenstand beziehen. Die jeweiligen Entscheidungen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) werden durch eine solche Unterscheidung auch grundsätzlich nicht beeinflusst. Mit der genannten Einschränkung sind in den beigefügten Anlagen 1 bis 3 die entsprechenden Umsetzungsstände des Krankenhausplans NRW 2015 nach Versorgungsgebieten sowie Kreisen und kreisfreien Städten differenziert dargestellt. Aus Anlage 1 ergibt sich die derzeitige Umsetzung für die Somatik, aus Anlage 2 für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und aus Anlage 3 für die Psychiatrie. 3. Wie gestaltet sich der Verhandlungsstand bezüglich der übrigen regionalen Planungskonzepte , für die bisher keine Verhandlungsergebnisse vorliegen? Auf die Anlagen 1 bis 3 zu den Fragen 1 und 2 wird Bezug genommen. Keine regionalen Planungskonzepte (RPK) liegen bisher für die kreisfreien Städte Mülheim, Hamm und Hagen sowie für die Kreise Soest, Unna sowie den Märkischen Kreis und den Hochsauerlandkreis vor. Darüber hinaus liegen für weitere kreisfreie Städte und Kreise noch keine umfänglichen RPK vor, sondern begrenzt auf die Somatik oder Psychiatrie/Psychosomatik oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die jeweiligen Verhandlungsstände sind dem MGEPA im Detail nicht bekannt. Auch die zuständigen Bezirksregierungen haben diesbezüglich keine durchgängigen Informationen über den aktuellen Diskussionsstand zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern. 4. Für welche regionalen Planungskonzepte beabsichtigt die Landesregierung eine Entscheidung von Amts wegen? Eine Entscheidung von Amts wegen käme unter anderem dann in Betracht, wenn im Einzelfall die Verhandlungen vonseiten einer am Verfahren beteiligten Partei, also entweder des Krankenhausträgers oder des Kostenträgers (Krankenkassen), abgelehnt oder abgebrochen werden . In solchen Fällen würde zu gegebener Zeit nach Aktenlage entschieden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15044 3 Zurzeit gibt es in keinem der noch offenen Vorgänge Anlass, eine Entscheidung von Amts wegen herbeizuführen. 5. Welche weiteren Initiativen plant die Landesregierung, um den Abschluss von Verhandlungen zu regionalen Planungskonzepten zu befördern? Mit Runderlass vom Januar 2017 sind alle 5 Bezirksregierungen nochmals auf die Erwartung und Notwendigkeit hingewiesen worden, in diesem Jahr die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 abzuschließen. Weitere Maßnahmen, insbesondere die Einschaltung in einzelne Planungsprozesse, sind gesetzlich nicht vorgesehen und angesichts der absehbaren weitgehenden Umsetzung derzeit weder sinnvoll noch notwendig. 1 Anlage 1 „Somatik“ zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 5853 VG Stadt/Kreis Regionales Planungskonzept liegt vor Anhörung Feststellungsbescheid liegt vor Feststellungsbescheid bestandskräftig 1 Düsseldorf ja ja ja ja Remscheid ja ja ja teilweise Solingen ja ja ja ja Wuppertal ja ja ja teilweise Kreis Mettmann ja ja ja ja 2 Essen ja nein nein nein Mülheim nein nein nein nein Oberhausen ja ja ja teilweise 3 Duisburg ja ja nein nein Kreis Kleve ja nein nein nein Kreis Wesel ja nein nein nein 4 Krefeld nein nein nein nein Mönchengladbach ja ja ja teilweise Rhein-Kreis Neuss ja ja ja teilweise Kreis Viersen ja nein nein nein 5 Köln ja ja ja ja Leverkusen ja ja ja ja Rhein-Erft-Kreis ja ja ja ja Oberbergischer Kreis ja ja ja teilweise Rheinisch-Bergischer Kreis ja ja ja ja 6 Bonn ja ja nein nein Kreis Euskirchen ja ja ja ja Rhein-Sieg-Kreis ja ja ja ja 7 Städteregion Aachen ja ja ja nein Kreis Düren ja ja ja ja Kreis Heinsberg ja ja ja ja 2 VG Stadt/Kreis Regionales Planungskonzept liegt vor Anhörung Feststellungsbescheid liegt vor Feststellungsbescheid bestandskräftig 8 Gelsenkirchen ja ja nein nein Bottrop ja ja nein nein Kreis Recklinghausen ja ja nein nein 9 Münster nein nein nein nein Kreis Borken ja nein nein nein Kreis Coesfeld nein nein nein nein Kreis Steinfurt nein nein nein nein 10 Bielefeld ja nein nein nein Kreis Gütersloh ja ja nein nein Kreis Herford ja ja nein nein Kreis Lippe ja ja ja ja Kreis Minden-Lübbecke ja nein nein nein 11 Kreis Höxter ja ja nein nein Kreis Paderborn ja ja nein nein 12 Hamm nein nein nein nein Kreis Soest nein nein nein nein Kreis Unna nein nein nein nein 13 Bochum ja nein nein nein Dortmund nein nein nein nein Herne ja ja nein nein 14 Hagen nein nein nein nein Ennepe-Ruhr-Kreis ja nein nein nein Märkischer Kreis nein nein nein nein 15 Hochsauerlandkreis nein nein nein nein 16 Kreis Olpe ja nein nein nein Kreis Siegen-Wittgenstein ja nein nein nein 1 Anlage 2 „Kinder- und Jugendpsychiatrie“ zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 5853 VG Stadt/Kreis Regionales Planungskonzept liegt vor Anhörung Feststellungsbescheid liegt vor Feststellungsbescheid bestandskräftig 1 Düsseldorf ja nein nein nein Remscheid ja nein nein nein Solingen nein nein nein nein Wuppertal ja nein nein nein Kreis Mettmann ja nein nein nein 2 Essen ja nein nein nein Mülheim nein nein nein nein Oberhausen ja nein nein nein 3 Duisburg ja nein nein nein Kreis Kleve ja nein nein nein Kreis Wesel ja nein nein nein 4 Krefeld nein nein nein nein Mönchengladbach ja nein nein nein Rhein-Kreis Neuss ja ja ja teilweise Kreis Viersen ja ja ja nein 5 Köln ja ja ja ja Leverkusen ja ja ja ja Rhein-Erft-Kreis ja ja ja ja Oberbergischer Kreis ja ja ja ja Rheinisch-Bergischer Kreis ja ja ja ja 6 Bonn ja ja nein nein Kreis Euskirchen ja ja ja ja Rhein-Sieg-Kreis ja ja ja nein 7 Städteregion Aachen ja ja nein nein Kreis Düren ja ja nein nein Kreis Heinsberg ja ja ja ja 2 VG Stadt/Kreis Regionales Planungskonzept liegt vor Anhörung Feststellungsbescheid liegt vor Feststellungsbescheid bestandskräftig 8 Gelsenkirchen ja ja nein nein Bottrop ja ja nein nein Kreis Recklinghausen nein nein nein nein 9 Münster ja nein nein nein Kreis Borken nein nein nein nein Kreis Coesfeld ja nein nein nein Kreis Steinfurt ja nein nein nein 10 Bielefeld ja nein nein nein Kreis Gütersloh ja ja nein nein Kreis Herford ja ja nein nein Kreis Lippe ja ja ja nein Kreis Minden-Lübbecke ja nein nein nein 11 Kreis Höxter ja ja nein nein Kreis Paderborn ja ja nein nein 12 Hamm nein nein nein nein Kreis Soest nein nein nein nein Kreis Unna nein nein nein nein 13 Bochum ja nein nein nein Dortmund ja ja nein nein Herne ja ja nein nein 14 Hagen nein nein nein nein Ennepe-Ruhr-Kreis ja nein nein nein Märkischer Kreis nein nein nein nein 15 Hochsauerlandkreis nein nein nein nein 16 Kreis Olpe ja nein nein nein Kreis Siegen-Wittgenstein ja nein nein nein 1 Anlage 3 „Psychiatrie“ zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 5853 VG Stadt/Kreis Regionales Planungskonzept liegt vor Anhörung Feststellungsbescheid liegt vor Feststellungsbescheid bestandskräftig 1 Düsseldorf nein nein nein nein Remscheid ja nein nein nein Solingen nein nein nein nein Wuppertal nein nein nein nein Kreis Mettmann ja nein nein nein 2 Essen ja nein nein nein Mülheim nein nein nein nein Oberhausen ja nein nein nein 3 Duisburg nein nein nein nein Kreis Kleve ja nein nein nein Kreis Wesel ja nein nein nein 4 Krefeld ja ja ja ja Mönchengladbach ja nein nein nein Rhein-Kreis Neuss ja ja ja teilweise Kreis Viersen ja nein nein nein 5 Köln ja ja ja ja Leverkusen ja ja ja ja Rhein-Erft-Kreis ja ja ja ja Oberbergischer Kreis ja ja ja ja Rheinisch-Bergischer Kreis ja ja ja ja 6 Bonn ja ja nein nein Kreis Euskirchen ja ja ja ja Rhein-Sieg-Kreis ja ja nein nein 7 Städteregion Aachen ja ja nein nein Kreis Düren ja ja nein nein Kreis Heinsberg ja ja ja ja 2 VG Stadt/Kreis Regionales Planungskonzept liegt vor Anhörung Feststellungsbescheid liegt vor Feststellungsbescheid bestandskräftig 8 Gelsenkirchen ja ja nein nein Bottrop ja ja nein nein Kreis Recklinghausen ja ja nein nein 9 Münster ja nein nein nein Kreis Borken ja nein nein nein Kreis Coesfeld ja nein nein nein Kreis Steinfurt nein nein nein nein 10 Bielefeld ja nein nein nein Kreis Gütersloh ja ja nein nein Kreis Herford ja ja nein nein Kreis Lippe ja ja ja nein Kreis Minden-Lübbecke ja nein nein nein 11 Kreis Höxter ja ja nein nein Kreis Paderborn ja ja nein nein 12 Hamm nein nein nein nein Kreis Soest nein nein nein nein Kreis Unna nein nein nein nein 13 Bochum ja nein nein nein Dortmund nein nein nein nein Herne ja ja nein nein 14 Hagen nein nein nein nein Ennepe-Ruhr-Kreis ja nein nein nein Märkischer Kreis nein nein nein nein 15 Hochsauerlandkreis nein nein nein nein 16 Kreis Olpe ja nein nein nein Kreis Siegen-Wittgenstein ja nein nein nein