LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15045 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5890 vom 13. April 2017 des Abgeordneten Josef Rickfelder CDU Drucksache 16/14888 Beamtenrechtliche Versorgung im Fall Wendt Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund der neuen Enthüllungen zum Umgang des Landesinnenministeriums mit der Freistellung Rainer Wendts in einem WDR-Bericht vom 9. April 2017 fand am 13.04.2017 eine Sondersitzung des Innenausschusses statt. Aus Sicht der CDU blieben noch etliche Fragen offen und wurden weder den Parlamentariern noch der Öffentlichkeit zufriedenstellend beantwortet . Weitere Fragen zu mittlerweile gezahlten Versorgungsbezügen kamen nicht mehr ins Gespräch. Herr Wendt hat sich auf eigenen Antrag pensionieren lassen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5890 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Hinblick auf das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nach Art. 4 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung NRW und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 4 Absatz 1 der Landesverfassung NRW in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 GG wird bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nach Abwägung dieser Rechte mit dem parlamentarischen Kontrollinteresse von der Angabe konkreter Zahlen abgesehen. Entsprechend der Auskunft des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15045 2 1. Wie ist die Beamtenpension des Herrn Wendt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW errechnet worden? Die Beamtenpension ist nach den Vorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG NRW) berechnet worden. 2. Sind bei dieser Berechnung Fehlzeiten berücksichtigt worden? Fehlzeiten im Sinne des LBeamtVG NRW haben sich nicht ergeben, da für alle Beamtendienstzeiten Besoldungsbezüge gezahlt wurden. 3. Wurde die Reduzierung der Arbeitszeit auf 28,5 Stunden im Jahr 2001 berücksichtigt ? Die Reduzierung der Arbeitszeit wurde berücksichtigt. 4. Sind bei der Errechnung der Versorgungsbezüge die vollen 71,25 % erreicht worden ? Nein.