LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
16
. Wahlperiode
Drucksache
16
/
15045
22.05.2017
Datum des Originals:
19.05.2017
/Ausgegeben:
26.05.2017
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein
-
Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein
-
Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884
-
2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich
über das Internet
-
Angebot des Landtags Nordrhein
-
Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
5890 vom 13. April 2017
d
es Abgeordneten Josef Rickfelder CDU
Drucksache
16
/
14888
Beamtenrechtliche Versorgung im Fall Wendt
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Aufgrund der neuen Enthüllungen zum Umgang des Landesinnenministeriums mit der Frei-
stellung Rainer Wendts in einem WDR
-
Bericht vom 9. April 2017 fand am 13.04.2017 eine
Sondersitzung des Innenausschusses statt. Aus Sicht der CDU blieben noch etliche Fragen
offen und wurden weder den Parlamentariern noch der Öffentlichkeit zufriedenstellend beant-
wortet. Weitere Fragen zu mittlerweile gezahlten Versorgungsbezügen kamen nicht mehr ins
Gespräch. Herr Wendt hat sich auf eigenen Antrag pensionieren lassen.
Der
Minister für Inneres und Kommunales
hat die Kleine Anfrage 5890 mit Schreiben vom
19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Im Hinblick auf das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nach Art. 4 Absatz 2 Sa
tz 1
der Landesverfassung NRW und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 4
Absatz 1 der Landesverfassung NRW in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1
GG wird bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nach Abwägung dieser Recht
e mit dem
parlamentarischen Kontrollinteresse von der Angabe konkreter Zahlen abgesehen.
Entsprechend der Auskunft des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW wird die
Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
-
16
. Wahlperiode
Drucksache
16
/
15045
2
1.
Wie ist die Beamtenpension des Herr
n Wendt durch das Landesamt für Besoldung
und Versorgung NRW errechnet worden?
Die Beamtenpension ist nach den Vorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
(LBeamtVG NRW) berechnet worden.
2.
Sind bei dieser Berechnung Fehlzeiten berücksichtigt
worden?
Fehlzeiten im Sinne des LBeamtVG NRW haben sich nicht ergeben, da für alle Beamten-
dienstzeiten Besoldungsbezüge gezahlt wurden.
3.
Wurde die Reduzierung der Arbeitszeit auf 28,5 Stunden im Jahr 2001 berücksich-
tigt?
Die Reduzierung der
Arbeitszeit wurde berücksichtigt.
4.
Sind bei der Errechnung der Versorgungsbezüge die vollen
71,25 % erreicht wor-
den?
Nein.