LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15046 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5827 vom 5. April 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14790 Uranmülllagerung und neue Uranmüll-Lagerhalle an der Urananreicherungsanlage Gronau Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorbemerkung: Am 23. März 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag das sogenannte Standortauswahlgesetz (StandAG) für eine möglichst sichere Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Deutschland. Abgesehen von vielen anderen Regelungen wird in der Gesetzesbegründung festgehalten, dass das jetzt zu suchende Endlager ggf. auch den noch zu bergenden Atommüll aus der Asse, aber auch den abgereicherten Uranmüll aus der Urananreicherung in Gronau aufnehmen solle. Bei bisher vom BfS (jetzt BfE) geschätzten 100.000 m³ Atommüll, die bei fortlaufendem Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau anfallen können, müsste sich die Endlagerkapazität womöglich sogar verdreifachen. Das würde für jeden zu suchenden Standort eine bislang wenig beachtete enorme Auswirkung haben. Dennoch bleibt in dem StandAG offen, ob die Bundesregierung den Gronauer Uranmüll definitiv als Atommüll sieht oder nicht. Die Entscheidung wird anscheinend weiterhin der Urananreicherungsfirma Urenco überlassen, welche die Urananreicherungsanlage Gronau betreibt. In ihrer Antwort vom 8. März 2017 (Landtags-Drucksache 16/14430) auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion teilte die Landesregierung mit, dass der Betreiber der Urananreicherungsanlage Gronau, die Firma Urenco, weiterhin beabsichtige, noch im ersten Halbjahr 2017 – also in wenigen Wochen – die Inbetriebnahme ihrer neuen Lagerhalle für 60 000 Tonnen abgereichertes Uranoxid zu beantragen. Dieses Uranoxid erfährt nach Umwandlung aus dem abgereichertem Uranhexafluorid – dem radioaktiven und chemotoxischen Abfallstoff aus der Urananreicherung – keinerlei Weiterverwertung und ist deshalb als Atommüll anzusehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15046 2 Zudem dürfen 50 000 Tonnen Uranhexafluorid noch immer in Gronau unter freiem Himmel lagern. Hier hat sich an den Sicherheitsbestimmungen trotz ständiger Terrorwarnungen absolut nichts geändert. Auch das abgereicherte Uranhexafluorid ist als Atommüll anzusehen, weil Urenco es nicht weiterverwendet, sondern nur die Lagermenge vor Ort ständig erhöht. Eine sichere Entsorgung ist weder in Gronau noch sonstwo in Sicht. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5827 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Regelungen hat die Landesregierung bei den Beratungen zum Standortauswahlgesetz in Bezug auf die sichere Entsorgung des Gronauer Uranmülls durchsetzen können? Der Bundestag hat am 22. März 2017 das Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze verabschiedet, welches insbesondere die Empfehlungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umsetzt. Im Rahmen der Kommissionsarbeit habe ich mich mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung das in Gronau lagernde abgereicherte Uran im Rahmen einer Eventualplanung bei der Suche nach einem Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle berücksichtigt . Für die in Gronau durch den Betrieb der Anlage anfallenden radioaktiven Abfälle ist die geordnete Beseitigung im Endlager „Schacht Konrad“ vorgesehen. 2. Wie viele Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid aus der Anreicherung in Gronau lagern derzeit in Gronau im sogenannten Freilager (Stand: 31. März 2017)? Der Lagerbestand an abgereichertem Uranhexafluorid betrug am 31. März 2017 im Freilager 20.870,3 t. 3. Wie viele Tonnen abgereichertes Uranoxid aus der Anreicherung in Gronau lagern derzeit in Frankreich und andernorts (Stand: 31. März 2017, bitte aufschlüsseln nach Lagerort und jeweiliger Lagermenge)? Der externe Lagerbestand an abgereichertem Uranoxid aus der Anreicherung in Gronau schlüsselt sich zum 31. März 2017 wie folgt auf: AREVA Pierrelatte (Frankreich): 138,09 kg DAHER-NCS Hanau: 8,1 t Forschungszentrum Jülich: 20,18 kg LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15046 3 4. Welchen neuen Kenntnisstand hat die Landesregierung zum Antragstermin für die Inbetriebnahme der Uranoxid-Lagerhalle in Gronau durch die Urenco Deutschland GmbH? 5. Welche Hinweise hat die Landesregierung, dass die Urenco Deutschland GmbH den Antrag auf Inbetriebnahme der Uranoxid-Lagerhalle in Gronau unmittelbar nach der NRW-Landtagswahl im Mai stellen will, um das Thema Uranmüll-Lagerung weitestgehend aus dem Landtags-Wahlkampf herauszuhalten? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Über den in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 5562 (LT-Drucksache 16/14430) und der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 5368 (LT-Drucksache 16/13866) wiedergegebenen Sachstand hat die Landesregierung keinen neuen Kenntnisstand. Dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk als atomrechtliche Genehmigungsund Aufsichtsbehörde liegt kein Antrag auf Inbetriebnahme des Uranoxidlagers vor. Im Übrigen beteiligt sich die Landesregierung nicht an der hier vom Fragesteller vorgenommenen Spekulation.