LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15047 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5723 vom 17. März 2017 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/14547 Verbissgutachten der Forstbehörden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das am 28. Mai 2015 in Kraft getretene Landesjagdgesetz sieht die verpflichtende Erstellung von sog. Verbissgutachten vor. Diese Gutachten lösen die ehemals im Dreijahresturnus zu erstellenden „Forstlichen Stellungnahmen zur Abschussplanung für Schalenwild" ab. Nun soll in regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren gemäß § 22 Absatz 5 LJG- NRW ein Gutachten zur Bewertung und Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie des Einflusses des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder durch die Forstbehörde erstellt werden. Im Jahr 2016 wurden in mindestens zwei Pilotregionen durch den Landesbetrieb Wald und Holz erste Daten erhoben und die ersten Verbissgutachten erstellt. Ab 2017 ist nun vorgesehen , mit landesweiten Aufnahmen für die Verbissgutachten zu starten. Auf Grundlage der Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz wurden entsprechende Kriterien und Verfahren entwickelt, um diese auf die Wälder von Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5723 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15047 2 Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 22 Absatz 5 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) hat die Forstbehörde zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden in regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) zu erstellen. Diese Verbissgutachten lösen die bisher zu fertigenden „Forstlichen Stellungnahmen zur Abschussplanung für Schalenwild“ ab. Sie bilden eine standardisierte Bewertungsgrundlage über den Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder auf der Ebene des Jagdbezirks . 1. Anhand welcher Parameter werden die Verbissgutachten erstellt? Bei der Verbisserhebung handelt es sich um eine systematische Stichprobenaufnahme, wobei die Stichprobenpunkte und auszuwählenden Erhebungsflächen aus einem verdichteten Rasternetz der Landeswaldinventur entwickelt wurden (500 x 500 Meter). Der jeweilige Rastermittelpunkt ist über GPS-Koordinaten im Gelände eindeutig aufzufinden. Innerhalb der Rasterfläche wird die nächste vorhandene Verjüngungsfläche hinsichtlich ihrer Verbissbelastung analysiert. Die Verjüngungsfläche muss eine Mindestgröße von 2.000 Quadratmeter umfassen. Der Fokus der Verbissansprache liegt auf den Leittriebverbiss während der abgelaufenen Winterzeit an natürlich gesäten oder gepflanzten Forstpflanzen, die eine Größe zwischen 20 bis 150 Zentimetern aufweisen. Neben dem Verbiss des Leittriebes werden in jeder Rasterfläche auch sonstige Schadensereignisse, wie Sommerverbiss, Fege- und Schlagschäden erfasst. In dem zu erarbeitenden Gutachten wird die Gefährdung von abgestimmten waldbaulichen Betriebszielen anhand der Verbissbelastung überprüft. Als gefährdet wird ein Leittriebverbiss von mehr als 20 % bei Nadelbäumen und 15 % bei Laubbäumen eingestuft. 2. Wie groß waren die in den Pilotregionen untersuchten Flächen (bitte jeweils nach Regionen und Flächengröße auflisten)? Pilotregionen für die Erstellung von Verbissgutachten: Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft : ca. 5.000 Hektar Regionalforstamt Oberes Sauerland : ca. 30.000 Hektar Regionalforstamt Soest Sauerland : ca. 11.000 Hektar 3. Wie hoch war der in den Pilotregionen für die Erarbeitung des Verbissgutachtens eingesetzte Aufwand (beauftragtes Personal, Arbeitsaufwand, Einsatzorte in den Pilotregionen)? Aufwand für die Pilotregionen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15047 3 Regionalforstamt Forstbetriebsbezirke Personen Stunden Rhein-Sieg-Erft 4 9 360 Oberes Sauerland 18 33 1650 Soest Sauerland 7 10 450 In diesen Stunden sind die zeitlichen Aufwendungen für vorbereitende Arbeiten, wie digitale Kartenerstellung, Schulungen und Einweisungen enthalten. 4. Mit welcher Flächengröße rechnet das Ministerium für die Erhebung einer landesweiten Aufnahme für die Verbissgutachten? Die Erstellung von Verbissgutachten stellt eine Daueraufgabe für Wald und Holz NRW dar. Abzüglich der Jagdbezirke mit sehr geringem Waldanteil werden voraussichtlich rd. 800.000 ha Waldfläche in die Erhebungen einbezogen. Ziel ist, in den Regionalforstämtern jährlich jeweils auf einem Drittel der Waldfläche Verbissgutachten zu erstellen. 5. Mit welchem personellen Aufwand rechnet das Ministerium für die landesweite Aufnahme für die Verbissgutachten (bitte um genaue Auflistung des Personalbedarfs und der entsprechenden Dienstorte)? Derzeit wird das Verfahren zur Erhebung der Verbissschäden im Rahmen einer Einführungsphase ausgeführt. Hierbei werden zur Erhebungssystematik die notwendigen Erfahrungen gesammelt und das Verfahren ggf. weiter optimiert. Daher ist eine endgültige Berechnung des Aufwandes erst zu einem späteren Zeitpunkt belastbar möglich. Derzeit wird mit bis 4.000 Stichprobenpunkten jährlich kalkuliert. Der Anfangszeitaufwand für die Ersterhebung wird je Stichprobenpunkt einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie zentraler Auswertung mit rd. 2 Std. veranschlagt. Es sollen auf Dauer alle Forstbetriebsbezirke in die Erhebungen einbezogen werden.