LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15049 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2917 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5788 vom 12. April 2017 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/14867 Wann startet die Landesregierung die Benachrichtigung der Fußballfans über ihren Eintrag in die SKB-Dateien? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten. Der genaue Umfang und die Art der gesammelten Daten ist jedoch bis heute geheim. Zwar schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4049, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans – Nachfragen“ (LT-Drucksache 16/10462), das Szenekundige Beamtinnen und Beamte „lediglich Erkenntnisse zu solchen Personen, die aus Anlass von Sportveranstaltungen als Störer oder Tatverdächtiger einer Straftat auffällig waren“ speichern, an anderer Stelle im gleichen Dokument heißt es jedoch, dass sie auch „die Aufgabe [haben],... Erkenntnisse zu beschaffen, zu sammeln, zu strukturieren , auszuwerten und fortzuschreiben“. Das geht über die Speicherung der Personalien im Rahmen einer Identitätsfeststellung weit hinaus. Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten handelt es sich immer um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Noch intensiviert wird dieser Grundrechtseingriff, wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Speicherung hat und noch dazu Daten immer weiter ergänzt werden, u.a. zur Profilbildung. Neben der notwendigen gesetzlichen Normierung dieses Grundrechtseingriffes ist die Information der Betroffenen über die Speicherung und über die bisherige Nutzung daher zwingend notwendig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15049 2 Mit Beschluss vom 28.03.2017 (Annahme der LT-Drucksache 16/14646 (EA)1S.14) fordert der Landtag Nordrhein-Westfalen nun die Landesregierung auf, betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei ”Szenekundige Beamte” zu informieren. Im März 2017 sollen dort ca. 3650 Personen erfasst sein. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5877 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien? 2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt? 3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten? 4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten? 5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschließungsantrag Drucksache 16/14646, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei „Gewalttäter Sport“ gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen? Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet. Die proaktive Benachrichtigung von in der SKB-Datei gespeicherten Störern durch die Polizei bedarf vor der praktischen Umsetzung sowohl der strukturellen, inhaltlichen als auch ablauforganisatorischen Vorbereitung der beteiligten Polizeibehörden, um einheitliche Standards und Verfahrensregularien zu schaffen, diese landesweit zu etablieren und zum Zwecke der Qualitätssicherung überprüf- und auswertbar zu gestalten. Hierbei ist insbesondere festzulegen, ob eine landeszentrale Zuständigkeit einer Behörde der dezentralen Benachrichtigung durch die speichernden Behörden vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der Verfahrensweise vorzuziehen ist. Neben der Erstellung einer Prognose hinsichtlich des durch die Benachrichtigung über die Speicherung und Löschung entstehenden Verwaltungsmehraufwandes sowie der prognostizierten Aufwände zur Erwiderung und Begleitung etwaiger Verwaltungsgerichtsverfahren, sind auch in technischer Hinsicht Veranlassungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erforderlich , um die einheitliche Durchführung der Benachrichtigungen durch die Entwicklung entsprechender Formblätter zu gewährleisten. Zur Qualitätssicherung ist die Etablierung eines Berichtswesens erforderlich. Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und entsprechende Detailregelungen festgelegt und beschrieben sind sowie die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, werden die in NRW für das Verfahren zuständig erklärten Behörden in Abstimmung mit dem LKA NRW und LZPD NRW beauftragt, 1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14678.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15049 3 bereits in der SKB-Datei gespeicherte Störer, zukünftig zu speichernde Störer und zur Löschung aus der SKB-Datei anstehende Störer, zu benachrichtigen. Der Dialog mit anderen Ländern erfolgt im Rahmen der länderübergreifenden polizeilichen Gremienarbeit. Detailliertere Auskünfte hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.