LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15053 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5903 vom 2. Mai 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14992 Transparenz bei Bergbauberechtigungen für Grubengas Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung argumentiert beim Thema Kohlenwasserstoffe und Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe jeweils mit Transparenz und sichert diese zu. Dennoch findet der interessierte Bürger keine Angaben auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg über die in NRW erteilten Bergbauberechtigungen für Grubengas. Man erfährt dort weder etwas über die Feldesnamen, die Rechteinhaber, die Feldesgrößen noch über die Laufzeiten der Bewilligungen. Ebenso wenig über beantragte Flächen und Namen der Antragssteller für Grubengas. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5903 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Auf welche Weise plant die Landesregierung konkret, diese Angaben auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zu veröffentlichen und so ihre Zusagen einzulösen ? Gem. § 75 Bundesberggesetz werden über die erteilten und aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen ein Berechtsamsbuch und eine Berechtsamskarte angelegt und geführt. Gem. § 76 Bundesberggesetz ist jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, die Einsicht in diese Unterlagen gestattet und es können auch Auszüge angefordert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15053 2 Die Ausführungen in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, dass auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg keine Angaben über die in Nordrhein-Westfalen auf Grubengas erteilten Bergbauberechtigungen zu finden seien, trifft nicht zu. Auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg sind die Jahresberichte der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Dort sind die auf den Bodenschatz Kohlenwasserstoffe erteilten Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung bzw. Gewinnung von Grubengas in einer Karte dargestellt und es sind darüber hinaus die konkreten Gewinnungsstellen mit Lage und Bezeichnung sowie Angabe der jeweiligen Bergbauberechtigung benannt. Zusätzlich sind Ausführungen zur energetischen Verwertung des Grubengases enthalten, wie etwa zur Anzahl der mit Grubengas betriebenen Blockheizkraftwerke, zur installierten elektrischen Gesamtleistung oder zur Menge des verwerteten Methans. Der Jahresbericht der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen wird jährlich dem Landtag übersandt – zuletzt in 240-facher Ausfertigung – und wird in einer Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtags durch die Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg vorgestellt.