LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15056 24.05.2017 Datum des Originals: 24.05.2017/Ausgegeben: 30.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5864 vom 11. April 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14847 Organisationschaos der Landesregierung – Fehlende Platzkapazitäten für beschleunigte Asylverfahren für Personen aus sicheren Herkunftsländern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im aktuellen Erlass der Landesregierung „Steuerung des Asylsystems in Nordrhein-Westfalen“ vom 29.03.2017erklärt das Innenministerium, dass es selbst verschuldete Rückstände im beschleunigten Verfahren gegeben habe: „In den vergangenen Monaten konnten aus Kapazitätsgründen nicht alle Asylsuchenden, die für das beschleunigte Verfahren geeignet sind, einbezogen werden.“ Daraufhin will die Landesregierung nun mit entsprechenden Maßnahmen diese Rückstände abbauen. Das beschleunigte Asylverfahren wird in Nordrhein-Westfalen bei Personen mit geringer Bleibeperspektive aus den sicheren Herkunftsländern des Westbalkans sowie Personen aus Georgien in mehreren anderen Landeseinrichtungen angewandt. Die Personen werden grundsätzlich nicht den Kommunen zugewiesen. Dies soll dann zu einer Entlastung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen führen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem BAMF und den Zentralen Ausländerbehörden Köln und Bielefeld soll ermöglicht werden, diese Personen kurzfristig in das beschleunigte Asylverfahren aufzunehmen, um über ihre Asylanträge innerhalb von einer Woche entscheiden zu können. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5864 mit Schreiben vom 24. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15056 2 1. Aus welchem Grund kam es in Nordrhein-Westfalen in welchem Zeitraum dazu, dass fehlende Kapazitäten dafür sorgten, dann nicht alle Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Folgeantragsteller im beschleunigten Verfahren einbezogen werden konnten? Das beschleunigte Asylverfahren wurde landesweit am 30.09.2015 begonnen und war zunächst auf albanische Staatsangehörige beschränkt. Zum 04.01.2016 ist der Aktionsplan auf alle Westbalkanstaaten erweitert worden. Zum 01.02.2016 wurden die Staatsbürger aus Georgien einbezogen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens haben sich die meisten Personen (3.531 mit Stand 15.03.2017) dazu entschieden, freiwillig aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatstaaten zurückzukehren. Seit Spätsommer/ Herbst 2016 konnte ein Teil der Asylsuchenden aus den sicheren Herkunftsländern des Westbalkans und Georgien im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens keinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Diese Entwicklung war Folge verschiedener Ursachen. Zum einen wurden im Zusammenhang mit dem Abbau des sogenannten EASY-Gaps durch das BAMF die Zuführungen von Menschen zur Asylantragstellung im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens erheblich reduziert. Dadurch ergaben sich auch erhebliche Rückstände bei den Mitteilungen des BAMF über die Vollziehbarkeiten der Bescheide sowie damit einhergehend keine zeitnahe Beratung zur freiwilligen Ausreise bzw. Rückführung des betroffenen Personenkreises durch die Zentralen Ausländerbehörden und dadurch über längere Zeit keine kontinuierlichen freiwilligen Ausreisen und Rückführungen. Zum anderen wurde vorübergehend eine Reduzierung der Platzkapazitäten für das beschleunigte Asylverfahren von 1.700 auf 1.117 Plätzen notwendig. Maßgeblich hierfür war die Schließung der Verfahrenseinrichtung in Büren zum Ende des Monats November 2016 sowie die dauerhaft eingeschränkte Nutzung der Kapazitäten in den Verfahrenseinrichtungen in Hövelhof-Staumühle (in Folge des Brandes einer Baracke) und Willich (anderweitige Nutzung von Räumen u.a. für die Verwaltung). 2. Konnte durch die Landesregierung zumindest sichergestellt werden, dass betroffene Personen zumindest in jedem Fall für die gesetzlich zulässige Dauer in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht wurden? Ja. Die Personen wurden in anderen Landeseinrichtungen untergebracht. Ziel war es dabei, diese Personen zügig wieder in die Verfahrenseinrichtungen des beschleunigten Verfahrens zu bringen, um die Kommunen zu entlasten. 3. Welche konkreten Folgen hatte es - für die Asylbewerber, für die Kommunen, für das Land -, dass aus Kapazitätsgründen nicht alle Asylsuchenden, die für das beschleunigte Verfahren geeignet sind, einbezogen werden konnten? Durch die Verzögerung im Asylverfahren ist nicht auszuschließen, dass es für betroffene Personen zu einem längeren Aufenthalt in Landeseinrichtungen kommen kann. Für das Land wird vorübergehend ein erhöhter organisatorischer Aufwand erforderlich. Da die Personen weiter in Landeseinrichtungen verbleiben, werden die Kommunen entsprechend entlastet. Sonstige Auswirkungen auf den kommunalen Bereich sind nicht ersichtlich. 4. Wie viele Personen, die für das beschleunigte Verfahren geeignet waren, wurden aufgrund von Kapazitätsgründen bereits Kommunen zugewiesen? Keine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15056 3 5. Wie will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass in jedem denkbar möglichen Fall auch das beschleunigte Asylverfahren durchgeführt werden kann? Zwischenzeitlich bestehen nach Abbau des EASY-Gaps beim BAMF wieder ausreichende Kapazitäten zur Bearbeitung der Anträge mit der gebotenen Beschleunigung. Daneben stehen nunmehr fünf Landeseinrichtungen (ZUE Bonn Bad-Godesberg; ZUE Willich; ZUE Ibbenbüren ; ZUE Oerlinghausen; ZUE Hamm) mit einer Gesamtkapazität von insgesamt über 2.000 Plätzen für das beschleunigte Asylverfahren zur Verfügung. Damit sind die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen sichergestellt.