LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15062 24.05.2017 Datum des Originals: 24.05.2017/Ausgegeben: 30.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5892 vom 20. April 2017 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/14898 Verhandlungen des Inspekteurs der Landespolizei mit dem Rüstungskonzern Rheinmetall über ein Beschäftigungsverhältnis Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtete am 20. April 2017, dass der Polizeiinspekteur im nordrheinwestfälischen Innenministerium, B. H., Gespräche mit Rheinmetall „über eine bezahlte Beschäftigung bei dem Düsseldorfer Rüstungskonzern“ geführt habe. Der Zeitung sei vom Umfeld des Innenministeriums bestätigt worden, dass es diese Gespräche gegeben habe, sie in der Zwischenzeit jedoch abgebrochen worden seien. Rheinmetall selbst dementierte den Vorgang laut Rheinischer Post nicht, sondern teilte nur mit, es gebe „keinen Zeitpunkt für die geplante Aufnahme einer Tätigkeit bei Rheinmetall“. Der Polizeinspekteur ist für die Beschaffung der Polizeiausrüstung zuständig. Rheinmetall selbst hat die NRW-Polizei bereits mehrfach beliefert, unter anderem mit Munition und Schutzwesten. Auch bietet Rheinmetall den Landespolizeien sein neues Einsatzfahrzeug „SuvivorR 4x4“ an. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5892 mit Schreiben vom 24. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wurden in den letzten drei Jahren Verhandlungen mit Rheinmetall über Beschaffungen geführt (Art der Beschaffung, Verhandlungsführer, Dauer)? Eine Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Kommunales bei Beschaffungen erfolgt ggfls. bei der Definition der Leistungsanforderungen bzw. bei der Leistungsbeschreibung und der Ausschreibung. Dies war bei der Beschaffung der Plattenträger der Fall. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15062 2 Der nachgelagerte Beschaffungsprozess liegt in den Händen der jeweils sachlich zuständigen Behörde und verläuft ohne Teilnahme von Beschäftigten aus der obersten Landesbehörde. Durch das LZPD wurden Verhandlungen mit der Firma Rheinmetall hinsichtlich der Beschaffung der Plattenträger geführt. Ob überhaupt und ggfls. in welchem Umfang von Polizeibehörden weitere Verhandlungen mit der Firma Rheinmetall geführt wurden, lässt sich in der Kürze der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln. Im Regelfall sieht das Vergabeverfahren Verhandlungen nicht vor; der Zuschlag zum Kauf bestimmter Produkte erfolgt nach Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Gruppe des Inspekteurs der Polizei ist für Beschaffungsvorhaben nicht zuständig und hat keine Verhandlungen mit Rheinmetall geführt. 2. Wann haben die Gespräche zwischen Herrn H. und Rheinmetall stattgefunden? Dazu liegen hier keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Aufgaben hätte Herr H. für Rheinmetall übernehmen sollen? Nach den Angaben des IdP in seinem Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit vom 07.04.2017 sollte er die Aufgaben eines „Vertriebskoordinators Polizeibehörden und Sicherheitsbehörden“ übernehmen. 4. Warum bzw. von welcher Seite aus wurden die Gespräche beendet? Warum und von welcher Seite die Gespräche beendet wurden, ist hier nicht bekannt. 5. Seit wann hatte das Innenministerium Kenntnis von den Gesprächen? Der IdP unterrichtete den Abteilungsleiter 4 über seine Absichten zur Jahreswende 2016/2017.