LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1507 22.11.2012 Datum des Originals: 21.11.2012/Ausgegeben: 27.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 589 vom 24. Oktober 2012 der Abgeordneten Karlheinz Busen, Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/1225 Bleifreie Munition im Staatswald – Stellt die Landesregierung den Tierschutz hinten an? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 589 mit Schreiben vom 21. November 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei Jagden auf Flächen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW ist ab dem Jagdjahr 2013/2014 und mit dem Stichtag 1. April 2013 die ausschließliche Verwendung bleifreier Jagdmunition vorgeschrieben. Grund für diese umstrittene Maßnahme ist nach Angaben des Landesbetriebs der Verbraucher- und Umweltschutz. Ziel ist demnach die Verringerung der Bleibelastung des Wildbrets. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Lebensmittel "Wild" höchsten Standards hinsichtlich gesundheitlicher Nebenwirkungen durch Geschossreste im zu verwertenden Wildkörper für die Verbraucher entspricht. Ungeklärt bleiben bei dieser Maßnahme die Belange des Tierschutzes. Bleifreie Büchsenmunition ist nicht nur wegen ihres veränderten Abprallverhaltens beim Auftreffen auf Bäume oder Steine und der davon ausgehenden Fremdgefährdung umstritten, sondern auch wegen des geringeren spezifischen Gewichtes und der oft geringeren Tötungswirkung. Voraussetzung für eine sichere und tierschutzgerechte Jagd ist daher, vor allem bei bleifreier Munition, eine präzise Trefferlage. Die Verwendung von bleifreier Munition, bedingt daher das sorgfältige Einschießen der Jagdwaffe mit der neuen Laborierung. Dies erfolgt in der Regel auf einem Schießstand. Doch die meisten Schießstände erhielten ihre Betriebsge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1507 2 nehmigungen vor Jahren, als bleifreie Munition noch kein Thema war. Daher warnt der Bundesverband Schießstätten (BVS), dass das Einschießen der Waffen mit der bleifreien Munition auf den meisten Schießplätzen unzulässig ist. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel ist es, die Bleibelastung der Umwelt zu reduzieren und den Verbraucherschutz im Hinblick auf jagdlich gewonnenes Wildfleisch zu stärken. Darüber hinaus werden beispielsweise Greifvögel durch die Aufnahme von Bleirückständen in der Nahrungskette geschädigt. Um hierzu einen ersten Schritt zu tun, haben einige Wald besitzende Verwaltungen bereits beschlossen, künftig für die Jagdausübung nur noch bleifreie Munition einzusetzen. Hierzu zählt auch Nordrhein-Westfalen, wo der Einsatz von bleifreier Munition ab dem Jagdjahr 2013 im Staatswald (3,4 % der Landesfläche) verbindlich eingeführt wird. Hierdurch soll ein klares Zeichen an den Markt und die Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben werden. 1. Auf wie vielen Schießplätzen in Nordrhein-Westfalen haben die rund 90.000 Jä- ger in NRW die Möglichkeit ihre Waffen für den Einsatz der bleifreien Munition einzuschießen? Hierzu liegen keine Daten vor. Neben den Schießplätzen besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fachgeschäften der Büchsenmacher-Innung. Die Fachgeschäfte verfügen in der Regel neben dem „know-how“ auch über Möglichkeiten, die Waffen einzuschießen bzw. neu zu justieren. 2. Um welche Schießplätze handelt es sich dabei? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Studien kann die Landesregierung bezüglich der Tierschutzgerechtigkeit bleifreier Büchsenmunition anführen? Die Ergebnisse zu dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zum Abprallverhalten liegen vor. Die Ergebnisse zu den weiteren Gutachten zur Tötungswirkung und zu toxikologischen Auswirkungen unterschiedlicher Geschossmaterialien sowie zur Lebensmittelsicherheit bei jagdlich gewonnenem Wildbret werden abschließend bis Anfang nächsten Jahres vorliegen. Bei den bislang vorliegenden Ergebnissen konnten keinerlei Nachteile für bleifreie Geschosse nachgewiesen werden, so dass nichts gegen eine breite Markteinführung spricht. Nordrhein-Westfalen hat hierzu zusammen mit anderen Bundesländern auf der Agrarministerkonferenz Ende September in Schöntal eine entsprechende Protokollerklärung erreichen können. 4. Wie will die Landesregierung die Einhaltung des Verbots bleihaltiger Munition überprüfen und sicherstellen? Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW setzt darauf, dass durch die zunehmende Umstellung auf bleifreie Munition ein Prozess einsetzt, der wirkungsvoller ist, als jede Überprüfung. Schon heute nutzt ein Teil der Jägerinnen und Jäger freiwillig bleifreie Munition ohne gesetzliche Vorgaben. Das System im Landesjagdgesetz mit Ge- und Verbotstatbeständen und Restriktionen bei Verstößen hat sich bewährt. Die im Landesjagdgesetz festgelegten Ge- und Verbote werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1507 3 nicht ständig kontrolliert. Hier greift bei festgestellten Verstößen die entsprechende Restriktion bis hin zum Einzug des Jagdscheins. 5. Plant die Landesregierung im Rahmen der angestrebten Novellierung des Jagd- rechts ein landesweites Verbot von Bleischrot und bleihaltiger Büchsenmunition ? Ja.