LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15092 31.05.2017 Datum des Originals: 31.05.2017/Ausgegeben: 06.06.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5906 vom 2. Mai 2017 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/15002 Wer ist zuständig für die Videoüberwachung auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 19. Sitzung des Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2013 wurde die Videoüberwachung für Fahndungszwecke auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen thematisiert. Die Landesregierung berichtete damals, das die Verkehrszentrale NRW 100 Stk. Webcams zur Beobachtung des Verkehrsflusses an neuralgischen Stellen im Straßennetz angeschafft hat. Diese Webcams wären jedoch aufgrund der niedrigen Kamera-Auflösung nicht geeignet, z.B. Kfz-Kennzeichen zu erkennen. Zudem würden die Aufnahmen nicht aufgezeichnet. Weiterhin wurde berichtet, dass die Verkehrsleitzentrale auf drei Streckenabschnitten der Autobahnen in NRW Kameras mit höherer Auflösung einsetzen würde und dass deren Aufnahmen 48 Stunden lang gespeichert würden. In den letzten vier Jahren hat sich die Zahl der Videokameras auf allen Straßen in Nordrhein- Westfalen, für jeden sichtbar, geradezu explosionsartig vermehrt. Auf nahezu jeder Ampel der großen Straßen in den Städten, aber auch im ländlichen Raum sind Kameras montiert. In letzter Zeit immer häufiger sind auch Dome-Überwachungskameras im Straßenraum zu sehen. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5906 mit Schreiben vom 31. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wer ist zuständig für die Videoüberwachung auf den Straßen in Nordrhein- Westfalen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/15092 2 2. Wie viele Kameras sind für die Videoüberwachung auf den Straßen in Nordrhein- Westfalen installiert? (Bitte unterscheiden nach Einsatzzweck, z.B. Verkehrsüberwachung, Dome-Kamera etc.) 3. Auf wie viele der in der Antwort zu Frage 2 genannten Kameras haben Sicherheitsbehörden außerhalb der einfachen Verkehrsüberwachung direkten Zugriff? 4. Werden regelmäßig Bilder der in Antwort zu Frage 2 genannten Kameras auch aufgezeichnet? (Bitte Antwort spezifizieren nach Art und Umfang der Aufzeichnungen) Wegen des Sinnzusammenhangs werden die Fragen eins bis vier gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Sitzung des Innenausschusses vom 06.06.2013 mit dem TOP 14 „Videoüberwachung für Fahndungszwecke auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen?“ und den mit Datum vom 31.05.2013 hierzu ergangenen schriftlichen Bericht, Vorlage 16/904, verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Einleitung zur Kleinen Anfrage 5906 fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass es sich bei den an Lichtsignalanlagen verbauten Detektoren um Videokameras handele. Vielmehr sind dies Anlagen, die die Detektion über Induktionsschleifen ergänzen oder substituieren. Diese kostengünstigeren Detektoren dienen der Ermittlung der Fahrstreifenbelegung und damit ausschließlich der Verkehrssteuerung. Sie liefern weder Videobilder, noch zeichnen sie solche auf. 5. Zu welchem Zweck werden Dome-Kameras im öffentlichen Straßenraum eingesetzt? Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden setzen zur Verkehrsüberwachung keine Dome-Kameras im öffentlichen Straßenraum ein.