LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1535 26.11.2012 Datum des Originals: 21.11.2012/Ausgegeben: 29.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 529 vom 2. Oktober 2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/1044 Welche Rolle nimmt der sogenannte Inklusionsfonds der Landesregierung für die Kommunen wahr? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 529 mit Schreiben vom 21. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein schrittweiser Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft und dieser auch große Veränderungen abverlangt. Im Bereich der schulischen Inklusion muss sich der Prozess im Interesse aller Beteiligten an der Qualität der sonderpädagogischen Förderung orientieren. Auch die Schulträger sind hier in hohem Maße gefordert. Die Einrichtung eines inklusiven Bildungssystems ist neben der Sicherstellung des benötigten Fachpersonals mit vielfältigen weiteren Kosten verbunden. Hierzu zählen z.B. die Bereiche der Lehr- und Lernmittel, multiprofessionelle Unterstützung oder auch die Herstellung der unterschiedlichen Aspekte der Barrierefreiheit. Eine von der Landesregierung angeführte Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Inklusion stellt der sogenannte Inklusionsfonds dar. Aus den Erläuterungen zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 geht hervor, dass die Mittel des Inklusionsfonds die Entwicklung eines inklusiven Schul- und Bildungssystems unterstützen sollen. Hierzu wird im Erläuterungsband ausgeführt: „Für die im Rahmen des Inklusionsplans anstehenden Aufgaben sind Personal- und Sachmittel erforderlich (Inklusionsfonds), die bis zu einem gewissen Grad flexibel gehandhabt werden müssen, da es noch keine Priorisierung der anstehenden Auf- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1535 2 gabenschritte gibt. (…) Mit den Haushaltsmitteln des Inklusionsfonds soll auf allen Ebenen des Schulbereichs die Entwicklung eines inklusiven Schul- und Bildungssystems unterstützt und nachhaltig implementiert werden.“ Wie genau der Inklusionsfonds ausgestaltet ist, welche Rolle dieser Inklusionsfonds tatsächlich wahrnimmt und unter welchen Voraussetzungen die Mittel an die Kommunen vergeben werden, ist jedoch nur sehr begrenzt nachvollziehbar. So haben z.B. Kommunen laut vorliegenden Informationen im Jahr 2011 12.500 Euro erhalten. Es stellt sich daher die Frage, wie die Landesregierung den Inklusionsfonds genau definiert, welche Aufgaben ihm zukommen und nach welchen Kriterien den Kommunen aus diesem Fonds Mittel zur Umsetzung der Inklusion erhalten. 1. Wie genau ist der Inklusionsfonds von Seiten der Landesregierung ausgestaltet (bitte nach inhaltlicher Aufgabenwahrnehmung sowie nach Personal- und Sachmittelausgestaltung aufschlüsseln)? 2011 wurde im Landeshaushalt erstmals ein Inklusionsfonds (Kapitel 05 300 Titelgruppe 95) eingerichtet und Personal- und Sachmittel, die bislang an unterschiedlichen Stellen des Haushalts ausgebracht waren, zusammen gefasst und zentral ausgewiesen. Die zentrale Veranschlagung macht deutlich, dass es sich beim Inklusionsprozess um eine Querschnittsaufgabe handelt, die alle Ebenen des Schulbereichs berührt. Die dort etatisierten Sachmittel sollen zur Unterstützung des komplexen schulischen Inklusionsprozesses im Ausbau des Gemeinsamen Lernens, der durch die gesteigerte Nachfrage der Eltern an Plätzen im Gemeinsamen Unterricht in Gang gesetzt wurde, und für Maßnahmen im Kontext von Beratung, Qualifizierung und Vernetzung auf allen Ebenen des Schulsystems verwendet werden. Die im Haushaltsentwurf 2012 in der Titelgruppe insgesamt ausgebrachten 1.175 Planstellen dienen der Unterstützung des Inklusionsprozesses in Schulen (150 Mehrbedarfsstellen ), zur Unterstützung von Steuerungsprozessen in den Regionen (53 Ausgleichsstellen) im Zusammenhang mit Inklusion sowie für den sonderpädagogischen Mehrbedarf in den Integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I und für den Mehrbedarf des Gemeinsamen Unterrichts (972 Mehrbedarfsstellen). Die Verteilung der Stellen für den Gemeinsamen Unterricht, für Integrative Lerngruppen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung und zur Inklusion sind auf Seite 71 des Erläuterungsbandes zum Haushaltsentwurf 2012 Einzelplans 05 (Vorlage 16/165) dargestellt. 2. In welcher Höhe erhalten Schulträger Mittel aus dem Inklusionsfonds? 3. Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Kommunen einen Anspruch auf Mittel aus dem Inklusionsfonds erheben können? 4. Welche inhaltlichen Vorgaben zur Verausgabung bestehen für Kommunen, die Mittel aus dem Inklusionsfonds erhalten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1535 3 5. Wonach richtet sich die Höhe der zu gewährenden Mittel, die Kommunen erhalten ? Nicht die Kommunen in ihrer Funktion als Schulträger, sondern die Regionalen Bildungsnetzwerke hatten 2011 zunächst einmalig Mittel aus dem Inklusionsfonds erhalten. Die Mittel waren in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Bezirksregierungen Ende 2011 aus dem Inklusionsfonds des Landes an alle bestehenden 49 Regionalen Bildungsnetzwerke und die vier Schulverwaltungsämter ohne Regionales Bildungsnetzwerk ohne rechtliche Verpflichtung bereitgestellt worden. Insofern besteht auch kein Anspruch der Kommunen auf Mittel aus dem Inklusionsfonds. Die Regionalen Bildungsnetzwerke schaffen für die Schulen, die Kommunen und die Schulaufsicht Informations- und Kommunikationsplattformen. Die Schulen vernetzen sich hier schulformübergreifend und arbeiten mit dem Schulträger und der Schulaufsicht eng zusammen , sie stimmen z. B. den Fortbildungsbedarf und Ressourceneinsatz ab. In den Regionen bilden drei Gremien jeweils die Strukturen der Bildungsnetzwerke: die Regionale Bildungskonferenz , der Lenkungskreis und das Regionale Bildungsbüro. Das Regionale Bildungsbüro wird als Geschäftsstelle vom Kreis bzw. der Stadt eingerichtet und erhält seine Aufgaben vom Lenkungskreis, es ist mit verwaltungsfachlichem Personal der Kommune und pädagogischem Personal des Landes besetzt. Die Regionalen Bildungsnetzwerke liegen somit in der Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen für die schulische Bildung – und damit auch für den Ausbau integrativer Angebote auf der Basis der bisherigen Rechtsgrundlage. Die untere Schulaufsicht ist dort jeweils Mitglied. Die Übertragung der Mittel an die Regionalen Bildungsnetzwerke ist daher bewusst gewählt, um sie in ihrer Bedeutung und Verantwortung zu stärken, um Lernortkooperationen weiter entwickeln zu können, nachhaltige Strukturen, Vernetzung und gemeinsame Gestaltung von Bildungsräumen im Hinblick auf ein umfassendes und nachhaltiges Verständnis von Inklusion zu schaffen. Die Mittel aus dem Inklusionsfonds können in Absprache mit den Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren der Schulämter eingesetzt werden. Hierbei sollen regionale Gegebenheiten in Verantwortung der Akteure vor Ort Berücksichtigung finden, so dass eine bedarfsgerechte Unterstützung umgesetzt werden kann. Es sollen gezielte Impulse gesetzt oder aufgegriffen werden, dafür sind die Absprachen und Kooperation vor Ort wichtig. Die Mittel können für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inklusionsprozess verwendet werden, z. B. Beratung und Vernetzung sowie die Durchführung von Fachtagungen, Öffentlichkeitsarbeit , Elternarbeit, Publikationen etc. Auch in diesem Jahr sollen alle bestehenden 49 Regionalen Bildungsnetzwerke und die Schulverwaltungsämter der vier Regionen ohne Bildungsnetzwerke jeweils Landesmittel in Höhe von 15.000,- Euro aus dem Inklusionsfonds erhalten, um notwendige Unterstützungen in dem zu Jahresbeginn erforderlichen Abstimmungsprozess leisten zu können. In den Regionen ohne Regionale Bildungsnetzwerke sollen die zur Verfügung gestellten Mittel in Zusammenarbeit mit den Bezirkskoordinatorinnen und Bezirkskoordinatoren der Regionalen Bildungsnetzwerke in den Bezirksregierungen eingesetzt werden. Sie stimmen sich hierzu mit den Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren ab. Die erneute Zahlung wird auch in diesem Jahr an die formalen Voraussetzungen der §§ 23 und 44 LHO gebunden sein. Den Rückmeldungen aus den Regionalen Bildungsnetzwerken und aus dem Austausch mit den Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren der Schulämter ist zu entneh- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1535 4 men, dass die Mittelzuweisung 2011 von seinerzeit 12.500,- Euro die Zusammenarbeit im regionalen Kontext sehr befördert hat. Das Thema „Inklusion“ erfährt hohe Priorität auf den Agenden der regionalen Bildungskonferenzen. Alle Regionen erhalten die gleiche Summe.