LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1537 26.11.2012 Datum des Originals: 23.11.2012/Ausgegeben: 29.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 594 vom 25. Oktober 2012 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/1237 Hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht? Wie viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beschäftigt die Landesregierung in ihren eigenen „Chefetagen“? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 594 mit Schreiben vom 23. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Präsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Minister Guntram Schneider fordert in einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 24.10.2012 „NRW-Minister will mehr Migranten in der Chefetage“, dass es in Zukunft einen Anstieg der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte in Oberen Landesbehörden, Redaktionen und Unternehmen geben sollte. Dies ist selbstverständlich grundsätzlich zu begrüßen. Aber wie sieht es nun genau im Integrationsministerium, der Staatskanzlei und den übrigen Ministerien mit der Zahl der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus? 1. Wie viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte arbeiten im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Führungspositionen (Referatsleiter-, Gruppenleiter- und Abteilungsleiterebene)? 2. Wie viel Prozent ist dies gemessen an der Belegschaft in Führungspositionen (ab Referatsleiterebene) des Ministeriums (MAIS)? 3. Wie viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind in der Staatskanzlei und den weiteren Ministerien in Führungspositionen (Referatsleiter-, Gruppenleiterund Abteilungsleiterebene)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1537 2 4. Wie viel Prozent ist dies gemessen an der Belegschaft in Führungspositionen (ab Referatsleiterebene) der Staatskanzlei und der weiteren Ministerien? Innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales sowie der Staatskanzlei und den übrigen Ministerien werden keine Angaben über den ethnischen Hintergrund der Beschäftigten erhoben. Dementsprechend liegen keine Daten über einen evtl. Migrationshintergrund der in der Staatskanzlei und den Ministerien in Führungspositionen (Referatsleitungs-, Gruppenleitungs- und Abteilungsleitungsebene) tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten über z.B. ethnische Herkunft der in der Staatskanzlei und den obersten Landesbehörden tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre im Übrigen nur zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift geregelt ist, die den Zweck der Verarbeitung bestimmt sowie angemessene Garantien zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung vorsieht (Datenschutzgesetz § 4 Abs. 3 - DSG NRW). Eine entsprechende Ermächtigung ist aber weder in den beamten- bzw. tarif- oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen enthalten. Im Rahmen der Landesinitiative “Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ hat der Landesbetrieb IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in allen Ressorts im Herbst 2011 eine freiwillige und anonyme Umfrage zum Migrationshintergrund der Beschäftigten durchgeführt. Die Umfrage hatte zum Ziel, statistische Aussagen zur Ausgangssituation der Landesinitiative zu gewinnen. Für die Umfrage wurde bewusst eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Form gewählt. Gefragt wurde lediglich nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Migrationshintergrundes . Auf eine Differenzierung nach weiteren Merkmalen wurde verzichtet, um eine Rückführbarkeit einzelner Fragebögen auf natürliche Personen auszuschließen. Das Verfahren fand insofern auch die Zustimmung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit . An der freiwilligen Erhebung haben sich rd. 67 Prozent der Befragten beteiligt. Nach der Auswertung der Befragung liegt der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den obersten Landesbehörden bei rd. 12 Prozent. Über das Ergebnis der Umfrage wurde der Landtag mit der Vorlage 15/1144 unterrichtet.