LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/156 02.07.2012 Datum des Originals: 28.06.2012/Ausgegeben: 05.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8 vom 31. Mai 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/27 Nationalparkplanungen: Haushaltsrechtliche Rechtmäßigkeit der entstehenden Kosten einer planungsbegleitenden Moderation Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 8 mit Schreiben vom 28. Juni 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat über den Landesbetrieb Wald und Holz NRW die Firma IKU GmbH mit der planungsbegleitenden Moderation zur Einrichtung eines Nationalparks Senne beauftragt . Ziel soll dabei sein, die weitere Planung und Entwicklung des Nationalparks Senne in einem transparenten und dialogorientierten Prozess durchzuführen. Zuständig für die Einrichtung eines Nationalparks ist nicht der Landesbetrieb Wald und Holz, sondern gemäß § 43 Abs. 1 LG NRW das zuständige Ministerium. Forstrechtliche beziehungsweise forstgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für den Landesbetrieb Wald und Holz, Aufgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung von Nationalparken wahrzunehmen, sind nicht ersichtlich. Gleiches gilt für die bestehende Betriebssatzung für den Landesbetrieb . Vorbemerkung der Landesregierung Die Nationalparkkulisse Teutoburger Wald-Eggegebirge ist weit überwiegend durch Wald geprägt. Auch im Bereich des potenziellen Nationalparks Senne nehmen Wälder den überwiegenden Teil der Fläche ein. Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gehört gemäß § 60 Landesforstgesetz zu den Aufgaben der Forstbehörden – also auch des Landesbetriebes Wald und Holz NRW. Gemäß § 2 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Landesbetrieb Wald und Holz NRW gehören zudem die Verwaltung und der Betrieb von Waldnationalparken zu den Aufgaben des Landesbetriebes. Weite- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/156 2 re Aufgaben können dem Landesbetrieb gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung durch die Aufsichtsbehörde zugewiesen werden. Gemäß § 55 Landesforstgesetz führt das Umweltministerium als oberste Forstbehörde die Aufsicht über den Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Nach Auffassung der Landesregierung ist es wichtig, die Nationalparkplanungen im Bereich Senne-Egge/Teutoburger Wald transparent zu gestalten, einen offenen und konstruktiven Dialog zu ermöglichen und die verschiedenen Interessengruppen in den Prozess einzubeziehen . Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium den Landesbetrieb Wald und Holz NRW unter anderem mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Moderationsbüros beauftragt. Aufgaben dieses Büros sind insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von moderierten Dialog- und Beteiligungsangeboten zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen in die Nationalparkplanungen im Bereich Senne-Egge/Teutoburger Wald. 1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Beauftragung der Firma IKU GmbH mit der planungsbegleitenden Moderation für den Nationalpark Senne durch den Landesbetrieb Wald und Holz? Die Rechtsgrundlagen zur Beauftragung der Firma IKU GmbH durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW wurden in der Vorbemerkung der Landesregierung erläutert. 2. Aus welchem Haushalt und welchem Haushaltstitel wird die Beauftragung der Firma IKU GmbH finanziert? 5. Mit welchen konkreten Haushaltmitteln soll diese Beauftragung finanziert werden ? Die Beantwortung der Fragen 2 und 5 fasse ich zusammen. Die Finanzierung erfolgt durch das Umweltministerium über den Naturschutzhaushalt, Kapitel 10 030, Titel 671 82. Es handelt sich um eine Erstattung der Kosten an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW durch das Umweltministerium. 3. Mit welchem Ergebnis ist vor Beauftragung der Firma IKU GmbH eine Ausschreibung durchgeführt worden? Durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW wurde auf Basis der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A“ (VOL/A) eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt wurden fünf Firmen angeschrieben und um ein Angebot gebeten. Von zwei Firmen wurden gültige Angebote eingereicht. Mit beiden Firmen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Aufklärungsgespräch gemäß § 15 VOL/A geführt. Auf Basis der eingereichten Unterlagen und der geführten Gespräche wurde festgestellt, dass ausschließlich die Firma IKU GmbH die Anforderungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in vollem Umfang erfüllt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/156 3 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Firma IKU GmbH auch in den Prozess zur Gründung eines Nationalparks Lippe ggf. in Kooperation mit dem Kreis Lippe mit der Moderation des Prozesses zur Einrichtung dieses Nationalparks zu beauftragen? Das Land begleitet die Nationalparkplanungen des Kreises Lippe im Bereich Teutoburger Wald-Eggegebirge. Im Bereich des geplanten Nationalparks Teutoburger Wald-Eggegebirge unterstützt die Firma IKU GmbH derzeit auf Wunsch des Kreises Lippe den dortigen Dialogprozess (zum Beispiel den Runden Tisch mit den eingerichteten Arbeitskreisen). Das Verfahren zur Gründung eines Nationalparks (zum Beispiel Erarbeitung einer NationalparkVerordnung ) erfolgt unter der Federführung der zuständigen Behörden.