LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/161 02.07.2012 Datum des Originals: 28.06.2012/Ausgegeben: 05.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 14 vom 31. Mai 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/33 Unfallverhütung, Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Einrichtungen des Landes und der Kommunen Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 14 mit Schreiben vom 28. Juni 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen Ressorts beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Unfallverhütung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen hohe Anforderungen an den Betrieb öffentlicher Einrichtungen des Landes und der Kommunen (zum Beispiel bei Schulen). Während im Bundesdienst sowohl die Unfallverhütung als auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI organisiert sind, existiert in Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern ein sogenanntes „duales System“. Der auf dem Arbeitsschutzgesetz basierende Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört in den Aufgabenbereich des Landes und wird von den zuständigen Behörden reguliert. Die Unfallverhütung hingegen obliegt den Unfallversicherungsträgern, die diese Aufgabe auf Grundlage des SGB VII und daraus abgeleiteten autonomen Rechtsvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften ) wahrnehmen. Zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unfallprävention haben die Einrichtungen des Landes und der Kommunen zahlreiche bauliche, infrastrukturelle und organisatorische Auflagen zu erfüllen. Die Überprüfung dieser Auflagen und die Erbringung von Beratungsleistungen obliegt den zuständigen Behörden bzw. den Unfallversicherungsträgern . Diese wiederum bedienen sich zum Teil externer Sachverständiger (zum Beispiel der B•A•D GmbH). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/161 2 Über das konkrete Zusammenspiel zwischen Unfallverhütung, Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es kaum öffentlich zugängliche Informationen. Indes ist es nicht unwahrscheinlich , dass die verteilten Zuständigkeiten Doppelstrukturen zu Lasten der öffentlichen Haushalte und damit der Steuerzahler befördern. Vorbemerkung der Landesregierung Verantwortlich für die Unfallverhütung sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind grundsätzlich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie sind Normadressaten aller Pflichten bzw. Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen ebenso wie den Vorschriften der Unfallversicherungsträger ergeben. Zu ihren Grundpflichten gehört es beispielsweise, für eine geeignete Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. In diesem Zusammenhang müssen sie u.a. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bestellen, die bei der Erfüllung der Pflichten unterstützen sollen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz umfasst der Begriff „Maßnahmen des Arbeitsschutzes“ Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Deshalb wird im Folgenden nur noch der Begriff Arbeitsschutz verwendet. Die (überbetriebliche) Überwachung und Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erfolgt durch die staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Dualismus im Arbeitsschutz). In den Betrieben und Verwaltungen des Bundes sind die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes je nach zuständigem Ressort auf die Zentralstelle für Arbeitsschutz, die jeweiligen Bundesministerien oder die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand verteilt, so dass insoweit – anders als in der Kleinen Anfrage unterstellt – im Bund getrennte Zuständigkeiten vorliegen. 1. Welche Akteure sind im Rahmen der Unfallverhütung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen tätig? An erster Stelle sind hier neben den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die gesetzlichen Vertretungen und Personen, die mit der Leitung eines Betriebes beauftragt sind, zu nennen. Darüber hinaus können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, die Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen . So gibt es in der Regel verwaltungsinterne Zentralstellen für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen. Innerbetrieblich sind zudem, wie oben beschrieben, interne bzw. externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsärtzinnen und Betriebsärzte tätig. Eine detaillierte Aufstellung dieser Personen in öffentlichen Einrichtungen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der Komplexität in der Kürze der Zeit nicht möglich. Von staatlicher Seite ist die Arbeitsschutzverwaltung als Aufsichtsbehörde zu nennen. In Nordrhein-Westfalen ist sie in den Dezernaten 55 „Technischer Arbeitsschutz“ und 56 „Betrieblicher Arbeitsschutz“ der Bezirksregierungen angesiedelt. Auf Seiten der Unfallversiche- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/161 3 rungsträger sind grundsätzlich die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sowie zu einem kleinen Teil gewerbliche Berufsgenossenschaften und die landwirtschaftliche Sozialversicherung zuständig. 2. Welche konkreten Aufgaben nehmen die unter 1. erfragten Akteure im Rahmen der Unfallverhütung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wahr? Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben vielfältige Aufgaben im Arbeitsschutz. An dieser Stelle seien beispielhaft das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften genannt. Die internen Stellen der Verwaltung steuern, koordinieren und überwachen die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu gehört ggf. auch die Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung des überbetrieblichen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienstes. Darüber hinaus initiieren die internen Stellen ergänzende Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge und des Gesundheitsmanagements bzw. führen sie eigenverantwortlich durch. Die Ressorts der Landesregierung setzen in ihrer Funktion als Verantwortliche innerhalb des Rahmenkonzeptes zum betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen eigene Schwerpunkte. Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und weiteren Arbeitsschutzvorschriften . Insbesondere in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ werden die Aufgaben konkretisiert. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat die staatliche Arbeitsschutzverwaltung die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz zu überwachen und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Erfüllung der Pflichten zu beraten. Dazu gehören u.a. das Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Fahrpersonalgesetz und -verordnung, die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung sowie das Produktsicherheitsgesetz . Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ergeben sich aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften, Rehabilitations - und Entschädigungsleistungen, Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Aufgaben im Rahmen der Prävention seien hier beispielhaft genannt. Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere Informationsschriften der Unfallversicherungsträger werden als autonomes Satzungsrecht von den Unfallversicherungsträgern erlassen. 3. Welche personellen, materiellen und monetären Ressourcen werden in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen für die Unfallverhütung sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgewendet? (bitte differenzieren nach Kostenarten) Der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung stehen zur Erledigung der Aufgaben zurzeit in den Bezirksregierungen 532,75 Stellen zur Verfügung, insgesamt betrug das Haushaltsvolumen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/161 4 im Jahr 2011 rund 24 Millionen Euro. Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung ist grundsätzlich für alle Unternehmen (gewerblicher und landwirtschaftlicher Bereich sowie öffentlicher Dienst) in Nordrhein-Westfalen zuständig. Dies sind insgesamt ca. 1,25 Mio. Organisationen bzw. Betriebe (Stand 2009). Da die staatliche Arbeitsschutzverwaltung in NRW nicht nach Branchen, sondern nach fachlichen Themen organisiert ist, können keine konkreten Zahlen für die aufgewendeten Ressourcen in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen genannt werden. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen verfügt über 634,5 Stellen und hat rund 140.000 Mitgliedsunternehmen . Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse sind das Land NRW, die Landschaftsverbände , Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, die Städteregion Aachen, die rechtlich selbstständigen Unternehmen der Kommunen und des Landes sowie Privathaushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt werden. Für das Jahr 2012 steht insgesamt ein Haushaltsvolumen von 267 Mio. Euro zur Verfügung. Der Haushaltsansatz für den Bereich Prävention beträgt 18,5 Mio. Euro. Detaillierte Erhebungen zu den beiden erstgenannten Personenkreisen (Verantwortliche/ Fachkräfte für Arbeitssicherheit /Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) sind aufgrund der Komplexität in der Kürze der Zeit nicht möglich. 4. Inwieweit existieren in den Bereichen Unfallverhütung, Arbeits- und Gesund- heitsschutz in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Zuständigkeiten für Beamte und Angestellte ? (bitte differenzieren nach Dienstherren) Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit /Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind grundsätzlich für alle Beschäftigten ihrer Organisation verantwortlich bzw. zuständig. Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob es sich um Beamtinnen bzw. Beamte oder Angestellte handelt. Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung ist grundsätzlich für alle Betriebe bzw. Organisationen in Nordrhein-Westfalen zuständig, insbesondere auch für Beamtinnen und Beamte. Davon ausgenommen sind in der Regel die Betriebe und Verwaltungen des Bundes, der Bereich der Seeschifffahrt und des Bergrechts sowie im Haushalt beschäftigte Personen (z.B. hauswirtschaftliche Berufe). Die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger ist grundsätzlich auf die Angestellten beschränkt , die Beratung der Behörden und Betriebe des Landes und der Kommunen erfolgt in der Regel jedoch bezogen auf die Einrichtung als Ganzes. 5. Inwieweit führen die verteilten Zuständigkeiten für die Unfallverhütung sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Herausbildung von Doppelstrukturen ? Die unterschiedlichen Aufgabengebiete der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung und der Unfallversicherungsträger lassen nur wenige Überschneidungen erkennen (vgl. Antwort zu Frage 2). Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und damit verbundenen Herangehensweisen handelt es sich trotz gewisser Schnittstellen um eine primär formale Dualität . Im Bereich der Prävention werden die gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie miteinander abgestimmt. Die Arbeitsschutz- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/161 5 verwaltung und die Unfallversicherungsträger haben insoweit eine koordinierte und stark arbeitsteilige Zuständigkeit. Zur besseren Abstimmung mit der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung auf Landesebene ist für alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Unfallversicherungsträger eine gemeinsame landesbezogene Stelle beim Landesverband West der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eingerichtet, dessen Geschäftsführung bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen liegt. Somit können die bestehenden Ressourcen optimal eingesetzt werden. Bei der Schülerunfallversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung von Studierenden und Kindern in Kindertageseinrichtungen entfällt die Koordination, da hier im Bereich der Prävention die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich zuständig ist.