LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1615 04.12.2012 Datum des Originals: 03.12.2012/Ausgegeben: 07.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 548 vom 25. September 2012 des Abgeordneten Arne Moritz CDU Drucksache 16/1077 Erzieherinnen und Erzieher aus der EU als Lösung für nordrhein-westfälische Kitas Die Ministerin für ‚Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 548 mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Monaten wurde in der Presse häufig diskutiert, dass die U3-Betreuung in den deutschen Kitas nicht für alle Kinder gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund werden in Münchner Kitas (vgl. Artikel aus der West-deutschen Zeitung vom 04.09.2012, S. 4) jetzt griechische Erzieherinnen und Erzieher angestellt um diesen Missstand zu beheben. Vor dem Hintergrund, dass in Nordrhein-Westfalen noch mindestens 27.000 U3-Plätze bis zum 01.08.2013 fehlen, stellt sich die Frage, ob die Landesregierung Nordrhein-Westfalen es ebenfalls fördern sollte, Erzieherinnen und Erzieher aus Griechenland, Spanien, Italien oder Portugal, also aus Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, in den nordrhein-westfälischen Kitas zu beschäftigen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unternimmt seit 2010 alle Anstrengungen, um im Rahmen einer großen Aufholjagd die Versäumnisse der Vergangenheit zu beseitigen und die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu unterstützen. Unstreitig geht der U3-Ausbau auch mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1615 2 einem Fachkräftemehrbedarf einher. Deshalb hat die Landesregierung unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. U. a. wurden die Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet, so dass zukünftig mit mehr Fachkräftepotential für die Kindertageseinrichtungen gerechnet werden kann. Darüber hinaus werden – auch in Gesprächen mit den Trägern - alle Möglichkeiten zur Nutzung neuer und vorhandener Personalressourcen erörtert und soweit möglich umgesetzt . Beispielhaft sind hier die Sondermaßnahme zur Qualifizierung berufserfahrener Ergänzungskräfte und das Berufspraktikantenprogramm. 1. Wie steht die Landesregierung zu Beschäftigungen von qualifizierten Erzieherin- nen und Erziehern aus den oben genannten Ländern in nordrhein-westfälischen Kitas? Die Landesregierung begrüßt Beschäftigungen von qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern aus Griechenland, Spanien, Italien oder Portugal und auch aus anderen Ländern. 2. Kann durch eine gezielte Suche von qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern aus den oben genannten Ländern das Betreuungsproblem in NordrheinWestfalen teilweise gelöst werden? Aktuell ist in Nordrhein-Westfalen kein flächendeckender Fachkräftemangel bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zur Sicherung des Mehrbedarfs an Fachkräften setzt das Land weiterhin auf die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten. 3. Wie unterstützt die Landesregierung die Einstellung ausländischer Erzieherinnen und Erzieher aus den oben genannten Ländern? 4. Wie könnte die Förderung ausländischer Erzieherinnen und Erzieher aussehen? Grundsätzlich liegt die Einstellung von Personal in der Verantwortung der Träger der Kindertageseinrichtungen als Arbeitgeber. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Potentiale aller erwerbsfähigen Menschen zu nutzen, um dem Fachkräftemehrbedarf in einigen Branchen und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Im Zusammenspiel mit der EUBerufsqualifikationsrichtlinie und dem Anerkennungsgesetz des Bundes hat sich die Landesregierung deshalb auf den Entwurf eines Landesanerkennungsgesetzes verständigt. Die Förderprogramme der Landesarbeitspolitik werden im Wesentlichen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Eine aktive Anwerbung von Fachkräften aus anderen EULändern mit europäischen Mitteln ist nicht im Sinne dieser Fonds, da negative Rückwirkungen auf die Fachkräftesituation in deren Heimatländern nicht ausgeschlossen werden können . Im Rahmen der Freizügigkeit steht es jedoch EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus den genannten Ländern frei, in Deutschland Beschäftigung zu suchen. Darüber hinaus stehen die bestehenden Förderprogramme bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen auch für Erzieherinnen und Erzieher aus anderen EU-Ländern jederzeit offen und können nach den jeweiligen Bedürfnissen, in Anspruch genommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1615 3 5. Falls die Landesregierung eine solche Maßnahme nicht in Betracht zieht, wie will die Landesregierung ausreichend viele Erzieherinnen und Erzieher für die sich im Ausbau befindlichen Betreuungsangebote gewinnen? Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher stellen mit ca. 70 % mit Abstand den größten Anteil der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Daher kommt der Steigerung der Ausbildungskapazitäten in diesem Bereich, wie sie in den letzten Jahren realisiert wurde, besondere Bedeutung zu. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.