LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1648 06.12.2012 Datum des Originals: 05.12.2012/Ausgegeben: 11.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 636 vom 6. November 2012 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/1362 Maßnahmen zur Verhinderung von Geisterfahrern Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 636 mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Geisterfahrer sind keineswegs ein Massenphänomen, dennoch fordern sie regelmäßig Tote und Verletzte. Nach Angaben des ADAC werden ca. 3 % der tödlichen Unfälle auf deutschen Straßen durch Geisterfahrer verursacht. Dies entspricht einer Zahl von etwa 20 Toten pro Jahr, die durch einfache Mittel ggf. verhindert werden könnten. Die Polizeigewerkschaft DPolG fordert den Einsatz von „Krallen“ und weiteren technischen Einrichtungen zur Verhinderung von „Geisterfahrten“. Krallen verhindern derartige Fahrten, indem die Reifen des Fahrzeuges bei verbotener Einfahrt beschädigt werden und damit letztendlich eine Weiterfahrt verhindert wird. Auch elektronische Warntafeln und Blinklichter, die sich bei falscher Einfahrt aktivieren, wären eine geeignete Zusatzalternative (siehe Pressemitteilung der DPolG NRW vom 22.10.2012). 1. Werden Falschfahrerunfälle in der amtlichen Unfallstatistik ausgewiesen? Die bundesweite amtliche Unfallstatistik wird vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) geführt . Eine gesonderte Erfassung der Falschfahrerunfälle erfolgt nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1648 2 2. Wenn ja, wie hat sich die Zahl der Falschfahrerunfälle im ersten Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt – aufgeschlüsselt nach Schwere des Unfalls? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Was unternimmt die Landesregierung um Geisterfahrerunfälle zu verhindern? (Bspw. durch Krallen, elektronische Warntafeln oder Blinklichter) Es gibt in Deutschland seit Jahrzehnten ein umfangreiches Instrumentarium in Form von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Markierungen, um versehentliche Falschfahrten zu verhindern. Obligatorisch sind:  die zweifache doppelseitige Aufstellung der Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) am Beginn der Autobahneinfahrt an der Basisstraße und - bei baulich nicht getrennten Rampen - wiederholt am Beginn der Trenninselspitze,  das richtige „Eindrehen“ des Verkehrszeichens 222 (rechts vorbei) auf der Mittelinsel (Tropfen) am Beginn der Autobahneinfahrtrampe, so dass das Zeichen für Linkseinbieger besser erkennbar und vom Scheinwerferkegel besser erfassbar ist,  in baulich nicht getrennten Anschlussstellenrampen die Markierung des Verkehrszeichens 295 (Fahrstreifenbegrenzung) als Doppelstrich,  die Markierung von Pfeilen in Ein- und Ausfahrtrampe zur Verdeutlichung der „richtigen“ Fahrtrichtung,  die Verdeutlichung wichtiger Verkehrszeichen durch so genannte „Hintergrundtafeln“. Aufgrund einer neuen, noch nicht veröffentlichten Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu Falschfahrten werden dem Vernehmen nach weitere Maßnahmen empfohlen , wie z.B. das markierungstechnische Vorziehen der Linksabbiegefahrstreifen auf der nachgeordneten Straße bis zum Radius der Einfahrtrampe, damit „automatisch“ in die richtige Einfahrt abgebogen werden kann. 4. Sind der Landesregierung die positiven Erfahrungen der Österreicher durch den Einsatz von Krallen bekannt? Nach den Recherchen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr gibt es in Österreich mehrjährige Erfahrungen mit dem Einsatz von Krallen zur Verhinderung von Falschfahrten. Dabei sind Probleme mit der Funktion, z.B. während der kalten Jahreszeit durch Eis und Schnee, durch den Winterdienst sowie durch Verschmutzungen aufgetreten. Die Erfahrungen waren nicht so positiv, als dass sie in Österreich zu einem flächendeckenden Einsatz geführt hätten; nur an weniger als 20 Stellen seien Krallen eingebaut worden. Mit Krallen sind auch vorsätzliche Falschfahrten mit Suizidabsichten oder solche als Mutproben nicht zu verhindern. Krallen helfen ebenfalls nicht, wenn ein Autofahrer nach zunächst richtiger Benutzung der Einfahrtrampe an deren Ende nach links auf die Autobahnrichtungsfahrbahn einbiegt, er auf der Fahrbahn wendet oder von einem Parkplatz in die falsche Fahrtrichtung auffährt. Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen sind die erheblichen Kosten für den Einsatz von Krallen bei bundesweit ca. 2.000 Anschlussstellen nicht zu rechtfertigen.