LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1651 06.12.2012 Datum des Originals: 05.12.2012/Ausgegeben: 11.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 647 vom 7. November 2012 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/1373 Sachstand der B 63 n als wichtiges Straßenbauprojekt für die Stadt Hamm Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 647 mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat im Herbst 2011 eine Streichliste für die bis dahin in den Bedarfsplänen priorisierten Projekte vorgelegt. Betroffen sind auch wichtige Straßenbauprojekte für die Stadt Hamm. Dazu gehört die B 63 n. 1. Welchen Sachstand der Planung gibt es für die B 63 n? Die Maßnahme wurde gemäß Festlegung der im September 2011 veröffentlichten Priorisierungsliste der Straßenplanungen in zwei Abschnitte geteilt. Für den südlichen Teil steht als nächster Planungsschritt die Aufstellung des Vorentwurfes an. Der Teil nördlich der K 35 n ist zurückgestellt. 2. Wird durch die Aufteilung des Projektes in zwei Abschnitte der Südabschnitt zü- giger realisiert? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1651 2 3. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Nordabschnitt der B 63 n? Der Nordabschnitt wurde gemäß der Festlegung der Priorisierung planerisch zurückgestellt. 4. Wann rechnet die Landesregierung mit der Realisierung? Aufgrund des frühen Planungsstadiums auch des Südabschnittes ist keine belastbare Zeitangabe zur Realisierung der Maßnahme möglich.