LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1652 06.12.2012 Datum des Originals: 05.12.2012/Ausgegeben: 11.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 648 vom 7. November 2012 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/1374 Sachstand der A 445 als wichtiges Straßenbauprojekt für die Stadt Hamm Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 648 mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat im Herbst 2011 eine Streichliste für die bis dahin in den Bedarfsplänen priorisierten Projekte vorgelegt. Betroffen sind auch wichtige Straßenbauprojekte für die Stadt Hamm. Dazu gehört die A 445. Vorbemerkung der Landesregierung Im September 2011 wurde seitens der Landesregierung die Priorisierung aller Straßenplanungen an Landes- und Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Hier wurde die A 445 als vorrangig zu planen festgelegt. In einer Fußnote wurde darüber hinaus folgende Regelung für die Maßnahme getroffen: „Die eingeleitete Planfeststellung wird weiter betrieben. Parallel dazu soll nochmals eine Netzbetrachtung aufgestellt werden. Wenn das Ergebnis heißt, die Straße ist notwendig, weil keine tragfähige alternative Lösung im existierenden Straßennetz vorhanden ist, herrscht Einvernehmen zu Fertigplanung und bei Vorliegen eines bestandskräftigen Baurechts Realisierung.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1652 2 1. Welchen Sachstand der Planung gibt es für die Verlängerung der A 445 bis Hamm? Die Maßnahme befindet sich in der Planfeststellung. Vom 13. bis 15. November 2012 wurde der Erörterungstermin durchgeführt. 2. Wann ist mit dem Bau der A 445 zu rechnen? Sobald die Bedingung der in der Vorbemerkung zitierten Fußnote nachgewiesen ist, vollziehbares Baurecht besteht und der Bund die erforderlichen Mittel bereitstellt, kann mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden.