LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1653 06.12.2012 Datum des Originals: 04.12.2012/Ausgegeben: 11.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 608 vom 30. Oktober 2012 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/1312 Begehung einer Sexualstraftat durch jugendlichen Strafgefangenen der JVA Iserlohn während des Hafturlaubs? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 608 mit Schreiben vom 4. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Justizministerium hat den Rechtsausschuss mit der Vorlage 16/300 vom 23.10.2012 über insgesamt 19 berichtspflichtige Vorkommnisse informiert, die sich in der Zeit vom 01.07. bis zum 23.10.2012 im nordrhein-westfälischen Strafvollzug ereignet haben. Zu Vorkommnis Nr. 17 heißt es insoweit lapidar: „Ein jugendlicher Strafgefangener der JVA Iserlohn steht im Verdacht, am 21.10.2012 während eines Hafturlaubs eine Sexualstraftat begangen zu haben .“ 1. Welcher Sachverhalt liegt dieser Aussage zugrunde? Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist der Vorwurf der Vergewaltigung. 2. Hat sich der Verdacht einer Sexualstraftat inzwischen erhärtet? Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Der Anfangsverdacht besteht fort. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1653 2 3. Welche Vorstrafen weist der jugendliche Strafgefangene auf? Der Beschuldigte ist wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten . 4. Wie lange dauerte der Hafturlaub? 2 Tage, 3 Stunden, 30 Minuten 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem Opfer der vermeintli- chen Sexualstraftat vor? Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich um eine 18jährige. Weitere valide Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.