LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1680 12.12.2012 Datum des Originals: 12.12.2012/Ausgegeben: 17.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 605 vom 1. November 2012 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/1302 Erhebung der Anzahl von Gebührenbefreiungen im Rahmen des musikpädagogischen Projektes „Jedem Kind ein Instrument“ in der Stadt Essen – Seit wann liegen der Landesregierung tatsächlich keine schulscharfen JeKi-Daten mehr vor? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 605 mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur musikpädagogischen Förderung von Grundschulkindern im Ruhrgebiet hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung zum Schuljahr 2007/2008 das Projekt „Jedem Kind ein Instrument – JeKi“ gestartet. Das Programm hat sich zwischenzeitlich als fester Bestandteil der Kulturlandschaft in der Stadt Essen und im Ruhrgebiet etabliert und ist bislang auch nach der Regierungsübernahme von der rot/grünen Landesregierung fortgeführt worden – unverändert mit dem Ziel, JeKi auch auf andere Landesteile auszuweiten. Um allen Grundschulkindern in Essen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familien diese besondere Förderung zugutekommen zu lassen, sind gezielt verschiedene Befreiungstatbestände (wie beispielsweise der Bezug von ALG-II, Sozialhilfe oder weiteren Unterstützungsleistungen ) und die Möglichkeit der Finanzierung über ein Stipendium ausdrücklich vorgesehen und werden auch von den betroffenen Eltern genutzt. Insbesondere für die Ruhrregion ist die qualitative Weiterentwicklung des Programms von hoher Bedeutung. Aus diesem Grund sind mit der Landtags-Drucksache 16/20 Ausbaustand, Daten und Fakten zum Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ sowie Entwicklungsperspektiven für die Stadt Essen bei der Landesregierung erfragt worden. Die Antwort auf die Frage LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1680 2 „Wie viele Essener Grundschüler in absoluten Zahlen und prozentual sind aufgeschlüsselt nach den einzelnen Grundschulen derzeit und in den letzten drei Schuljahren einerseits von der Gebührenentrichtung aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB befreit bzw. erhalten andererseits ein Stipendium?“ verwundert jedoch. Die Landesregierung führt in ihrer Beantwortung (LT-DS 16/154) dazu wie folgt aus: „Die Stiftung ‚Jedem Kind ein Instrument‘ erhebt aus datenschutzrechtlichen Gründen in Bezug auf die Gebührenbefreiungen keine grundschulscharfen Daten, da in einigen Fällen Rückschlüsse auf konkrete Kinder möglich wären. Dies verbietet das Gesetz.“ Diesbezügliche Verwunderung ergibt sich aus der Antwort insbesondere auch mit Blick auf die Landtags-Drucksache 14/10467. Dort hat die Landesregierung auf eine entsprechende Frage nach der Beitragsfreiheit bei der Teilnahme an dem Projekt im Rahmen der Kleinen Anfrage 14/9779 der SPD sehr umfassend und transparent die schulscharfen Zahlen für alle Essener Grundschulen absolut sowie prozentual dargelegt. Ferner sind die Erhebungen zur Gebührenbefreiung nach Beitragsbefreiungen nach SGB und Stipendien der Zukunftsstiftung Bildung differenziert worden. Der Hintergrund dieser höchst unterschiedlichen Handhabung der fundierten Information des Parlamentes über Gebührenbefreiungen im Rahmen des Projektes JeKi durch die jeweiligen Landesregierungen und die unterschiedlichen fragestellenden Landtagsfraktionen ist für die Landtagsabgeordneten von besonderem Interesse. 1. Aus welchen genauen Gründen sind der Landesregierung und / oder der Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ zum Zeitpunkt der Fragestellung im Juni 2012 (LTDS 16/20) aktuelle Daten sowie Erhebungen der vergangenen drei Jahre zur Gebührenbefreiung im Rahmen des Projektes nicht mehr bekannt gewesen? Der Landesregierung bzw. der Stiftung Jedem Kind ein Instrument sind die Daten sowie Erhebungen zu Beitragsbefreiungen im JeKi-Programm in Essen zum Zeitpunkt der Fragestellung im Juni 2012 (LT-DS 16/20) durchaus bekannt gewesen. Diesbezüglich hat die Stiftung selbstverständlich die - insbesondere für die zuwendungsrechtliche Abwicklung erforderlichen - statistischen Daten erhoben und gespeichert. 2. Durch welche genaue Rechtsänderung ist es der derzeitigen Landesregierung 2012 anders als der früheren Landesregierung im Jahr 2009 nicht mehr möglich, das Parlament schulscharf und differenziert über die Zahlen der Beitragsfreiheit bei der Teilnahme an dem Projekt JeKi zu informieren? In der Kleinen Anfrage 1 (LT-DS 16/20) war nach grundschulscharfen Daten zu diesem Aspekt gefragt. Bei grundschulscharfen Daten wiederum ergibt sich - insbesondere auch in den höheren JeKi-Jahrgängen - das Problem der Bestimmbarkeit von natürlichen Personen. Je weniger Beitragsbefreiungen in einer Schule gewährt werden, umso mehr ist zu befürchten, dass die Daten Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, was die §§ 3 und 4 des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) ausdrücklich verbieten. Danach dürfen personenbezogene Daten, also Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, nicht ohne gesetzliche Grundlage bzw. Einwilligung der Betroffenen verarbeitet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1680 3 Im Hinblick auf die Empfindlichkeit der Daten, welche Aufschluss über die finanziellen Verhältnisse der JeKi-TeilnehmerInnen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten geben, verzichtet die Stiftung daher bereits auf die Erhebung dieser Daten, da sie - in der gewünschten Form - für den Betrieb der Geschäftsstelle nicht notwendig sind. Es erscheint vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Problematik unverhältnismäßig, die Daten grundschulscharf zu verarbeiten . Einerseits wird auch den Kommunen hierdurch ein großer Bearbeitungsaufwand auferlegt, andererseits benötigt die Stiftung diese Daten nur bezüglich ihrer jeweiligen Kooperationspartner , namentlich der jeweiligen Kommune, nicht jedoch auf einzelne Grundschulen bezogen. Eine Rechtsänderung hat es in diesem Bereich seit der Kleinen Anfrage 3550 (LT-DS 14/9779) nicht gegeben. Das oben in Bezug genommene DSG NRW gilt in dieser Form bereits seit Juni 2000. 3. Welche genauen Änderungen bei der Datenerhebung und Weitergabe an das Land hat die JeKi-Stiftung ihrerseits vorgenommen, die im Ergebnis dafür sorgen , die amtierende Landesregierung nicht mit den Informationen auszustatten, mit denen sie nachweislich noch im Schuljahr 2008/2009 versorgt worden ist? Die konkreten datenschutzrechtlichen Anforderungen wurden im Zuge der Antwort der damaligen Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3550 (LT-DS 14/9779) offenbar verkannt. Die Stiftung wurde seinerzeit angehalten, die Daten zur Verfügung zu stellen und ist dem gefolgt. Erst nach einer ausführlichen Besprechung des Themas „Oktoberstatistik“/Datenschutz, an der Vertreter der Stiftung und des MSW teilgenommen haben, wurde deutlich, dass die Problematik der zu befürchtenden Bestimmbarkeit von einzelnen Kindern grundschulscharfe Abfragen im Bezug auf solch empfindliche personenbezogene Daten als unverhältnismäßig erscheinen lassen, dies vor allem auch vor dem Hintergrund der Grundsätze Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Daher wurde in der Stiftung zur Vermeidung weitergehender Rechtsrisiken entschieden, auf die betreffenden Daten - zumindest in schulscharfer Form - insgesamt zu verzichten. Da eine solch schulscharfe Ausweisung von Daten für die Abwicklung der Förderverträge und für die Stipendienvergabe nicht notwendig ist, sieht die Landesregierung auch keinen Anlass, derartige Daten erheben zu lassen, zumal diese bei Einhaltung der Bestimmungen des DSG NRW ohnehin nicht öffentlich verwendet werden dürften. 4. Wie viele Essener Grundschüler in absoluten Zahlen und prozentual sind aufge- schlüsselt nach den einzelnen Grundschulen derzeit und in den letzten drei Schuljahren einerseits von der Gebührenentrichtung aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB befreit bzw. erhalten andererseits ein Stipendium? Aus den genannten Gründen werden grundschulscharfe Daten nicht erhoben und veröffentlicht . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1680 4 5. Wie lauten sämtliche Daten der Anlagen 1 bis 3 der seinerzeitigen Anfrage mit LT-DS 14/10467, wenn die Landesregierung diese Informationen heute analog auf Basis des jeweils statistisch zuletzt verfügbaren aktuellen Datenstandes beantwortet ? Was im Rahmen des DSG NRW an Daten veröffentlicht werden kann, ist erschöpfend dargestellt worden. Die Datengrundlage ist hinreichend erläutert worden. Weitere Daten werden nicht veröffentlicht.