LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1692 13.12.2012 Datum des Originals: 12.12.2012/Ausgegeben: 18.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 670 vom 8. November 2012 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/1445 „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ – Aktueller Stand Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 670 mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die damalige Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow hat gemeinsam mit der CDU/FDP geführte Landesregierung ein in der Praxis bewährtes Instrument zu einem barrierefreien Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Mit dem „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ soll die Nutzbarkeit von Gebäuden schnell erkennbar gemacht werden. Das Signet unterscheidet dabei vier unterschiedliche Bereiche, die einzeln oder gemeinsam vergeben werden können. Durch das Signet erkennen Menschen mit Behinderung beispielsweise bereits an der Eingangstür, ob ein Gebäude für sie gut nutzbar ist oder nicht. Das Signet war und ist nach wie vor ein wichtiger Beitrag zur Selbstverständlichkeit von Barrierefreiheit . Mit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 hat die damalige rot-grüne Minderheitsregierung den Anspruch erhoben, dass vorhandene Signet weiterzuentwickeln und eine Überarbeitung der Kriterien sowie einen NRW-weiten Neustart zu planen. Ziel war es, durch weitaus umfangreichere Fragen und detailliertere Erhebungen als in der Vergangenheit einen Beitrag leisten zu wollen, dass das Signet tatsächlich für behindertengerechte Verhältnisse steht und somit eine bestimmte Qualität zum Ausdruck bringen sollte. Bis heute liegen jedoch die angekündigten neuen Kriterien nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1692 2 Vorbemerkung der Landesregierung In der ersten Sitzung des Landesbehindertenbeirates zu Beginn der 15. Legislaturperiode haben die Behindertenverbände an dem von der vormaligen Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung (LBB) vorgelegten Signet „NordrheinWestfalen ohne Barrieren“ deutliche Kritik geäußert und gefordert, dieses in der bestehenden Form zu stoppen und zu überarbeiten. In Abstimmung mit dem Landesbehindertenbeirat hat der heutige Landesbehindertenbeauftragte daher die Empfehlung veröffentlicht, das Signet zunächst nicht weiter zu vergeben, sondern gemeinsam mit den Verbänden (Sozialverbände/Selbsthilfe) weiter zu entwickeln. Daran anschließend sind folgende Arbeitsschritte durchgeführt worden: - Gründung der Arbeitsgruppe „Zugänglichkeit und Barrierefreiheit“, bestehend aus Mit- gliedern des Landesbehindertenbeirates, dem LBB, der Agentur Barrierefrei NRW und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; - Überarbeitung der Kriterien zur Erhebung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit durch die Arbeitsgruppe; - Veröffentlichung des überarbeiteten Kriterienkatalogs; - Umsetzung der Kriterien in einen Bestandserhebungsbogen, der von qualifizierten Ehrenamtlichen genutzt werden kann; - Qualitätssicherung der Erhebungen durch Entwicklung eines Schulungskonzeptes; - Gewinnung und Schulung von Ehrenamtlichen in Zusammenarbeit mit dem Sozialverband VdK, dem Sozialverband Deutschland SoVD und der LAG Selbsthilfe NRW; - Praxistest des Bestandserhebungsbogens. Als nächste Arbeitsschritte stehen an: - Anwendung des Bestandserhebungsbogens in neun von den Sozialverbänden VdK und SoVD sowie der LAG Selbsthilfe NRW benannten Modellregionen des Landes Nordrhein -Westfalen durch qualifizierte Ehrenamtliche; - anschließend Beratung mit der o.g. Arbeitsgruppe über die Voraussetzungen/Kriterien, die für die Verleihung des weiter entwickelten Signet Barrierefrei NRW zukünftig erfüllt werden müssen. Gleichzeitig ist vereinbart worden, dass alle Ergebnisse der Bestandserhebungen auf einer Internetseite, die bei der Agentur Barrierefrei NRW eingerichtet wird, veröffentlicht werden. Damit wird das Ziel verfolgt, nicht nur die Gebäude, denen das Signet Barrierefrei NRW verliehen worden ist, zu veröffentlichen, sondern Interessierten darüber hinaus auch Gelegenheit zu geben, sich über den Grad an Zugänglichkeit aller anderen in die Bestandserhebung eingebundenen Gebäude zu informieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1692 3 1. Für wann plant die Landesregierung ein vollständig überarbeitetes Signet vorzulegen ? Die Bestandserhebung und Weiterentwicklung des Signets erfolgen entsprechend dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe, den Sozialverbänden und der Agentur Barrierefrei NRW. Wegen der aufwendigen Vorarbeiten und des umfangreichen Beteiligungsprozesses kann zum jetzigen Zeitpunkt kein genauer Termin für den Abschluss der Arbeiten und die Vorlage eines neuen Signets genannt werden. 2. Wie sehen die einzelnen Vergabekriterien im Detail aus? Kriterienkataloge zur Bestandserhebung wurden im September 2011 veröffentlicht. Dazu hat das Sozialministerium die Broschüre „Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung – Kriterienkataloge“ aufgelegt. Die Broschüre steht auch auf dem Internetportal der Agentur Barrierefrei NRW (www.ab-nrw.de) als pdf-Dokument zum Herunterladen und im barrierefreien HTML-Format zur Verfügung. Zu der Frage, welche Kriterien für die Verleihung des Signets Anwendung finden werden, verweise ich darüber hinaus auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 1. 3. Welche Ergebnisse liegen durch die detaillierten Erhebungen exakt vor? Auf Grundlage der veröffentlichten Kriterienkataloge wurden detaillierte Erhebungsfragebögen entwickelt. Die detaillierte Erhebung ermöglicht eine umfassende Beschreibung etwa von Gebäuden bezüglich deren Zugänglichkeit und Barrierefreiheit. Diese Informationen werden auf einem von der Agentur Barrierefrei NRW derzeit im Aufbau befindlichen Internetportal veröffentlicht. 4. Welche Organisationen wurden bei der Weiterentwicklung des „Signets Nord- rhein-Westfalen ohne Barrieren“ einbezogen? Bei der Bestandserhebung bzw. der Weiterentwicklung des Signets wurden und werden alle inhaltlichen Fragestellungen innerhalb der Arbeitsgruppe „Zugänglichkeit und Barrierefreiheit “ abgestimmt. Bei der Bestanderhebung vor Ort obliegen Federführung und Organisation den Sozialverbänden VdK und SoVD sowie der LAG Selbsthilfe NRW. 5. Welches sind die Qualitätsmerkmale des überarbeiteten Signets? Die Prozessqualität wird durch die unter Einbeziehung umfangreichen Expertenwissens in einem beteiligungsorientierten Verfahren erstellten Kriterienkataloge sichergestellt. Im Bereich der Strukturqualität sind die bei der Bestandserhebung vor Ort ehrenamtlich Tätigen der Selbsthilfe und Sozialverbände von der Agentur Barrierefrei NRW umfassend geschult worden. Zur Herstellung von Transparenz der erhobenen Daten werden alle ermittelten Informationen über ein barrierefreies Internetportal veröffentlicht. Dies erfolgt unabhängig davon, ob ein Gebäude ein Signet erhält. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1692 4 In Bezug auf die Ergebnisqualität sind die Kriterien zur Vergabe des Signets mit dem Landesbehindertenrat noch abschließend zu erörtern (vgl. Antwort zu Frage 2).