LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1715 17.12.2012 Datum des Originals: 14.12.0201/Ausgegeben: 20.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 612 vom 7. November 2012 der Abgeordneten Jürgen Berghahn, Dennis Maelzer und Ernst-Wilhelm Rahe SPD Sigrid Beer und Manuela Grochowiak-Schmieding BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1338 Politische Neutralität der Verbandsvorsteherin des Landeverbandes Lippe stärken Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 612 mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach dem Gesetz über den Landesverband Lippe vom 5. November 1948 wird das Vermögen des früheren Landes Lippe durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unter der Bezeichnung ,,Landesverband Lippe" verwaltet. Die Aufsicht über den Verband führt der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit Datum vom 26. Oktober hat der Landesverband Lippe eine Pressemitteilung der CDUFraktion im Landesverband mit der Überschrift: „PRESSEMITTEILUNG des CDUFraktionsvorsitzenden im Landesverband Lippe. Antrag für nächste Verbandsversammlung am 21. November 2012“ an die Medien versandt. Dazu heißt es von Seiten einer Mitarbeiterin des Landesverbandes: „Sehr geehrte Verbandsabgeordnete, im Auftrag von Anke Peithmann übermittle ich Ihnen eine Pressemitteilung, die wir im Auftrag des CDUFraktionsvorsitzenden im Landesverband Lippe heute versendet haben.“ Die Pressemitteilung der CDU-Landesverbandsfraktion wurde auf einem Briefbogen mit dem Logo des Landesverbandes Lippe übermittelt. Zudem wurde die Pressemitteilung auf der offiziellen Internetseite des Landesverbandes unter „Pressemitteilungen des Landesverbandes Lippe“ aufgeführt und war dort mehrere Tage zu sehen, eher sie wieder von der Seite entfernt wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1715 2 Vorbemerkung der Landesregierung Aus Sicht der Landesregierung stellt sich der Sachverhalt auf der Grundlage der Berichterstattung des Landesverbandes Lippe wie folgt dar: Der Landesverband Lippe hatte in der Vergangenheit keine einheitliche Verfahrensweise bei der Übermittlung von Pressemitteilungen der Fraktionen des Landesverbandes. Im vorliegenden Fall ist eine Pressemitteilung der CDU-Fraktion mit dem Logo des Landesverbandes versandt worden. Die Verbandsvorsteherin hat für diesen Vorgang die Verantwortung übernommen und sich in der Verbandsversammlung am 21.11.2012 bei allen Verbandsabgeordneten entschuldigt. Die Verbandsabgeordneten haben die Entschuldigung angenommen und den Vorfall unter der Voraussetzung, dass künftige Wiederholungen ausgeschlossen sind, für erledigt erklärt. Gleichzeitig hat die Verbandsvorsteherin darüber informiert, dass sie beabsichtigt, für den künftigen Umgang des Landesverbandes mit Anträgen und Mitteilungen der Fraktionen schriftliche Regeln aufzustellen. Die Verwaltung des Landesverbandes wird dazu einen Vorschlag erarbeiten und den Abgeordneten in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2012 zur Beschlussfassung vorlegen. 1. Besteht für die Landesverbandsvorsteherin ähnlich wie für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen eine politische Neutralitätspflicht in der Ausübung Ihres Amtes? Gemäß § 7 des Gesetzes über den Landesverband Lippe ist die Verbandsvorsteherin Beamtin auf Zeit. Sie wurde für die Dauer von 8 Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. Für Beamte auf Zeit gelten gemäß § 6 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) die für Beamte auf Lebenszeit geltenden Vorschriften entsprechend, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Abweichende Regelungen zu den Grundpflichten gemäß § 33 BeamtStG für Beamte auf Zeit hat der Landesgesetzgeber nicht getroffen. Gemäß § 33 BeamtStG dienen Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk, nicht einer Partei . Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Sie müssen sich im Dienst parteipolitisch neutral verhalten und dürfen sich nicht als Vollstrecker des Willens einer Partei verstehen. Diese Pflichten gelten auch für die Verbandsvorsteherin des Landesverbandes Lippe. 2. War die Landesverbandsvorsteherin oder der CDU-Fraktionsvorsitzende dazu berechtigt, eine Mitarbeiterin des Landesverbandes zu beauftragen, eine Pressemitteilung der CDU-Fraktion zu versenden? Die Verbandsvorsteherin ist hierzu nicht berechtigt gewesen. Sie hat sich für diesen Fehler entschuldigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1715 3 3. Hätte die Landesverbandsvorsteherin die Veröffentlichung von Pressemitteilungen der CDU-Fraktion auf einem Briefbogen mit dem Logo des Landesverbandes untersagen müssen? Die Verbandsvorsteherin hat sicherzustellen, dass das Handeln des Landesverbandes Lippe und das Handeln einer Fraktion der Landesversammlung deutlich voneinander getrennt werden. 4. Verstößt der Landesverband mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der CDU- Fraktion auf der verbandseigenen Internetseite unter der Überschrift "Pressemitteilung des Landesverbandes Lippe" gegen das politische Gleichbehandlungsgebot ? Der Landesverband kann seine Internetseite für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen der Fraktionen der Verbandsversammlung zur Verfügung stellen, wenn sichergestellt ist, dass dieses Angebot sich an alle Fraktionen der Verbandsversammlung richtet und hinreichend deutlich wird, dass es sich um Mitteilungen einer Fraktion und nicht des Landesverbandes selbst handelt. 5. Wie bewertet die Landesregierung als Aufsichtsbehörde das in den Fragen 2 bis 4 geschilderte Vorgehen? Das Ministerium für Inneres und Kommunales sieht vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Verbandsvorsteherin für den Fehler entschuldigt und die Erarbeitung eines Regelwerks für den Umgang mit Anträgen und Mitteilungen der Fraktionen angekündigt hat, keinen Anlass für aufsichtliche Maßnahmen.