LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1716 17.12.2012 Datum des Originals: 14.12.2012/Ausgegeben: 20.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 680 vom 13. November 2012 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/1455 Standortvergabeverfahren zum Bau einer Maßregelvollzugsklinik in Haltern am SeeLippramsdorf (Standort Lembeckerweg, AV 9) Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 680 mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW hat am 23. Oktober 2012 die Entscheidung verkündet, auf dem Gelände der Schachtanlage AV 9 im Naturpark Hohe Mark eine Maßregelvollzugsanstalt mit 150 Plätzen samt begleitender Infrastruktur auf rund 5ha zu bauen. Zum Standortvergabeverfahren des RAG-Geländes (Wetterschacht AV 9) verbreiten sich derzeit widersprüchliche Aussagen. Das Ministerium für Gesundheit Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW gibt an, dass die RAG das Gelände (Wetterschaut AV) dem Ministerium als möglichen Standort angeboten habe. Dem gegenüber steht die Aussage, das Ministerium selbst habe aus deren Sicht geeignete RAG Flächen in Haltern am See auf ihre Verfügbarkeit hin abgefragt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Hinblick auf die Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 680 ist klarstellend anzumerken, dass abschließende Entscheidungen über den Bau von forensischen Kliniken an bestimmten Standorten, wie zum Beispiel auf dem Gelände der Schachtanlage Auguste Victoria 9, erst nach Beendigung der Prüfung sämtlicher, auch nach dem 23. Oktober 2012 noch angebotener Flächen, getroffen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1716 2 1. Trifft es zu, dass das Land Nordrhein-Westfalen auf den Flächen der RAG ein Erstzugriffsrecht besitzt? Dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug liegt eine schriftliche Zusage der RAG Montan Immobilien GmbH zur grundsätzlichen Verfügbarkeit der Flächen des Wetterschachtes Auguste Victoria 9 für die Nutzung als Maßregelvollzugsklinik vor. 2. Trifft es weiter zu, dass nicht die RAG ihrerseits dem Ministerium Standortgrundstücke angeboten hat, sondern dass das Ministerium eigeninitiativ den Standort auf Verfügbarkeit bei der RAG abgefragt hat? Bereits im Sommer 2011 hat der Landesbeauftragte bei der RAG Montan Immobilien GmbH nach verfügbaren Grundstücken in den Landgerichtsbezirken Bonn, Dortmund, Essen, Münster und Wuppertal gefragt. Das Grundstück des Wetterschachtes Auguste Victoria 9 wurde auf diese Anfrage hin genannt. Es trifft daher nicht zu, dass das Ministerium ausdrücklich die Verfügbarkeit der Liegenschaft Auguste Victoria 9 bei der RAG Montan Immobilien abgefragt hat. 3. Wenn Frage 2 zutrifft, nach welchen RAG-Grundstücken auf dem Stadtgebiet der Stadt Haltern am See hat das Ministerium ebenfalls angefragt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen. Erst nach dem 23. Oktober 2012 wurde von einem Dritten auf die Fläche des ehemaligen Schachtes Haltern I/II hingewiesen. Auf diesen Hinweis hin hat der Landesbeauftragte mit der RAG Montan Immobilien Kontakt aufgenommen . Diese erklärte, sie habe das Grundstück nicht angeboten, weil die Fläche aufgrund einer Rückübertragungsverpflichtung nicht zur Verfügung steht.