LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1718 17.12.2012 Datum des Originals: 14.12.2012/Ausgegeben: 20.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 611 vom 6. November 2012 der Abgeordneten Thomas Nückel und Henning Höne FDP Drucksache 16/1323 Breitbandausbau in NRW Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 611 mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der sogenannte Breitband-Internetzugang ermöglicht den schnellen Zugang zum Internet. Schneller Datenaustausch und die Möglichkeit zu schnellst möglicher Kommunikation ist für den wirtschaftlichen wie heutzutage auch privaten Sektor von höchster Bedeutung. Insoweit muss dem flächendeckenden Ausbau des Breitbandangebotes, sowohl im städtischen als auch und gerade im ländlichen Raum, große politische Bedeutung zugemessen werden. Neben den häufig beschriebenen Problemen hinsichtlich des Ausbaus im ländlichen Raum gibt es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in städtischen Randbezirken (selbst von Ballungsräumen), die über zu langsames Internet klagen. Am 20. Oktober 2012 war den Westfälischen Nachrichten zu entnehmen, dass der Ausbau der Breitbandversorgung in ländlichen Regionen an seine Grenzen stoße. Die Landesregierung wolle aber zumindest „eine dünne Leitung mit mindestens zwei Megabit pro Sekunde Datengeschwindigkeit (…) bis 2014 flächendeckend für jeden Haushalt auch in den letzten Dörfern verfügbar haben“. Für den Ausbau des Zwei-Megabit-Netzes setze die Landesregierung Fördermittel der Europäischen Union ein, die allerdings noch nicht in Gänze abgerufen wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1718 2 Neben den diversen Fördermitteln, wie der der GAK, ELER und der NRW.Bank, stellt Nordrhein -Westfalen mit dem BreitbandConsulting.NRW ein Beratungsangebot für die Landkreise zu Handlungsmöglichkeiten beim Breitbandausbau zur Verfügung. Neben den Landkreisen ist aber auch das Engagement privater Investoren von Bedeutung für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Attraktivität des nun angekündigten Aus- baus an zwei Megabit-Leitungen als Standortfaktor? Die Landesregierung betrachtet den Zugang zum Internet mit einer Bandbreite von 2 Mbit/s als eine notwendige Grundversorgung. Das Land fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) den Ausbau der Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen im ländlichen Raum. Die Förderung ist möglich, wenn in den betreffenden Gebieten kein marktgetriebener Ausbau stattfindet und Downloadraten von weniger als 2 Mbit/s zur Verfügung stehen. Auf Grund der starken Nachfrage nach diesem Förderbaustein werden seit 2011 zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Kofinanzierung eingesetzt . Im Jahr 2012 konnten bisher Fördermittel aus GAK und ELER in Höhe von ca. 6,9 Mio. Euro bewilligt werden. Für Unternehmen ist die Grundversorgung i.d.R. nicht ausreichend. Durch die Förderung nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm sind seit 2007 ca. 1,6 Mio. Euro für die Breitbandversorgung von Gewerbegebieten mit Bandbreiten von über 25 Mbit/s bewilligt worden. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um dem vormals von ihr ange- kündigten und nun hoffentlich nicht verworfenen Ansinnen des flächendeckenden Ausbaus von 50 bis 100 Megabit-Leitungen doch entsprechen zu können? Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Verfügbarkeit höherer Bandbreiten ein wesentlicher Faktor im Standortwettbewerb ist. So werden Übertragungsraten von 50 bis über 100 Mbit/s und der weitere Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze erforderlich sein, um datenintensive Internetdienste wie Cloud Computing und WebTV oder Anwendungen aus dem Bereich der Telemedizin verbreitet nutzen zu können. Die Landesregierung unterstützt das Ziel einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s für alle Haushalte bis 2018. In den Gebieten unseres Landes, in denen der Markt versagt und die Telekommunikationsunternehmen dieses Ausbauziel nicht realisieren, unterstützt die Landesregierung die betroffenen Kreise und Kommunen mit einem Bündel von Maßnahmen: Durch das Projekt BreitbandConsulting.NRW bieten wir Kreisen und Kommunen fachlichen Rat und Unterstützung. Schwerpunkte der Arbeit des BreitbandConsulting.NRW bestehen unter anderem darin, die Kreise und Kommunen über Handlungsmöglichkeiten zu informieren , ihnen bei der Konzeption und Umsetzung von Projekten zum Aufbau regionaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu helfen, den Zugang zu Finanzierungsangeboten und Fördermaßnahmen zu vereinfachen und bei technischen, rechtlichen und Finanzierungsfragen zu helfen oder Experten zu vermitteln. BreitbandConsulting.NRW forciert den Breitbandausbau außerdem durch eine zielgerichtete Vernetzung und Koordinierung der Zusammenarbeit von Kommunen, Telekommunikations- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1718 3 dienstleistern, Eignern nutzbarer Infrastrukturen, Beratern, Ingenieurbüros und anderen für den Breitbandausbau relevanten Akteuren. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen des ländlichen Raums mit Fördermitteln für den Ausbau der Breitbandversorgung. Mit dem eigens geschaffenen Darlehensprogramm „NRW.Bank Breitband“ bietet das Land privaten Investoren sowie gewerblichen und kommunalen Unternehmen lang laufende Darlehen zu vergünstigen Zinssätzen für den Ausbau passiver Infrastrukturen für Hochleistungsnetze an. 3. Mit welchen weiteren als den oben genannten Mitteln versucht die Landesregie- rung, das Antragsverhalten auf Fördermittelausstattung zu forcieren? Das Antragsverhalten wird durch gemeinsame Informationsveranstaltungen und durch Pressearbeit , wie z.B. Berichte über erfolgte Förderungen, forciert. Daneben stehen die Fachdezernate 33 (für die GAK-Förderung) und 34 der Bezirksregierungen den Kommunen und Unternehmen für Informationen über die Fördermöglichkeiten zur Verfügung. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung mit „schnellem Internet“ in „städtischen Randbezirken“? Der Landesregierung stehen keine spezifischen Daten über die Breitbandverfügbarkeit in "städtischen Randbezirken" zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat jedoch unlängst eine Auswertung des Breitbandatlas der Bundesregierung vorgelegt , die differenzierte Daten zur Breitbandverfügbarkeit in den Regionen NordrheinWestfalens mit städtischer, halbstädtischer und ländlicher Prägung enthält. Nach diesen Daten entfernt sich der Grad der Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Regionen mit städtischer und halbstädtischer Prägung mit wachsender Bandbreite immer weiter voneinander . Breitbandverfügbarkeit in Nordrhein-Westfalen über alle Technologien nach Prägung Prägung ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Städtisch 100,0* 98,8 95,1 87,3 77,1 Halbstädtisch 99,0 94,0 79,9 58,8 40,5  Angaben in Prozent aller Haushalte, Stand: Mitte 2012 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Auch wenn man "städtische Randbezirke" eher den städtischen als den halbstädtischen Gebieten zuordnet, zeigen diese Daten, dass "schnelles Internet" mit Downloadraten von mehr als 16 Mbit/s oder mehr als 50 Mbit/s noch nicht in wünschbarem Umfang in "städtischen Randbezirken" zur Verfügung steht. Die Förderung des Landes kann sich jedoch lediglich auf die Grundversorgung konzentrieren. 5. Inwieweit bestehen aus Sicht der Landesregierung Möglichkeiten, Ausnahmen von der grundsätzlichen Förderung des Ausbaus auf 2 MB auch hin zu höheren Bandbreiten zuzulassen? Ein Ausbau auf Bandbreiten oberhalb von 2 Mbit/s ist bereits möglich. Eine Ausnahmeregelung ist dafür nicht nötig. Die genehmigungsfähigen Förderprojekte sind auf die Herstellung der Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ausgerichtet. In den meisten Fällen gelingt es jedoch in den Förderpro- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1718 4 jekten, deutlich höhere Bandbreiten, etwa durch die Glasfaseranbindung von Kabelverzweigern (FTTC, Fibre To The Curb) zu realisieren.