LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1719 17.12.2012 Datum des Originals: 12.12.2012/Ausgegeben: 20.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 649 vom 31. Oktober 2012 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/1375 Kürzung von Schulgeldern in der Altenpflegefachkraftausbildung / NRWAusgleichsverfahren in der Altenpflegeausbildung Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 649 mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bekanntlich besteht ein deutlicher Mangel an Fachkräften in der Pflege sowie ein noch deutlicherer Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung in NRW. Im Auftrag des MGEPA NRW hat das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) Köln festgestellt , dass gegen Ende des Jahres 2010 in NRW fast 3000 Absolventen und Absolventinnen in den Pflegeberufen fehlten, wobei der Mangel vor allem im Bereich der Altenpflegefachkraftausbildung mit rund 2.500 zu wenig ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpflegern berechnet worden ist. Durch das NRW-Ausgleichsverfahren wird die Ausbildungsvergütung seit dem 01.07.2012 für Auszubildende über die sog „Ausgleichsfinanzierung“ refinanziert mit dem Ziel, die Ausbildungsbereitschaft der Ausbildungsträger zu steigern, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Wer ausbildet, bekommt die tatsächlich geleistete Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds zurück. Für 2012 wurden zur Einführung des Ausgleichsverfahrens 2,5 Millionen EUR für die Altenpflegeausbildung eingeplant und es sollten bis zu 1.500 zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegefachkraftausbildung gefördert werden (aktuelle Informationsbroschüre des MGEPA NRW zum Ausgleichsverfahren in der Altenpflegeausbildung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1719 2 Derzeit sieht es so aus, dass das aufgelegte Programm zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft wohl funktioniert, gleichzeitig jedoch nicht ausreichend Landesmittel für alle Fachseminare bereitgestellt werden können. Als Folge werden die neu beginnenden Ausbildungskurse für das zweite Halbjahr 2012 nicht mehr wie bisher finanziert, weil für diese Kurse nur noch eine verminderte Anzahl an Plätzen in die Förderung (Schulgeld) einbezogen wird, obwohl Ausbildungsverträge vorher geschlossen wurden. Ausbildungsträger bekommen damit Schulplätze, entgegen der Zusage aus dem Programm, nicht mehr insgesamt refinanziert, trotz gleichbleibend hoher Betriebskosten. Es muss davon ausgegangen werden , dass die Ausbildungsträger die Ausbildungsleistungen drastisch kürzen und die Qualität in der Altenpflegeausbildung leidet. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit der Einführung des Ausgleichsverfahrens in der Altenpflegeausbildung in NordrheinWestfalen zum 1. Juli 2012 wurde ein erfolgreicher Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels getan, den Nordrhein-Westfalen mit breiter politischer Unterstützung und großem Engagement aller beteiligten Behörden und Verbände gegangen ist. Durch die mit dem Umlageverfahren verbundene Entlastung der ausbildenden Einrichtungen wurde ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt. Die Umlage zeigt bereits im Einführungsjahr deutliche Erfolge und hat im Ausbildungsbereich eine hohe Dynamik ausgelöst. Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege steigt kräftig an. Im Dezember 2012 werden voraussichtlich 12.200 Altenpflegeschülerinnen und -schüler an den Fachseminaren eine Landesförderung erhalten. Das sind rund 2.200 mehr als im Vorjahr. Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf 2012 eine Ansatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr um 3,75 Mio € für die Förderung der Altenpflegefachkraftausbildung vorgesehen und wird mit dem Haushaltsentwurf 2013 trotz der schwierigen Haushaltslage eine weitere Mittelaufstockung vorsehen, damit auch im kommenden Jahr Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und das Umlageverfahren in der Altenpflege weiterhin seine Wirkung voll entfalten kann. Für den Haushalt 2012 ist von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag mit einer nochmaligen Ansatzaufstockung um 756,0 TEUR ins parlamentarische Beratungsverfahren des Haushaltsentwurfs 2012 eingebracht worden, der so auch durch den Gesetzgeber beschlossen wurde. Trotz des durch die erhebliche Steigerung der Ausbildungsplätze ausgelösten Fördermehrbedarfs bleibt die Landesförderung pro Schulplatz unverändert bei 280 € monatlich. Die letzte Kürzung der Förderpauschale hat im Jahr 2007 stattgefunden. 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, vor dem Hintergrund des de- mographischen Wandels und des damit einhergehenden weiter bestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflegefachkraftausbildung, die „Förderrichtlinien für Fachseminare“ mit der Zielrichtung zu überarbeiten, dass die Regelfinanzierung dem realen Bedarf an Schulplätzen in NRW angepasst wird? Entscheidend sind nicht die Förderrichtlinien, sondern entscheidend ist eine bedarfsgerechte Veranschlagung im Landeshaushalt. Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushalts 2013 Vorsorge dafür getroffen, dass eine vollständige Finanzierung aller benötigten Plätze erfolgen kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1719 3 Aufgrund der bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel in der Pflege haben die die Landesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag 2012 - 2017 vereinbart, die Förderung der erforderlichen Fachseminarplätze für eine steigende Zahl von Auszubildenden sicherzustellen und rechtlich verpflichtend auszugestalten. 2. Wie viel Prozent der Altenpflegeeinrichtungen und –dienste (Ausbildungsträger) in NRW sind durch die Kürzung der Anzahl an geförderten Schulplätzen betroffen und werden damit ab dem 2. Halbjahr 2012 nicht wie vorgesehen vollständig refinanziert? Zunächst ist festzustellen, dass die Refinanzierung der Ausbildungskosten der Altenpflegeeinrichtungen und -dienste völlig unabhängig von der Finanzierung der Schulplätze erfolgt. Die Kosten (Ausbildungsvergütungen) der Altenpflegeeinrichtungen und -dienste werden vollständig aus der Altenpflegeumlage refinanziert. Hier gab es im laufenden Jahr keinerlei Kürzungen. Die Schulplätze bei den Fachseminaren für Altenpflege können vom Land gefördert werden, aber auch hier gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Kürzung in der Anzahl landesgeförderter Schulplätze. Vielmehr wird die Zahl landesgeförderter Schulplätze insgesamt deutlich auf rund 12.200 bis zum Ende des Jahres 2012 ausgebaut. Auch wurde den Fachseminaren die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 30 Schülerinnen und Schüler pro Kurs aufzunehmen und die Höchstzahl der geförderten Plätze durch Aufstockung um bis zu 6 Umschülerinnen und Umschüler auf maximal 28 (statt bisher 25) zu erhöhen . Die Landesregierung hat lediglich mit den Trägerverbänden vereinbart, allen im 2. Halbjahr neu startenden Kurse (also die neuen zusätzlichen Kurse und Anschlusskurse) zunächst vorläufig nur 22 Landesförderplätze zuzuweisen, um eine möglichst vollständige Mittelausschöpfung sicherzustellen. Hintergrund ist die erfahrungsbasierte Annahme, dass sich die Zahl der durchschnittlichen landesgeförderten Plätze je Kurs trotz der maximalen Höchstförderzahl nach aktualisierten Meldedaten durch die Fachseminare an die zuständigen Bezirksregierungen bei etwa 21-22 Plätzen einpendelt. Die restlichen Plätze können durch Umschülerinnen und Umschüler besetzt werden und damit von der Arbeitsagentur finanziert werden. Hätte man trotz dieser Erfahrungswerte bereits 25 landesgeförderte Schulplätze pro Kurs mit dem Zuwendungsbescheid für das 2. Halbjahr 2012 zugewiesen, wäre es nachfolgend aufgrund stetig zu aktualisierender Meldedaten womöglich zur Nichtinanspruchnahme bereitgestellter Landesmittel gekommen. Um dem vorzubeugen, wird nach der vorläufig gedeckelten Zuweisung eine Nachverteilung bisher nicht abgerufener Fördermittel durch die Fachseminare im November/Dezember erfolgen. 3. Wie viele Altenpflegefachkraftausbildungsplätze sind landesweit von der Kür- zung der Anzahl der geförderten Plätze (Schulgeld) für die im zweiten Halbjahr 2012 beginnenden Ausbildungskurse betroffen? Wie dargestellt kann von einer Kürzung derzeit nicht gesprochen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1719 4 4. Wie viele Ausbildungsplätze sind als Folge der Kürzung des Schulgeldes bereits für die im zweiten Halbjahr 2012 beginnenden Ausbildungskurse landesweit weggefallen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass und ggf. in welchem Umfang wegen der vorläufigen Deckelung von Kursen Ausbildungsverhältnisse nicht zustande gekommen sind. Die Bezirksregierungen ermitteln derzeit im Rahmen des Nachverteilungsverfahrens , ob und mit welcher Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern die o.g. beantragten Anschlusskurse und neuen Kurse im 2. Halbjahr 2012 tatsächlich zustande gekommen sind. 5. Wie viele Plätze sind im Kreis Minden-Lübbecke mit welchem Finanzvolumen von den Sparmaßnahmen (bitte konkretes Finanzvolumen angeben) betroffen? Im Kreis Minden-Lübbecke ist nur ein Kurs (Bad Oeynhausen) mit 3 Schulplätzen beginnend im Oktober 2012 von der vorläufigen Deckelung betroffen. Dies entspricht einer vorläufig offenen Fördersumme von 2.520 €, die im Rahmen des Nachverteilungsverfahrens berücksichtigt werden kann. Erst nach Abschluss des Nachverteilungsverfahrens im Dezember 2012 kann eine Berechnung erfolgen, ob und in welchem Umfang Altenpflegeschülerinnen und -schüler tatsächlich keine Landesförderung erhalten haben. Dies hängt maßgeblich von der tatsächlichen Belegung der Kurse und nicht von den im Sommer 2012 vorgelegten Planungsdaten der betroffenen Fachseminare ab.