LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1738 20.12.2012 Datum des Originals: 19.12.2012/Ausgegeben: 27.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 722 vom 23. November 2012 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/1584 Autobahnkreuz Jackerath Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 722 mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge des fortschreitenden Tagebaus Garzweiler II wird die vor einigen Jahren weggefallene A44 zwischen den Autobahnknotenpunkten Jackerath und Holz neu errichtet. Im Kreuzungspunkt der neuen Trasse der A44 mit der A61 entsteht dabei das Autobahnkreuz Jackerath ebenfalls neu; das Kreuz selbst entsteht etwas südlicher als das heute noch existierende Dreieck Jackerath. Ein symbolischer erster Spatenstich für dieses Neubauprojekt ist im Mai 2012 erfolgt. Ebenso wie das bisherige Autobahndreieck Jackerath wird auch das neue Autobahnkreuz fast vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Titz, konkret des Titzer Ortsteils Jackerath, liegen. Lediglich ein Zubringer ist unter Inanspruchnahme von Flächen der benachbarten Stadt Bedburg geplant. Und unabhängig von der Änderung der Gemeindegrenzen wird der Titzer Ortsteil Jackerath auch nach der Verlegung des Verkehrsknotenpunktes die nächstgelegene Ortschaft sein. Vor diesem geographischen Hintergrund ist in der Gemeinde Titz und speziell im Titzer Ortsteil Jackerath eine Initiative des Rates der Stadt Bedburg auf große Verwunderung und Ablehnung gestoßen. Dieser hat nämlich in seiner Sitzung vom 3.7.2012 eine Resolution zur Umbenennung des Autobahnkreuzes beschlossen. Aus den bereits beschriebenen geographischen Gründen ist eine Umbenennung deshalb nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus sprechen emotionale und identitätsstiftende Argumente gegen eine Umbenennung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1738 2 1. Welcher zeitliche Ablauf ist für die tagebaubedingte Verlegung der Autobahn vorgesehen? Der Abschluss der Umbaumaßnahmen soll – in Abhängigkeit vom Tagebaufortschritt – spätestens im Jahr 2017 erfolgen. 2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Umbenennung eines Autobahn- kreuzes gerechtfertigt wäre? Autobahnkreuze sind in der Regel nach benachbarten Orten zu benennen. Die Namen der Autobahnkreuze haben sich über Jahrzehnte bei den Verkehrsteilnehmern eingeprägt. Sie sind wichtig für die Orientierung. Eine Umbenennung wäre ausschließlich mit einer verkehrlichen Begründung zu rechtfertigen. 3. Hat die Landesregierung bereits Kenntnis von der Forderung der Stadt Bedburg, das Autobahnkreuz Jackerath umzubenennen? Der Betriebssitz des Landesbetriebes Straßenbau ist mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 von der Stadt Bedburg um Umbenennung des Autobahnkreuzes Jackerath gebeten worden. 4. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit zur Umbenennung des Autobahn- kreuzes Jackerath nach dem tagebaubedingten Umbau? Nein, der Antrag der Stadt Bedburg wurde, da eine verkehrliche Begründung für eine Umbenennung nicht erkennbar ist, mit Schreiben vom 8. November 2012 abgelehnt, zumal es sich um einen kombinierten Verkehrsknotenpunkt handelt, der auch die Abfahrt Jackerath umfasst .