LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1739 20.12.2012 Datum des Originals: 19.12.2012/Ausgegeben: 27.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 741 des Abgeordneten Hendrik Schmitz CDU Drucksache 16/1609 Wann wird die Ortsumgehung Setterich (L 50n) endlich fertiggestellt? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 741 mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bürgerinnen und Bürger von Setterich warten seit Jahren auf die dringend notwendige verkehrliche Entlastung durch den Bau der Ortsumgehung L 50n. Der aktuelle Landesstraßenbedarfsplan weist die L 50n derzeit als Straße der Prioritätsstufe 1 aus, d.h. die Realisierung soll bis 2015 eingeleitet sein. Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben erlischt jedoch im Mai 2013. 1. Wird das Vorhaben in den Haushaltsplan 2013 aufgenommen? Der Neubau der Ortsumgehung Baesweiler-Setterich im Zuge der L 50 ist bereits im Landesstraßenbauprogramm 2012 enthalten, das Bestandteil des Haushaltsplans 2012 ist. Über den Verbleib des Projektes in diesem Programm entscheidet der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Rahmen der Benehmensherstellung über das jährliche Landesstraßenbauprogramm. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1739 2 2. Wenn ja, mit welchem Umfang? 3. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Vorbereitungen zur Aufstellung des Landeshaushaltes 2013 laufen, die parlamentarischen Beratungen stehen bevor. Deshalb können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zur Finanzierung gemacht werden. Dies trifft auch für einen gegebenenfalls möglichen Baubeginn zu. 4. Wenn der Baubeginn in die zweite Jahreshälfte 2013 fällt: wie wird dem Erlö- schen des Planfeststellungsbeschlusses begegnet? Es werden rechtzeitig die erforderlichen Verfahrensschritte zur Verlängerung der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses eingeleitet. 5. Wann ist mit der Fertigstellung der L 50n zu rechnen? Die Bauzeit ist unmittelbar abhängig von den jährlich bereitstehenden Finanzmitteln im Landeshaushalt . Hierüber können für die Jahre nach 2013 keine Aussagen gemacht werden.