LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1745 20.12.2012 Datum des Originals: 20.12.2012/Ausgegeben: 27.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 711 vom 26. November 2012 des Abgeordneten Olaf Wegner PIRATEN Drucksache 16/1548 Demografischer Wandel Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 711 mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der demografische Wandel wird in den nächsten 15 Jahren die Struktur unserer Gesellschaft nachhaltig verändern. Laut einer Studie des finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität zu Köln vom 15. August 2011 werden die Ausgaben für die gesetzlich garantierten Beamtenpensionen überproportional stärker ansteigen als alle anderen finanziellen Aufwendungen , welche den demografischen Wandel zur Ursache haben. 1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung getroffen, um „Haus- haltslöcher“ vorzubeugen, die sich aus höheren Aufwendungen für Pensionen von Landesbeamten im Ruhestand ergeben? Neben einer Reihe von Einzelmaßnahmen im Dienstrecht der Landesbeamtinnen und – beamten (z.B. der Absenkung des Versorgungshöchstsatzes, Heraufsetzen der RuhestandsAltersgrenzen , Reduzierung der Sonderzahlung, Abbau von Zulagen etc.) wurde bereits im Jahr 1999 das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ und im Jahr 2006 das Sondervermögen „Versorgungsfonds“ eingerichtet. Aus dem Landeshaushalt werden diesen beiden Sondervermögen jährlich Beträge im dreistelligen Millionenbereich zugeführt, um für die Versorgungsausgaben in künftigen Haushaltsjahren vorzusorgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1745 2 2. Wie hoch ist die Summe der für diesen Zweck in den letzten sieben Jahren gebildeten Rücklagen? Der seit dem 1.1.2006 bestehende Versorgungsfonds NRW hat derzeit ein Volumen von etwa 1,06 Mrd. Euro. Die Versorgungsrücklage NRW, die seit dem 1.7.1999 besteht, hat aktuell ein Volumen von ca. 4,03 Mrd. Euro, wobei in den letzten sieben Jahren gut 3 Mrd. Euro hinzugekommen sind. Insgesamt sind somit in den letzten sieben Jahren etwa 4,1 Mrd. Euro zusätzlich den beiden Sondervermögen für die Versorgungaufwendungen zugeführt worden. 3. Wie sieht in diesem Zusammenhang die Planung für die Zukunft aus? Die Versorgungsrücklage wird nach geltender Rechtslage (Versorgungsfondsgesetz NRW) ab dem Jahr 2018 schrittweise aufgelöst und das darin enthaltene Vermögen vollständig für die Versorgungsausgaben des Landes verwendet. Der Versorgungsfonds NRW ist auf Dauer angelegt; aus diesem werden etwa ab dem Jahr 2030 die Versorgungslasten des Landes mitfinanziert. Änderungen hieran sind nicht geplant. 4. Wie hoch ist der Anteil der für diesen Zweck gebildeten Rücklagen? Die Landesregierung strebt an, zukünftig etwa 70 % der Versorgungsaufwendungen im Landeshaushalt aus dem Versorgungsfonds bestreiten zu können. Hierzu wird dem Landtag voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2013 ein Gutachten nach § 17 Versorgungsfondsgesetz NRW vorgelegt, welches hierüber Näheres aussagen kann. 5. Wie hoch ist der Anteil der Staatsanleihen in den gebildeten Rücklagen – aufge- schlüsselt nach staatlicher Herkunft? Der Anteil von Staatsanleihen am Gesamtvermögen der Versorgungsrücklage beträgt derzeit zusammen etwa 44,4 %. Den größten Anteil machen dabei Anleihen deutscher Bundesländer mit 21,6 % am Gesamtvermögen aus, gefolgt von Österreich (9,6 %), Frankreich (8,4 %) und Belgien (4,8 %). Bei dem Versorgungsfonds bestehen derzeit etwa 35,4 % des Gesamtvermögens aus Staatsanleihen, wobei 20,2 % des Volumens in Anleihen deutscher Bundesländer, 7,1 % in französischen, 5,3 % in österreichischen und 2,8 % in belgischen Staatsanleihen investiert sind.