LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1746 20.12.2012 Datum des Originals: 20.12.2012/Ausgegeben: 27.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 708 vom 26. November 2012 des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/1540 Aussetzung der Abschiebungen in den Kosovo Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 708 mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 30. Oktober 2012 fand im Landtag ein Fachgespräch unter Beteiligung aller Fraktionen zur Lage der Rückkehrer in den Kosovo statt. Hierbei wurden die widrigen Lebensbedingungen der Abgeschobenen und die schwerwiegenden Folgen insbesondere für Kinder, die sich längere Zeit in Deutschland aufgehalten hatten, ausführlich dargestellt. 1. Welches Vorgehen ist seitens der Landesregierung bzgl. der Rückführung von Flüchtlingen in den Kosovo in Zukunft geplant? Die Ausländerbehörden sind weiterhin verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die einschlägigen Erlassregelungen zu beachten. Falls erforderlich, wird das Ministerium für Inneres und Kommunales die Rückführungen in die Republik Kosovo auch künftig durch Erlassvorgaben so steuern, dass den Belangen besonders schutzbedürftiger Personen unter den Minderheitenangehörigen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben angemessen Rechnung getragen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1746 2 2. Hat das Fachgespräch am 30. Oktober zu einer Anpassung der geplanten Maßnahmen geführt? 3. Sofern Frage 2 mit ja beantwortet wird, welche Anpassungen wurden vorge- nommen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet : Das Fachgespräch hat gezeigt, dass die Lebenssituation der Roma, Ashkali und Ägypter in der Republik Kosovo nach wie vor schwierig ist. Dies gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen. Es bleibt deshalb notwendig, aufenthaltsbeendenden Maßnahmen jeweils eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorangehen zu lassen. Dies ist durch die geltenden Erlassvorgaben bereits geregelt. Gleichwohl wird das Ministerium für Inneres und Kommunales die Ausländerbehörden vor diesem Hintergrund erneut sensibilisieren. 4. Plant die Landesregierung in diesem Jahr - wie in den beiden letzten vorange- gangenen Jahren - die Abschiebungen während der Wintermonate auszusetzen? Die Aussetzung der Abschiebung wurde zuletzt durch Erlass vom 1. Dezember 2010 für die Zeit bis zum 31. März 2011 gemäß § 60a Abs.1 AufenthG angeordnet. Begünstigt wurden hierdurch Angehörige der Volksgruppe der Roma, Ashkali und Ägypter aus der Republik Serbien und der Republik Kosovo. Für den darauffolgenden Winter waren die Ausländerbehörden entsprechend dem mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP angenommenen Entschließungsantrag „NRW schützt Menschen vor Verfolgung in Not“ (Drs. 15/3499) durch Erlass vom 12. Dezember 2011 gebeten worden, nach den vereinbarten Grundsätzen einer schonenden und schrittweisen Rückführung die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Minderheitsangehöriger nicht zu priorisieren und die Rückführung in die Republik Kosovo so zu organisieren, dass diese nicht vor dem 01. April 2012 erfolgt. Insgesamt sind die Ausländerbehörden seit dem Jahr 2010 mit einer Reihe von Erlassen auf die prekäre Lage der Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo hingewiesen und zu einer umfassenden Einzelfallprüfung angehalten worden. Durch die Vorgabe einzelner Prüfkriterien hat das Ministerium für Inneres und Kommunales darauf hingewirkt, dass insbesondere die Belange besonders schutzbedürftiger Personen im Rahmen anstehender Rückführungsentscheidungen angemessen Berücksichtigung finden. Die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich diese Maßnahmen bewährt haben. Die Ausländerbehörden wenden die Vorgaben mit der gebotenen Sorgfalt an, so dass die Vermeidung unzumutbarer humanitärer Härten gewährleistet ist. Eine weitere Anordnung auf der Grundlage von § 60a Abs. 1 AufenthG ist derzeit nicht beabsichtigt .