LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1748 20.12.2012 Datum des Originals: 20.12.2012/Ausgegeben: 27.12.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 682 vom 16. November 2012 des Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste CDU Drucksache 16/1479 Errichtung einer forensischen Klinik in Wuppertal Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 682 mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Wuppertal hat am 30.10.2012 der Landesministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Frau Barbara Steffens, einen alternativen Standort für die Errichtung einer forensischen Klinik im Gebiet „Kleine Höhe“, unmittelbar zur Stadtgrenze Velbert/Wuppertal, vorgeschlagen. Von dieser Entwicklung ist die Stadt Velbert nach eigenem Bekunden überrascht worden. Bei der Stadt Velbert begegnet dieser Vorschlag der Stadt Wuppertal insbesondere großen naturschutzrechtlichen Bedenken. Auch wird die Frage der Erschließung von Seiten der Stadt Velbert kritisch gesehen. Bei allem Verständnis für die Erforderlichkeit der Schließung bestehender Versorgungslücken im Bereich der Forensik, bewertet die Stadt Velbert überdies die unmittelbare Nähe des möglichen Standortes zu den Wohngebieten des Stadtbezirkes Velbert-Neviges kritisch. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den alternativen Standortvorschlag der Stadt Wuppertal? Hierzu kann derzeit keine Aussage gemacht werden. Die Prüfung dieses Alternativstandortes ist noch nicht abgeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1748 2 2. Inwieweit teilt die Landesregierung die naturschutzrechtlichen Bedenken der Stadt Velbert in Bezug auf den alternativen Standortvorschlag der Stadt Wuppertal ? 3. Wie bewertet die Landesregierung die von der Stadt Velbert geäußerten Beden- ken im Hinblick auf die Erschließung eines möglichen Standortes im Gebiet "Kleine Höhe"? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet : Die durch die Stadt Velbert geäußerten Bedenken sind bekannt und werden in die Prüfung einbezogen. 4. Inwieweit stellt das Land eine effektive, umfassende und transparente Einbin- dung der im Umfeld des vorgeschlagenen Standortes wohnenden Menschen in den Prüfungsprozess sicher? Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter stellt umfangreiche Informationen auf seiner Internetseite, mit einer Broschüre und durch eine Telefon-Hotline zur Verfügung . Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich oder mittels E-Mail an das Ministerium wenden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, Alternativstandorte vorzuschlagen. Das Prüfungsverfahren und die Abwägung aller Einzelumstände zählen zu dem gesetzlich geschützten Bereich behördlicher Entscheidungsfindung. 5. Wann ist mit einem Prüfungsergebnis des Landes im Hinblick auf den von der Stadt Wuppertal vorgeschlagenen Alternativstandort zu rechnen? Hierzu sind derzeit keine verbindlichen Aussagen möglich.