LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1759 27.12.2012 Datum des Originals: 20.12.2012/Ausgegeben: 02.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 698 vom 23. November 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/1524 Will die Landesregierung das Preußen-Museum Minden „einmotten“ und nur noch das Preußen-Museum Wesel fördern? Antwort des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 698 mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen ist ein junges Bundesland mit einer relativ geringen eigenen historischen Tradition. Wohl aber verfügen die Landesteile Rheinland und Westfalen über eine Jahrhunderte alte Geschichte. Besonders der preußische Einfluss hat in NordrheinWestfalen bis heute prägende Wirkungen. Deshalb gibt es in NRW in der Stadt Wesel am Niederrhein sowie in der historisch ost-westfälischen Festungsstadt Minden jeweils einen Standort für ein Preußen-Museum. Träger beider Einrichtungen ist eine Stiftung. Beteiligte sind bekanntlich die Standortkommunen, die Kreise Wesel und Minden-Lübbecke, die beiden Landschaftsverbände sowie das Land selbst. Laut einem Bericht der Neuen Westfälischen und des Mindener Tageblatts vom 23.11.2012 soll der seitens des Landes für das PreußenMuseum zuständige Ressortminister, NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD), gegenüber dem Landesdirektor des LWL, Dr. Wolfgang Kirsch (CDU), die persönliche Mitteilung gemacht haben, das Land wolle das Preußen-Museum Minden „einmotten“ und sein Gegenstück im rheinischen Wesel weiter fördern. Vorbemerkung der Landesregierung Die Stiftung Preußen-Museum NRW ist eine Stiftung nach bürgerlichem Recht (§§ 80 ff BGB). Sie ist ein verselbständigtes Vermögen, dessen rechtliche Vertretung dem Stiftungsrat obliegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1759 2 Der Stiftungsrat besteht aus Vertretern der Körperschaften und Institutionen, die gestiftet und zugestiftet haben. Das sind – gerundeter Stiftungsanteil in Klammern: Land Nordrhein-Westfalen ( 17 Mio. € ) Landschaftsverband Rheinland (LVR) ( 3 Mio. € ) Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ( 3 Mio. € ) Stadt Wesel ( 1,5 Mio. € ) Stadt Minden ( 1,5 Mio. € ) Kreis Wesel ( 1,5 Mio. € ) Kreis Minden-Lübbecke ( 1,5 Mio. € ) 1. Ist es zutreffend, dass der NRW-Bauminister gegenüber dem LWL-Landesdirektor persönlich geäußert hat, das Preußen-Museum Minden „einmotten“ zu wollen? Der Bauminister kann keinen Standort der Stiftung Preußen-Museum „einmotten“. Das könnte nur der Stiftungsrat. 2. Will die Landesregierung das Preußen-Museum Wesel einerseits weiter fördern und sich andererseits aus der Förderung des Standortes Minden verabschieden? Das Bauministerium wird keine institutionelle Förderung des Preußen-Museums übernehmen , weder am Standort Minden noch am Standort Wesel. Beide Museumsstandorte können sich auch weiterhin um Projektförderungen aus dem Landesprogramm Regionale Kulturpolitik bemühen. Voraussetzung ist vorrangig, dass die jeweiligen Projektinhalte den Fördervoraussetzungen entsprechen, d.h. insbesondere die Kulturprofile der Kulturregionen Ostwestfalen-Lippe oder Niederrhein befördern und eine Kooperation mit anderen Kulturanbietern der Region vorgesehen ist. 3. Welche Gesichtspunkte veranlassen die Landesregierung, den Standort Minden gegenüber dem Standort Wesel zu benachteiligen? Es gibt keine Benachteiligung eines Standortes durch die Landesregierung. 4. Welche Finanzmittel des Landes sind seit 2010 konkret zur Sicherung der Muse- umsstandorte Wesel und Minden geflossen (bitte getrennt nach beiden Standorten aufführen)? Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 ist ein jährlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 200.000 Euro durch das Bauministerium an die Stiftung gezahlt worden. Dies, um der Stiftung die notwendige Zeit zu geben, Kooperations-/Übertragungsverträge mit den Landschaftsverbänden zu verhandeln. Eine Differenzierung nach Museumsstandorten erfolgte nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1759 3 Aus der Regionalen Kulturförderung des Landes sind zur Sicherung der Museumsstandorte Wesel und Minden konkret folgende Finanzmittel geflossen: 2011 Projektträger: Stiftung Preußen Museum (beide Standorte) Neukonzeption Stiftung Preußen Museum, Rechtsberatung zur Ausgestaltung eines Gebrauchsüberlassungs- und Trägervertrages Fördersumme 10.000 € 2011 Projektträger: Landschaftsverband Rheinland Neukonzeption zur Zukunft Stiftung Preußen Museum, Gutachten zur Neukonzepti- on Standort Wesel Fördersumme 7.405 € 2011 Projektträger: Landschaftsverband Westfalen-Lippe Neukonzeption zur Zukunft Stiftung Preußen Museum; Gutachten zur Neukonzepti- on Standort Minden Fördersumme 16.500 € nachrichtlich: 2010 Projektträger: Stiftung Preußen Museum Dezentrales Ausstellungsprojekt „Wir sind Preußen – Die preußischen Kerngebiete in NRW 1609 – 2009“ in Altena, Bielefeld, Hamm, Lüdenscheid, Minden und Wesel Teilprojekt „Ferdinand von Schill“ (Wesel) Fördersumme 12.000 € (gesamt 2009 / 2010 75.625 €)“ 5. Unter welchen Voraussetzungen ist die Landesregierung bereit, einen Investiti- onskostenzuschuss für einen Umbau am Standort Minden zu leisten? Ein Investitionskostenzuschuss für das Museum in Minden steht zurzeit nicht an, da der Standort baulich in gutem Zustand ist.