LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1767 02.01.2013 Datum des Originals: 28.12.2012/Ausgegeben: 07.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 755 vom 11. Dezember 2012 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/1695 Nordrhein-Westfalen im Verteidigungsausschuss des Bundesrates Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 755 mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verteidigungsausschuss des Bundesrates befasst sich regelmäßig mit verteidigungspolitischen Vorlagen an denen neben dem Bundestag auch die Länder zu beteiligen sind. Dazu gehört beispielsweise auch die in Umsetzung befindliche Bundeswehrreform. Auch Nordrhein -Westfalen gehört selbstverständlich diesem Gremium an. 1. Welche ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Landesregierung gehören dem Verteidigungsausschuss des Bundesrates an? Dem Verteidigungsausschuss des Bundesrates gehören aktuell Frau Ministerpräsidentin Kraft als ordentliches Mitglied sowie Frau Ministerin Löhrmann, Herr Minister Jäger und Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren als stellvertretende Mitglieder an. 2. Wann hat der Ausschuss seit Mai 2010 getagt? Seit Mai 2010 haben drei Ausschusssitzungen stattgefunden. Die 170. Sitzung fand am 01.07.2010 statt, die 171. Sitzung am 01.09.2010 und die 172. Sitzung am 25.05.2011. 3. Wer hat für Nordrhein-Westfalen an den Sitzungen teilgenommen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1767 2 Für Nordrhein-Westfalen hat an der Sitzung am 01.07.2010 der damalige Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Herr Mertes, teilgenommen. Am 01.09.2010 hat Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren in Begleitung des damaligen Leiters der Gruppe „Recht und Bundesangelegenheiten“ der Staatskanzlei, LMR Dr. Christians, an der Sitzung teilgenommen. An der Sitzung am 25.05.2011 hat der Leiter der Vertretung des Landes bei Bund, MD Dr. Christians, teilgenommen. 4. Welche politischen Grundsätze und Ziele verfolgt die Landesregierung im Verteidi- gungsausschuss des Bundesrates? Nordrhein-Westfalen ist Standort vieler wichtiger und großer Bundeswehreinheiten und Bundeswehrbehörden . Vor diesem Hintergrund widmet die Landesregierung ihre besondere Aufmerksamkeit allen verteidigungs-, standort- und strukturpolitischen Fragen, die Auswirkungen auf militärische oder zivile Standorte im Land haben oder haben könnten. Sie vertritt dabei das Anliegen, Nordrhein-Westfalen als bedeutenden Bundeswehrstandort und als ersten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn zu bewahren. Darüber hinaus stehen für die Landesregierung die Begleitung und Abfederung der Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bundeswehrstrukturreform im Vordergrund. Sie setzt sich – wie andere Länder – für angemessene Hilfen des Bundes im Rahmen des anstehenden Konversionsprozesses ein. 5. Welche für Nordrhein-Westfalen relevanten Ergebnisse wurden erzielt? Bei den drei Ausschusssitzungen in Berlin sind unter anderem das Wehrrechtsänderungsgesetz beraten und Berichte des Bundesministers der Verteidigung zum aktuellen Sachstand der Reformüberlegungen bei der Bundeswehr und zur Neuausrichtung der Bundeswehr entgegen genommen worden. Zwischen Mai 2010 und Dezember 2012 wurden zudem 12 Umfrageverfahren zur Beteiligung des Verteidigungsausschusses an laufenden Gesetzesberatungen oder bei Personal-benennungen durchgeführt. Von besonderer Bedeutung waren dabei für das Land Nordrhein-Westfalen das Bundeswehrreform-Begleitgesetz und die Bundesratsinitiative des Landes NordrheinWestfalen zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben. Zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz, das die Länderkammer am 06.07.2012 passiert hat, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30.03.2012 die Bundesregierung darum gebeten, zusätzliche Hilfen für die von der Bundeswehrstrukturreform und durch den Abzug ausländischer Streitkräfte betroffenen Regionen bereit zu stellen und außerdem eine Öffnungsklausel in § 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) zur Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele bei der Verwertung von Liegenschaften aufzunehmen. Diesen Aspekt hat die Landesregierung mit ihrer Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vom 25.04.2012 aufgegriffen. Mit diesem Gesetzentwurf soll eine Öffnungsklausel in § 1 des BImAG eingeführt werden, die es der Bundesanstalt künftig ermöglichen soll, bei der Verwertung der Liegen-schaften auch strukturpolitischer Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen. Auf diese Weise soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei der Verwertung der betreffenden Liegenschaften nicht nur auf einen möglichst hohen Verkaufserlös abzustellen, sondern auch die kommunalen und regionalen Zielvorstellungen zur Nachnutzung bei der Verkaufsentscheidung zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung vom 15.06.2012 die unveränderte Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1767 3 Bundestag be-schlossen (Drs. 227/12B) und zudem eine Entschließung zu öko-logischen Fragen der Nachnutzung der Konversionsflächen verab-schiedet. Bisher ist keine Behandlung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag erfolgt.