LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1769 03.01.2013 Datum des Originals: 27.12.2012/Ausgegeben: 08.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 701 vom 22. November 2012 des Abgeordneten Bernd Krückel CDU Drucksache 16/1529 Kosten der Reise des Finanzministers nach Washington Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 701 mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 6. November 2012 ist zu entnehmen, dass Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans während der laufenden Haushaltsberatungen 2012 und während des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2013 eine fünftägige Reise nach Washington unternommen hat. Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat als bevölkerungsreichstes Bundesland über den Bundesrat, die Bundesratsausschüsse und den Vermittlungsausschuss auch einen erheblichen Anteil an der politischen Willensbildung auf Bundesebene. Es ist im Interesse des Landes, aber auch der Partner der Bundesrepublik Deutschland, den internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustausch auch unter Einbindung der Länder zu pflegen. Insbesondere die ehemalige US-Generalkonsulin in Düsseldorf, Janice Weiner, hat ausdrücklich diesbezügliche Erwartungen des Department of the State geäußert. Es ist absolut üblich, dass Vertreterinnen und Vertreter von Landesregierungen am internationalen Dialog teilnehmen. Als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz der Länder im Jahr 2012 und des Finanzausschusses des Bundesrates richten sich an den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen ganz besondere Erwartungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1769 2 1. Welche konkreten Erkenntnisse für den nordrhein-westfälischen Landeshaushalt bzw. für die nordrhein-westfälische Finanzpolitik hat der Finanzminister von seiner Reise nach Washington mitgebracht? Der Finanzminister hat sich in den USA bei hochrangigen Fachvertretern des USamerikanischen Finanzministeriums und der US-amerikanischen Steuerverwaltung über die Verhandlungsstrategie, die Inhalte und die geplante organisatorische Abwicklung des FATCA-Abkommens mit der Schweiz informiert. Auf der Grundlage dieser Informationen setzt er sich dafür ein, dass auch im Rahmen der europäischen Überlegungen zu einem stärkeren Informationsaustausch die Erkenntnisse aus FATCA berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben sich aus den in den USA geführten Gesprächen zusätzlich Erkenntnisse für eine wirksamere Durchsetzung von Steueransprüchen - gerade im Bereich der Steuerhinterziehung - ergeben. So tritt in den USA keine Verjährung des Steueranspruchs ein, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird oder Steuerbeträge hinterzogen werden. Die entsprechenden gegenwärtigen deutschen Regelungen zur Verjährung in der Abgabenordnung sind gegenüber denen der USA weniger weitreichend. So muss ein in Deutschland Steuerpflichtiger, der in verjährter Zeit unversteuerte Einkünfte in der Schweiz angelegt hat, die damals hinterzogene Einkommensteuer wegen der bereits eingetretenen Verjährung nicht mehr nachzahlen. Durch eine entsprechende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Beginn der Festsetzungsfrist könnte dieser für ehrliche Steuerzahler nur schwer zu ertragende Zustand beseitigt werden. Für den Landeshaushalt Nordrhein Westfalen ließen sich hierdurch weitere Einnahmen erzielen. Zugleich wird damit verhindert, dass sich Steuerhinterziehung durch Zeitablauf „lohnt“. Eine weitere Schlussfolgerung der USA-Reise des Finanzministers ist, dass sich die nordrhein -westfälische Steuerverwaltung im Einvernehmen mit dem Bund nunmehr bemühen möchte, einen dauerhaft verstärkten Austausch mit der US-amerikanischen Steuerverwaltung zu initiieren. Von den Erfahrungen und den Einblicken in die Arbeitsweise des jeweiligen anderen Staates könnten beide Seiten profitieren. Außerdem hat der Finanzminister im Rahmen der Washington-Reise unter anderem Termine mit großen institutionellen Finanzinvestoren wahrgenommen, um in persönlichen Gesprächen über die aktuelle finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes NordrheinWestfalen zu informieren. Diese Gespräche sollen die Investorenbasis des Landes stabilisieren bzw. erweitern, damit über eine möglichst große Nachfrage nach Anleihen des Landes Nordrhein-Westfalen die Zinslast so niedrig wie möglich gehalten werden kann. 2. Wie viele Mitarbeiter haben Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans begleitet? Herr Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans ist von 5 Personen begleitet worden. 3. Wer hat Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans begleitet? Es handelt sich hierbei um zwei Fachreferenten der Steuerabteilung im Finanzministerium, um die Finanzreferentin in der Landesvertretung NRW in Brüssel, außerdem um den Persönlichen Referenten des Finanzministers und die Leiterin des Presse- und Öffentlichkeitsreferates im Finanzministerium. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1769 3 4. Wie hoch sind die Kosten der Reise für den Finanzminister? (Bitte aufschlüsseln .) Die Kosten für die Dienstreise des Finanzministers und seiner Delegation bewegen sich voll und ganz im Rahmen des laufenden Reisekostenbudgets des Finanzministeriums. Die Vorgaben des Reisekostenrechts des Landes Nordrhein-Westfalen sind hierbei eingehalten worden. Bei der Organisation der Reise wurde den Empfehlungen der deutschen Botschaft in Washington gefolgt. 5. Wie hoch sind die Kosten der Reise für die ihn begleitenden Mitarbeiter? (Bitte einzeln auflisten und aufschlüsseln.) Siehe Frage 4.