LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1772 03.01.2013 Datum des Originals: 02.01.2013/Ausgegeben: 08.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 716 vom 27. November 2012 der Abgeordneten Kai Abruszat und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/1575 Steag-Deal – welche Informationen hatte und hat die Landesregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 716 mit Schreiben vom 2. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Hoch verschuldete Städte in Nordrhein-Westfalen kauften – wie entsprechende Medien seinerzeit berichtet hatten beziehungsweise aktuell berichten – nicht selten mit geliehenem Geld den Energieerzeuger Steag. Die FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen hat vor diesem ordnungspolitisch fragwürdigen und haushalterisch für viele Kommunen riskanten Deal stets gewarnt. Medienberichten zufolge soll dieses Geschäft alles andere als gewinnträchtig sein. Lediglich das Auslandsgeschäft mit Kraftwerken in Südamerika, Südeuropa und Asien soll noch einen entsprechenden Gewinn abwerfen. Dabei erschließt sich nicht, welchen Bezug diese Geschäftsfelder mit den originären Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge eigentlich haben. Offensichtlich ist auch die formelle Rechtmäßigkeit dieses vor zwei Jahren getätigten Geschäftes zumindest fraglich. So berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 24.11.2012 darüber, dass „auf Betreiben des Stadtwerke-Konsortiums eine Klausel gestrichen worden (sei), die den Deal unter den Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt hat“. Gerade angesichts eines Geschäftes mit einem Volumen von 650 Millionen Euro kommt es daher entscheidend darauf an, dass die vertraglichen Regelungen rechtmäßig sind und die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1772 2 gegebenenfalls in den betreffenden Kommunalvertretungen gefassten Beschlüsse auch unter den richtigen Voraussetzungen getroffen werden konnten. 1. In welcher Form waren die Landesregierung und / oder die Bezirksregierungen, zum Beispiel aus kommunalaufsichtsrechtlicher Sicht, bei dem Steag-Kauf eingebunden ? Die Entscheidung zum Steag-Kauf war eine eigenständige Entscheidung der betroffenen kommunalen Ebene. 2. Haben die Landesregierung und / oder die zuständigen Bezirksregierungen von den mit dem Steag-Kauf betroffenen Städten Verträge bezüglich dieses Geschäftes zur Prüfung und Genehmigung erhalten (wenn ja, bitte einzeln aufführen)? Gegenstand der gemeindewirtschaftsrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahren ist die Prüfung, ob die gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben aus der Gemeindeordnung eingehalten werden. Daher sind die zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Kaufverträge nicht von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zu prüfen oder zu genehmigen . Dementsprechend sind die Kaufverträge der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde auch nicht zur Prüfung oder Genehmigung vorgelegt worden. 3. Ist ein Vertrag in dieser Angelegenheit rechtmäßig zustande gekommen, wenn eine Kommunalvertretung einen Vertragsentwurf, der einen Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung zum Gegenstand hat, beschließt, dieser Genehmigungsvorbehalt aber im Nachhinein ohne Kenntnis der Kommunalvertretung nicht in den dann abgeschlossenen Vertrag aufgenommen wird? Bei dem Kaufvertrag zum Erwerb der Steag-Anteile durch ein kommunales StadtwerkeKonsortium handelt es sich um ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Rechtspersonen des privaten Rechts. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit oder gar Wirksamkeit des Vertragsschlusses bzw. der Kaufverträge zwischen zwei Privatrechtssubjekten obliegt der Einschätzung der betroffenen Käufer- bzw. Verkäuferseite. Sie ist kein Gegenstand der kommunalaufsichtlichen Prüfung. 4. Liegen der Landesregierung und den Bezirksregierungen von Städten, die am Steag-Kauf beteiligt waren, Beteiligungsberichte vor, aus denen die Werthaltigkeit der mit dem Steag-Kauf begründeten Beteiligung hervorgeht? Soweit der zuständigen Bezirksregierung bereits Beteiligungsberichte für das Jahr 2011 vorliegen , lassen diese nach Einschätzung der Bezirksregierung keine belastbaren Rückschlüsse auf die Werthaltigkeit der mit dem Steag-Kauf begründeten Beteiligungen zu. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Steag- Kaufes für die betroffenen Kommunen jeweils in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung oder Kommunalaufsicht die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Steag-Kaufs zu beurteilen. Dies obliegt im Rahmen der verfassungsrechtlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1772 3 verbürgten kommunalen Selbstverwaltung, die auch eine kommunale Selbstverantwortung beinhaltet, der Bewertung durch die betroffene kommunale Ebene.