LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1774 03.01.2013 Datum des Originals: 02.01.2013/Ausgegeben: 08.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 725 vom 27. November 2012 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/1587 Umgang der Landesregierung mit eingehenden Anfragen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 725 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Bauvorhabens einer forensischen Klinik in Haltern am See-Lippramsdorf stellte ich am 08.11.2012 in meiner Funktion als Landtagsabgeordneter eine Anfrage an die zuständige Ministerin Frau Barbara Steffens im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. In dieser Anfrage bat ich - unter Hinweis auf eine erhöhte Dringlichkeit - um kurzfristige Akteneinsicht zum gesamten Vorgang der Standortsuche für den Bau einer forensischen Klinik im Landgerichtsbezirk Essen. Eine Eingangsanzeige blieb aus. Erst volle zwei Wochen später erhielt ich eine Reaktion und meine Bitte an das Ministerium wurde mit Schreiben vom 22.11.2012 (in elektronischer Form) ablehnend beschieden. Vorbemerkung der Landesregierung Kurzfristig nach Eingang des in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage erwähnten Schreibens haben zwischen dem Ministerinbüro und dem Büro des Herrn Abgeordneten mehrfach Telefonate stattgefunden, aus denen er schließen konnte, dass sein Schreiben eingegangen ist und unverzüglich bearbeitet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1774 2 1. Gibt es im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Organisationsmängel , die eine ausdrücklich erbetene und innerhalb einer angemessenen Frist zu erwartende Eingangsanzeige - gegebenenfalls auch unter Einsatz modernster Kommunikationsmittel - zu einem Auskunftsersuchen unmöglich machen ? Nein. 2. Aus welchem Grund verzichtet das Ministerium auch auf eine Zwischennach- richt, wenn sich wie hier offenkundig die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens zeitlich hinauszögert und damit die Arbeit eines Abgeordneten des Landtages erschwert wird? Die Beantwortung des fraglichen Schreibens ist innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Wochen erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage hingewiesen. 3. Handelt es sich bei der Vorgehensweise des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter um einen Einzelfall oder wird dies zukünftig als Ausfluss des wiederholt angekündigten neuen Politikstils der Landesregierung zu beobachten sein? Die Landesregierung wird weiterhin die Einsenderinnen und Einsender von Schreiben in geeigneter Form über den Eingang ihrer Schreiben unterrichten und die Schreiben in angemessener Frist beantworten. 4. Falls dies nicht der Fall sein sollte, was wird die Landesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die Abgeordneten des Landtages künftig sowohl eine Eingangsbestätigung bzw. kurzfristige Rückmeldung auf dringende Anfragen als auch einen konkreten Ansprechpartner zu ihren Auskunftsersuchen erhalten, auf den sie direkt zugehen können? Auf die Antwort zu Frage 3 sowie die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage wird Bezug genommen. Die Ministerinnen und Minister sind Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die Abgeordneten des Landtages.