LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1775 03.01.2013 Datum des Originals: 02.01.2013/Ausgegeben: 08.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 730 vom 28. November 2012 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/1593 Welche Rolle spielt die Landesregierung bei der Verteilaktion „Vermisst“ auf der Kölner Keupstraße im September 2012? Hat Innenminister Jäger an der Auswahl der Städte und Stadteile, in denen die Postkarten der „Vermisst“-Aktion verteilt wurden mitgewirkt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 730 mit Schreiben vom 2. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Bundesinnenministerium startete im September dieses Jahres die so genannte „Vermisst “-Aktion, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeitskampagne die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – insbesondere in der muslimischen Bevölkerung - bekannt zu machen. U.a. wurden die Gratispostkarten in der Keupstraße in Köln-Mülheim, in der 2004 ein Nagelbombenanschlag der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund verübt worden ist, in den dortigen Ladenlokalen ausgelegt. Die Landesregierung und Kollegen der Koalitionsfraktionen haben dies meiner Meinung nach zu recht scharf kritisiert. Meine Kritik äußerte ich auch in einem Brief an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich MdB. Dieser antwortete mir bezüglich der Verteilungsorte der Postkartenaktion : „Für die Verteilung von Gratispostkarten haben wir in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Städte und Stadtteile in NRW ausgewählt, in denen eine Verteilung der Gratispostkarten als sinnvoll erachtet wurde. Für die Stadt Köln waren dies die Stadtteile Kalk, Chorweiler und Mülheim.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1775 2 1. War die Landesregierung über die Verteilungsaktion durch das Bundesinnenministerium informiert worden? Mit Schreiben vom 2. Juli 2012 informierte das Bundesministerium des Inneren (BMI) das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) über eine geplante Kampagne zur Bekanntmachung der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichteten "Beratungsstelle Radikalisierung" für Angehörige von radikalisierten Personen aus dem islamistischen Umfeld. Eine Information des BMI über eine Verteilungsaktion in der Keupstraße ist nicht erfolgt. 2. Inwieweit wurde die Landesregierung in die Planungen der Aktion eingebunden bzw. war an der Auswahl der Verteilungsorte beteiligt? Das MIK war zu keinem Zeitpunkt an der Planung und Umsetzung der Kampagne des BMI oder der Gestaltung der Werbematerialien beteiligt. Das BMI hatte in dem oben genannten Schreiben bereits die Städte in Nordrhein-Westfalen angeführt, in denen es beabsichtigte, die Kampagne durchzuführen, und lediglich um die Benennung von für die Aktion in Frage kommenden Stadtteilen gebeten. Dieser Bitte hat das MIK entsprochen. Ob der Empfehlung seitens des BMI gefolgt wurde, ist hier nicht bekannt. 3. Wenn dies zutrifft: warum wurde ausgerechnet Köln-Mülheim durch das Ministe- rium für Inneres und Kommunales (MIK) vorgeschlagen? Das MIK hat in den vom BMI vorgegebenen Kommunen jene Stadtteile benannt, in denen das BMI viele Menschen erreichen kann, die der mutmaßlichen Zielgruppe der Kampagne angehören. Für Köln sind außerdem die Stadtteile Chorweiler und Kalk benannt worden. 4. Wenn dies zutrifft: hat das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales NRW explizit von der Kölner Keupstraße als Verteilungsort abgeraten? Das BMI hat das MIK nicht darüber in Kenntnis gesetzt, in welchen Stadtteilen, an welchen konkreten Standorten in Köln und zu welchem Zeitpunkt die Materialien zum Einsatz kommen werden. 5. Wenn ja: liegt hierzu eine schriftliche Stellungnahme des MIK an das Bundesin- nenministerium vor? Das MIK wurde vom BMI nicht um eine Stellungnahme zu konkreten Standorten in Köln gebeten.